
Stadt Essen setzt Versand von Gebührenbescheiden für den Rettungsdienst aus
Stadt Essen setzt Versand von Gebührenbescheiden für den Rettungsdienst aus
Dringlichkeitsentscheidung des Rates
Die Stadt Essen wird die angekündigten Eigenanteile von Bürgerinnen*Bürgern für Rettungsdienstgebühren ab 1. Januar 2026 aussetzen. Dies hat der Rat der Stadt am heutigen (17.12.) Mittwoch per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.
Mit der Entscheidung wird der Versand der Gebührenbescheide an Bürger*innen vorübergehend ausgesetzt. Die Gebühren werden an die Krankenkassen gerichtet. Der Anspruch der Stadt auf die Gebühren bleibt bestehen und verfällt nicht.
„Nach intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene mit Essener Beteiligung zeichnet sich eine Lösung ab. Noch im ersten Quartal 2026 soll das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in das Bundeskabinett eingebracht werden. Eine Beschlussfassung auf Bundesebene zur Reform der Notfallversorgung könnte noch vor der Sommerpause erfolgen. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssen besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden.
Bis zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene soll unter der Moderation von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bis Ostern eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme sogenannter Fehlfahrten mit den Kassen erzielt werden. Die verstärkt in den vergangenen Tagen öffentlich geführte Debatte mit dem Vorstoß aus Essen hat letztlich zu einer Bewegung in den Verhandlungen geführt und wird hoffentlich positive Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW haben. Ich werde mich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin für eine gute Lösung einsetzen und in weiteren anstehenden Gesprächen einbringen“, so Oberbürgermeister Thomas Kufen.
Es arbeiten derzeit nicht nur die Stadt Essen, sondern zahlreiche Kommunen in NRW gemeinsam daran, dass Rettungsdiensteinsätze ohne anschließenden Transport in ein Krankenhaus künftig von den Krankenkassen übernommen werden.
Da die neue Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, erfolgte der Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung.
Foto:Archiv LB




