Politik

Unterstützung für Künstler und Kreative

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.

Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mildern, hat die Bundesregierung ein Unterstützungsprogramm aufgesetzt, das bei schließungsbedingten Umsatzrückgängen in den Monaten November und Dezember 2020 greift. Neben Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen profitieren hiervon auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene. Weitere Informationen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021 und greift auch rückwirkend bei Umsatzrückgängen für die Monate November und Dezember 2020. Durch im Januar 2021 vorgenommene Anpassungen wird die Überbrückungshilfe vereinfacht und aufgestockt sowie einem größeren Kreis an Antragstellerinnen und Antragstellern zugänglich gemacht. Die Überbrückungshilfe III enthält mit der sogenannten Neustarthilfe auch eine Maßnahme, die sich an Soloselbständige und damit auch ausdrücklich an Kunst- und Kreativschaffende richtet, die oftmals keine betrieblichen Fixkosten haben. Diese können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro beantragen. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie hier und
hier www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick

Foto: Bundesministerium der Finanzen

Kurzarbeitergeld

Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.

Liquiditätshilfen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie  unter dem PunktKredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.

Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?

Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ändert sich im Insolvenzrecht?

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

Was gilt für gewerbliche Miete?

Mit einer Gesetzesänderung vom 31.12.2020 wurde die Verhandlungsposition von gewerblichen Mieterinnen und Mietern gestärkt und gleichzeitig an die Verhandlungsbereitschaft der Parteien appelliert. Das gilt explizit auch für die Miete von Kultureinrichtungen. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Inwieweit eine Anpassung etwa der Miethöhe in Betracht kommt, hängt weiterhin vom Einzelfall ab. Weitere Informationen erhalten Sie auf der  Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Informationen des Bundesjustizministeriums zum Schutz für Mieterinnen und Mieter finden Sie hier.

Was gilt für die Künstlersozialversicherung?

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?

Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm „Kreatives Europa“.

 

Bildzeile:

Coronabedingt geschlossen: Kinos in der Krise

Foto: Ulrich Weichert/BKM

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