Maskenpflicht: Nur noch bestimmte Modelle
Zugang zum Rathaus nur noch mit OP-Maske oder hochwertiger Schutzmaske
Neukirchen-Vluyn Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage des Corona-Virus und der aktualisierten Schutzverordnung des Landes verschärft auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn ihre Coronaschutzmaßnahmen.Maskenpflicht: Nur noch bestimmte Modelle
Ab Montag, 25. Januar 2021, ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske für Bürger und Beschäftigte im Rathaus und den Außenstellen der Verwaltung verpflichtend. Auch hochwertige Schutzmasken (z.B. FFP2) sind möglich.Maskenpflicht: Nur noch bestimmte Modelle
Das Tragen textiler Masken (Alltagsmaske oder Community-Maske) ist nicht mehr gestattet. Die Stadtverwaltung bittet dringend um Beachtung im Sinne des gegenseitigen Schutzes.
Foto: Symbolbild zujujtuhj,hmm m hm nk,uilouilk,hk,jh
Neukirchen-Vluyn Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage des Corona-Virus und der aktualisierten Schutzverordnung des Landes verschärft auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn ihre Coronaschutzmaßnahmen.
Ab Montag, 25. Januar 2021, ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske für Bürger und Beschäftigte im Rathaus und den Außenstellen der Verwaltung verpflichtend. Auch hochwertige Schutzmasken (z.B. FFP2) sind möglich.
Das Tragen textiler Masken (Alltagsmaske oder Community-Maske) ist nicht mehr gestattet. Die Stadtverwaltung bittet dringend um Beachtung im Sinne des gegenseitigen Schutzes.
Foto: Symbolbild
Neukirchen-Vluyn Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage des Corona-Virus und der aktualisierten Schutzverordnung des Landes verschärft auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn ihre Coronaschutzmaßnahmen.
Ab Montag, 25. Januar 2021, ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske für Bürger und Beschäftigte im Rathaus und den Außenstellen der Verwaltung verpflichtend. Auch hochwertige Schutzmasken (z.B. FFP2) sind möglich.
Das Tragen textiler Masken (Alltagsmaske oder Community-Maske) ist nicht mehr gestattet. Die Stadtverwaltung bittet dringend um Beachtung im Sinne des gegenseitigen Schutzes.
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Neukirchen-Vluyn Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage des Corona-Virus und der aktualisierten Schutzverordnung des Landes verschärft auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn ihre Coronaschutzmaßnahmen.
Ab Montag, 25. Januar 2021, ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske für Bürger und Beschäftigte im Rathaus und den Außenstellen der Verwaltung verpflichtend. Auch hochwertige Schutzmasken (z.B. FFP2) sind möglich.
Das Tragen textiler Masken (Alltagsmaske oder Community-Maske) ist nicht mehr gestattet. Die Stadtverwaltung bittet dringend um Beachtung im Sinne des gegenseitigen Schutzes.
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