Die Internetwache der Polizei NRW ermöglicht Ihnen eine zeitgemäße Kontaktaufnahme mit der Polizei. Insbesondere erleichtert sie Menschen mit Behinderung den Zugang zu Ihrer Polizei.
Auf der Internetwache der Polizei NRW können Sie Strafanzeige erstatten und der Polizei Hinweise geben. Sie können im Wachenfinder eine Polizeidienststelle vor Ort finden und im Fahndungsportal aktuelle Fahndungen ansehen.
Wenn Sie eine Versammlung anmelden und sich über das Waffenrecht informieren wollen, finden Sie hier wichtige Informationen.
Im Bereich „Lob und Beschwerde“ können Sie uns sagen, ob Sie mit der Arbeit der Polizei zufrieden sind oder ob es Anlass zur Beschwerde gibt. Sollten Sie Hinweise zu Korruptionsdelikten haben, finden Sie hier wichtige Informationen zur Korruptionshotline des LKA NRW.
Fahndungsportal
Im Fahndungsportal finden Sie aktuelle Fahndungen der Polizei NRW nach Personen und Sachen. Neben Straftätern sucht die Polizei hier auch nach Vermissten.
Sie können sich die Fahndungen über eine Filterfunktion nach Delikten und zuständigen Polizeibehörden clustern lassen.
Die Polizei ist auf Ihre Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten angewiesen. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Polizeidienststelle, wenn Sie sachdienliche Hinweise geben können.
Strafanzeige erstatten und Hinweise geben
Über die Internetwache können Sie Strafanzeigen erstatten sowie der Polizei Hinweise geben.
Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:
- Vor Ort auf Ihrer Polizeidienstelle,
- Per Telefon,
- Schriftlich per Post oder
- Online hier über die Internetwache.
ABER: In Notfällen wählen Sie immer die Notrufnummer 110!
Polizeiwache finden
Im interaktiven Wachenfinder finden Sie schnell und einfach eine Polizeidienststelle bei Ihnen in der Nähe. Sie bekommen die genaue Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummern angezeigt. Darüber hinaus können Sie nach einer ganz bestimmten Polizeidienststelle suchen.Internetwache 24/7
Versammlung anmelden
Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzumelden. Die Anmeldung ist bei der Kreispolizeibehörde vorzunehmen, in deren Bezirk die öffentliche Versammlung bzw. der Aufzug stattfinden soll.
Die Polizei berät Sie als Anmelderin oder Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Waffenrecht und Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
Der Umgang mit Waffen, insbesondere der Umgang mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen, bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Das gilt auch für den Kleinen Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen berechtigt. Vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins oder dem Erwerb einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe sollten Sie sich allerdings fragen, ob Sie eine solche Waffe wirklich benötigen oder auch in der Öffentlichkeit tragen wollen. Denn das Mitführen bringt erhebliche Gefahren mit sich. Der Träger ist sich dessen oft nicht bewusst. Sollten Sie sich dennoch entscheiden eine solche Waffe „führen“ wollen, müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde einen Kleinen Waffenschein beantragen.Internetwache 24/7
Weitere Informationen finden Sie hier.
Korruptionsdelikte melden
Korruption, ein Thema unserer Zeit. Fast täglich ist Korruption in den öffentlichen Medien präsent. Korruption geht uns alle an. Die Polizei ist für jede Information dankbar.
Das LKA NRW hat eine landesweite „Korruptionshotline“ eingerichtet, an die Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch Hinweise geben können, um so die Entdeckung von Korruptionsdelikten zu verbessern.
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5677878 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKA NRW für Sie am Bürgertelefon erreichbar, um Fragen zur Korruption zu beantworten oder Hinweise zu auffälligen Sachverhalten entgegen zu nehmen.
Neben der Hotline ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Lob und Beschwerde
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei NRW setzen sich täglich für Ihre Sicherheit ein. Waren Sie mit unserer polizeilichen Arbeit zufrieden oder gab es Anlass zur Beschwerde? Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig, um die tägliche Arbeit zu verbessern.
Quelle: Polizei NRW