Schwerpunktkontrolle zeigt Wirkung – 113
Fahrzeugführende und 100 Fahrzeuge überprüft
Duisburg (ots) – Am Samstag (18. Mai) kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei
ab 18 Uhr den An- und Abreiseverkehr zu einem Open-Air-Festival in Friemersheim.
Den Schwerpunkt legten die Polizistinnen und Polizisten auf Fahrzeugführende,
die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ans
Steuer setzten oder verbotswidrig ein elektronisches Gerät während der Fahrt
nutzten. Hierbei handelt es sich um zwei Hauptunfallursachen für mitunter
schwerwiegende Verkehrsunfälle.
Die Kontrollen zeigten Wirkung – Ein Großteil der Partygäste hielt sich an die
Verkehrsregeln. Die Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmender im Detail:
Um 22 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich der Bliersheimer Straße einen
schwarzen VW Golf mit Weseler Kennzeichen. Der Fahrzeugführer (23) wirkte
sichtlich nervös und zeigte weitere körperliche Auffälligkeiten, welche den
Verdacht erhärteten, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Die
Beamten boten dem Weseler daraufhin einen Drogenvortest an, um ihm die
Möglichkeit einzuräumen, ihren Verdacht des vorausgegangenen Drogenkonsums zu
entkräften. Weil der Urintest positiv auf den Wirkstoff THC ausfiel, musste der
23-Jährige die Polizisten zur Wache begleiten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe
entnahm. Mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige im Gepäck, konnte er die Wache
wieder verlassen.
Gegen 23:50 Uhr kontrollierten Polizisten an der gleichen Örtlichkeit einen
schwarzen Audi A5 mit Kölner Zulassung. Ein Atemalkoholtest bestätigte den
Verdacht der Beamten: Der Fahrer (29) hatte einen Drink zu fiel, lag aber
unterhalb des Wertes, der die absolute Fahruntüchtigkeit begründet. Weil er auf
der Wache angekommen einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest nicht
durchführen konnte, entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Auch ihn erwartet eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Folgen beim erstmaligen Verstoß: zwei Punkte in
Flensburg, 500 Euro Geldbuße zuzüglich weiterer Kosten, einen Monat Fahrverbot.
Gegen 1 Uhr (19. Mai) ging den Einsatzkräften ein grauer Nissan Micra mit
Kennzeichen aus Mönchengladbach ins Netz. Weil die Behauptung der Fahrerin (29),
lediglich einen Longdrink auf der Party getrunken zu haben wenig glaubhaft
schien, boten die Beamten ihr einen Atemalkoholtest an. Da der Wert die Grenze
zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritt, musste auch sie mit zur Wache. Ein
Arzt entnahm ihr eine Blutprobe. Ihren Führerschein konnten die Polizisten nicht
sicherstellen, weil sie behauptete ihn in Spanien verloren zu haben. Die
29-Jährige muss sich nun mit einem Straf-verfahren auseinandersetzen und darf
fortan kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen.
Insgesamt schrieben die Einsatzkräfte drei Strafanzeigen und fünf
Ordnungswidrigkeitenanzeigen – in zwei Fällen wegen der unerlaubten Benutzung
eines Mobiltelefons. Weiterhin mussten neun Fahrzeugführende ein Verwarngeld
bezahlen, weil sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten oder die Beleuchtung
defekt war.
Foto: Symbolbild