Zusätzliche Kennzeichnung für Kurzzeitparken auf dem Neumarkt

Parkscheine haben keine Gültigkeit
Autos dürfen dort werktags von 7 bis 18 Uhr nur insgesamt 15 Minuten lang durch Auslegen einer Parkscheibe abgestellt werden. Gekaufte Parkscheine aus dem Automaten haben hier keine Gültigkeit. Die städtische Verkehrsüberwachung informiert Falschparker zusätzlich ab Donnerstag, 15. November, mit Infozetteln über die Regelung. Ab dem nächsten Jahr werden bei Nicht-Beachtung Bußgelder fällig.
Bildzeile: Ab sofort gilt auf dem Parkstreifen vor dem Ärztehaus absolutes Halteverbot mit Ausnahme 15 Minuten Kurzzeitparken. Krankentransporte sollen so einfacher möglich sein. (Foto: pst)


