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Zwölf Euro Mindestlohn Mehr Lohn für Millionen Menschen

Zwölf Euro Mindestlohn Mehr Lohn für Millionen Menschen

Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich. Ab 1. Oktober 2022 liegt er bei zwölf Euro brutto je Stunde. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto in der Stunde. Damit hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten Vorhaben bereits ein Jahr nach der Bundestagswahl umgesetzt. Millionen Menschen in Deutschland profitieren davon.

Der Mindestlohn: eine Frage des Respekts

„Die Anhebung des Mindestlohns ist Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor guter Arbeit“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Der Mindestlohn erreiche damit ein Niveau, wie es auf europäischer Ebene empfohlen wird. „Das hilft Menschen ganz konkret und ist ein wichtiger Beitrag unser Land wirtschaftlich und sozial zusammenzuhalten.“ Die Mindestlohnhöhe entspricht künftig ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird.

Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-Stunden-Woche 1.811 Euro brutto. Jetzt werden es 2080 Euro sein. Mit dem Mindestlohnrechner können Sie berechnen, wie sich der Mindestlohn auf Ihr Gehalt auswirkt.

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro pro Stunde rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Profitieren werden neben vielen Ostdeutschen und Frauen vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Schritten von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro erhöht.

Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Künftig wird wieder die unabhängige Mindestlohnkommission über die Anpassungsschritte befinden – erstmalig zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024. Sie entscheidet nach gesetzlich geregelten Kriterien. Zu ihnen zählen faire Wettbewerbsbedingungen, mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und eine Orientierung an der tariflichen Entwicklung.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass Arbeit gerecht bezahlt wird: Ab 1. Oktober steigt der Mindestlohn daher auf zwölf Euro.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss Vorrang haben

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Mini-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Sie wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns angepasst.

Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und gleichzeitig verhindern helfen, dass Mini-Jobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, steigt die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Die Ausweitung entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher. Sie behalten mehr Netto vom Brutto, da ihre Sozialversicherungsbeiträge mit der Höhe des Einkommens prozentual steigen. Der Arbeitnehmerbeitrag setzt künftig bei null an – bisher waren es circa zehn Prozent zu Beginn des Übergangsbereichs– und steigt dann gleitend zur Obergrenze hin auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Der volle Arbeitnehmerbeitrag wird erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro fällig.

Die reduzierten Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen nicht zu geringeren Leistungen, etwa geringeren Renten. Zum 1. Januar 2023 soll die Höchstgrenze auf 2.000 Euro brutto steigen. So ist es im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können.

In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Antworten auf Fragen rund um den Mindestlohn finden Sie hier und in einer Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Die Minijob-Zentrale informiert über die neuen Regelungen zum Minijob.

Foto: Bundesregierung

Videoproduktion aus Moers
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