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Polizei und Ordnungsbehörden kontrollierten gemeinsam

Polizei und Ordnungsbehörden kontrollierten gemeinsam

Moers. (pst) Die Ordnungsbehörde der Stadt Moers und die Polizei Moers haben am Freitag, 5. November, von 18 bis 00.45 Uhr eine Schwerpunktaktion mit verschiedenen Kontrollen durchgeführt. Eingebunden war auch der städtische Fachdienst Straßen- und Verkehrsrecht. Bereits ab 16 Uhr gab es verstärkte Geschwindigkeitsüberwachungen. Insgesamt sind circa 600 Verkehrsverstöße festgestellt worden. Die Mitarbeitenden haben auch mehrere Schulhöfe aufgesucht. Auf einem Schulhof in der Innenstadt trafen sie spät abends alkoholisierte und rauchende Jugendliche. Bei einer 13-Jährigen wurden zwei Schachteln Zigaretten gefunden. Bei zwei der Minderjährigen konnte Atemalkohol von 0,17 bzw. 0,24 Promille festgestellt werden. Zwei Jugendliche wurden später auf Polizeiwache von ihren Eltern abgeholt. Gegen alle Beteiligten über 14 Jahren werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Allen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Der 18-Jährige, der den Alkohol beschafft und ausgeschenkt hat, muss sich wegen des Verstoßes gegen den Jugendschutz und Alkoholabgabe an Minderjährige verantworten. Die Ordnungskräfte haben zudem alle Minderjährigen dem Jugendamt gemeldet.

Shisha-Bar ohne Genehmigung betrieben
Auf den Marktplätzen in Meerbeck und Repelen haben die Mitarbeitenden mehrere Gruppen von jungen Männern angetroffen, die für Lärmbelästigungen gesorgt und teilweise Alkohol konsumiert haben. Sie wurden überprüft und anschließend mit Platzverweisen belegt. Im Fokus standen an dem Abend auch Gastronomiebetriebe: Gegen mehrere Teestubeninhaber und ihre Gäste werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet – wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz und die 3G-Regelung. In einer Teestube befand sich ein illegales Glückspielgerät, das sichergestellt wurde. Die Polizei leitet ein Strafverfahren ein. In mehreren Shisha-Bars gab es ebenfalls Verstöße. Auch dort stand ein unzulässiges Gerät. Ein zur Shisha-Bar umgebauter Club in der Innenstadt wurde ohne Genehmigung betrieben. Trotz der Schließung durch die Ordnungsbehörde an dem Abend, der Einleitung eines Ordnungsverfahrens und der Belehrung, dass die Shisha-Bar ohne Genehmigung nicht betrieben werden darf, hatte der Inhaber bereits am nächsten Tag erneut geöffnet. Deshalb hat die Ordnungsbehörde den Betrieb per Ordnungsverfügung vorerst komplett geschlossen und versiegelt. Es wird ein weiteres Verfahren eingeleitet. Außerdem ist die Zollverwaltung eingeschaltet, da der Verdacht einer illegalen Beschäftigung besteht.

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