Polizei

Schwerpunktkontrolle zeigt Wirkung – 113

Fahrzeugführende und 100 Fahrzeuge überprüft

Duisburg (ots) – Am Samstag (18. Mai) kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei

ab 18 Uhr den An- und Abreiseverkehr zu einem Open-Air-Festival in Friemersheim.

Den Schwerpunkt legten die Polizistinnen und Polizisten auf Fahrzeugführende,

die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ans

Steuer setzten oder verbotswidrig ein elektronisches Gerät während der Fahrt

nutzten. Hierbei handelt es sich um zwei Hauptunfallursachen für mitunter

schwerwiegende Verkehrsunfälle.

Die Kontrollen zeigten Wirkung – Ein Großteil der Partygäste hielt sich an die

Verkehrsregeln. Die Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmender im Detail:

Um 22 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich der Bliersheimer Straße einen

schwarzen VW Golf mit Weseler Kennzeichen. Der Fahrzeugführer (23) wirkte

sichtlich nervös und zeigte weitere körperliche Auffälligkeiten, welche den

Verdacht erhärteten, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Die

Beamten boten dem Weseler daraufhin einen Drogenvortest an, um ihm die

Möglichkeit einzuräumen, ihren Verdacht des vorausgegangenen Drogenkonsums zu

entkräften. Weil der Urintest positiv auf den Wirkstoff THC ausfiel, musste der

23-Jährige die Polizisten zur Wache begleiten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe

entnahm. Mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige im Gepäck, konnte er die Wache

wieder verlassen.

Gegen 23:50 Uhr kontrollierten Polizisten an der gleichen Örtlichkeit einen

schwarzen Audi A5 mit Kölner Zulassung. Ein Atemalkoholtest bestätigte den

Verdacht der Beamten: Der Fahrer (29) hatte einen Drink zu fiel, lag aber

unterhalb des Wertes, der die absolute Fahruntüchtigkeit begründet. Weil er auf

der Wache angekommen einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest nicht

durchführen konnte, entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Auch ihn erwartet eine

Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Folgen beim erstmaligen Verstoß: zwei Punkte in

Flensburg, 500 Euro Geldbuße zuzüglich weiterer Kosten, einen Monat Fahrverbot.

Gegen 1 Uhr (19. Mai) ging den Einsatzkräften ein grauer Nissan Micra mit

Kennzeichen aus Mönchengladbach ins Netz. Weil die Behauptung der Fahrerin (29),

lediglich einen Longdrink auf der Party getrunken zu haben wenig glaubhaft

schien, boten die Beamten ihr einen Atemalkoholtest an. Da der Wert die Grenze

zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritt, musste auch sie mit zur Wache. Ein

Arzt entnahm ihr eine Blutprobe. Ihren Führerschein konnten die Polizisten nicht

sicherstellen, weil sie behauptete ihn in Spanien verloren zu haben. Die

29-Jährige muss sich nun mit einem Straf-verfahren auseinandersetzen und darf

fortan kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen.

Insgesamt schrieben die Einsatzkräfte drei Strafanzeigen und fünf

Ordnungswidrigkeitenanzeigen – in zwei Fällen wegen der unerlaubten Benutzung

eines Mobiltelefons. Weiterhin mussten neun Fahrzeugführende ein Verwarngeld

bezahlen, weil sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten oder die Beleuchtung

defekt war.

Foto: Symbolbild

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