Polizei

Vier Personen verhaftet – Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet erfolgreich

Düsseldorf (ots) – Vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am
Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende
(26.-27.08.2023).

Bei der ersten Person am Samstagmorgen handelte es sich um einen ukrainischen
Staatsangehörige, welcher beabsichtigte, nach Dublin/Großbritannien auszureisen.
Der 23-Jährige wurde im Dezember des letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe wegen Beleidigung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Im
November 2022 wurde er rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der
Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in
Karlsruhe lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden
und seine Reise fortsetzen.

Kurze Zeit später wurde ein 28-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei bei den
Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft
Münster im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis gegen den im Februar dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro konnte der in den
Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen abwenden und
seinen Flug nach Izmir antreten.

Am Samstagnachmittag dann wurde ein weiterer niederländischer Staatsangehöriger
festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus
Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 55-Jährigen lag in diesem Fall eine
Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Diese hatte im Mai dieses
Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen.
Demnach wurde der Mann im August 2022 rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe
in Gesamthöhe von 480 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann ebenfalls
begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 16 Tagen abwenden.

Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Sonntagnachmittag eine 35-jährige
niederländische Staatsangehörige fest, welche beabsichtigte, nach
Dubai/Vereinigte Arabische Emirate auszureisen. Während der Kontrolle stellte
sich heraus, dass die belgischen Behörden einen Monat zuvor einen
internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts der Wirtschaftskriminalität gegen
die Frau erlassen hatte. Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebenden
Frau wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet. Zur Durchführung des
Auslieferungsverfahrens wurde sie dann an die Justizbehörden überstellt.

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