Politik

Jan Dieren zum Nachweisgesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag das Nachweisgesetz reformiert. Jan Dieren, der Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Moers, Krefeld und Neukirchen-Vluyn, zeigt sich darüber erfreut:

„Beschäftigte müssen ihre Rechte kennen, um sie wahren und durchsetzen zu können. Dabei unterstützen wir sie mit diesem Gesetz.“

Mit dem gestrigen Beschluss des Gesetzes setzt der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union um, die für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sorgen soll. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten schriftlich darüber zu informieren, welche Bedingungen für ihren Arbeitsvertrag gelten.

Diese Pflicht gilt bereits seit 1995 in ganz Deutschland, durch die Reform wird sie erweitert. So müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zukünftig neben Entlohnung, Arbeitszeiten und Urlaubsregeln auch über die vereinbarte Probezeit, über Überstunden, Abrufarbeit sowie Kündigungsfristen informieren. Neu ist auch, dass ein Verstoß gegen die Nachweispflichten ab August mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Dieren, der das Gesetz als zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag verhandelte, weist darauf hin, wie wichtig das vor allem für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sei: „Gerade für sie sorgen wir für mehr Klarheit. Klarheit hilft am Ende aber nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den vielen Arbeitgebern, die ihre Beschäftigten fair und rechtskonform über ihre Rechte informieren.“

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