Kreis Wesel

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Digitaler Fachtag des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt an Frauen zur Istanbul-Konvention:
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Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt an Frauen mit seinem Schirmherr Landrat Ingo Brohl lädt Interessierte zu einem digitalen Fachtag zur Istanbul-Konvention ein. Am Mittwoch, 27. Oktober 2021, findet die Veranstaltung von 14 bis 16 Uhr als Zoom-Meeting statt. Wer teilnehmen möchte, kann sich online unter https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/runder-tisch-gegen-haeusliche-gewalt-im-kreis-wesel/ anmelden. 

Der Fachtag soll eine globale Übersicht zum Thema Istanbul-Konvention geben und die Auswirkungen auf den Kreis Wesel aufzeigen. Die Unterzeichnerstaaten der Konvention verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen, insbesondere im Bereich häusliche Gewalt. 

Dr. Christiane Schmitz, Richterin am Amtsgericht Emmerich, wird einen Überblick über die Rechtsproblematik geben. 
Elisabeth Auchter-Mainz, Opferschutzbeauftragte des Landes NRW spricht über die Arbeit des Opferschutzes in NRW und die Auswirkungen der Istanbul-Konvention auf die Rechte der Opfer sowie die Möglichkeiten der Begleitung. 
Alexandra Wiese, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kleve – Zweigstelle Moers, thematisiert in ihrem Vortrag die Bearbeitung der Fälle von häuslicher Gewalt und insbesondere die Bearbeitung von Sexualdelikten in der Praxis der Staatsanwaltschaft und geht auf die Entwicklung der Eingangszahlen der häuslichen Gewalt vor und nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ein. 
Im Anschluss zu den Vorträgen gibt es die Möglichkeit des Austausches über Chancen und Fallstricke der Umsetzung der Istanbul-Konvention. 

Landrat Ingo Brohl: „Es ist wichtig, dass wir weiterhin über das Thema Gewalt an Frauen sprechen und uns vor allem dafür einsetzen, Frauen und Mädchen vor Übergriffen zu schützen und ungleiche Machverhältnisse aufzulösen. Die Arbeit des Runden Tisches leistet einen wichtigen Beitrag zu diesem Ziel. Ich freue mich, wenn viele Interessierte am digitalen Fachtag teilnehmen und sich mit der Istanbul-Konvention und ihren Möglichkeiten beschäftigen.“ 

Die Koordinierungsgruppe des Runden Tisches, bestehend aus den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Städte Moers, Dinslaken, Wesel und Hamminkeln, einem Vertreter des Opferschutzes (Weißer Ring) sowie Vertretungen aus Justiz, Polizei, Frauenberatungsstellen (Frauen helfen Frauen e. V. Moers, AWO Frauenberatungsstelle Wesel) und weiteren Beratungsstellen im Kreisgebiet (Diakonisches Werk) und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises haben in Ihrer  Zusammenarbeit die Grundlagen für den Fachtag geschaffen. 

Der Fachtag ist die Auftaktveranstaltung einer Reihe von Veranstaltungen rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2021. Im Kreisgebiet sollen Aktionen und Veranstaltungen der Sichtbarmachung der Thematik, dem Austausch und der Entwicklung praxisrelevanter Ansätze im Kreis Wesel dienen. 

Zum Hintergrund
Der Europarat hat deshalb 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention in Istanbul (daher der umgangssprachliche Name Istanbul-Konvention) unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert. Die Türkei ist in diesem Jahr aus diesem Frauenschutz-Abkommen ausgetreten. 

Deutschland hat den Vertrag am 11. Mai 2011 unterzeichnet. Daraufhin hat der Deutsche Bundestag am 27. April 2017 über den Gesetzesentwurf zur Istanbul-Konvention beraten und am 1. Juli 2017 die Ratifizierung beschlossen.  Die Konvention wurde in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt und ist damit rechtlich verbindlich. 

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Umfasst sind damit alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Einen besonderen Fokus legt die Konvention zudem auf häusliche Gewalt. Die Vertragsstaaten können deshalb Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention miteinbeziehen. 
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet: 
·        Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit 
·        Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern 
·        Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten 
·        Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote 
·        Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für GewaltopferDie Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab). 

Landrat Ingo Brohl (mitte), Gleichstellungsbeauftragte Lilian Spogahn (4.v.r.) und die Koordinierungsgruppe des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Kreis Wesel.

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