Fünf Festnahmen am Osterwochenende durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots) – Am vergangenen Osterwochenende (14.-17.04.2022) nahm die
Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, fünf zur Fahndung ausgeschriebene
Personen fest.
Bei der ersten Person am Donnerstagnachmittag handelte es sich um einen
45-jährigen türkischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei festgestellt
wurde. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte im März dieses Jahres einen
Haftbefehl wegen Betruges gegen den im September 2019 Verurteilten erlassen.
Laut diesem hat der in Hilden wohnhafte Mann eine Freiheitsstrafe von sechs
Monaten zu verbüßen. Nach seiner Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch
die Bundespolizei wurde er im Laufe des Tages in die Justizvollzugsanstalt
verbracht.
Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde ein 24-jähriger syrischer
Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach
Erbil/Irak bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt,
dass durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim im November 2021 ein Haftbefehl
wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung
gegen den im Januar 2021 Verurteilten verfügt wurde. Demnach hatte der in Peine
(Niedersachsen) lebende Mann eine Freiheitsstrafe von vier Monaten nach Widerruf
der Bewährung zu verbüßen. Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann fest,
eröffneten ihm den Haftbefehl und überstellten ihn in die Justizvollzugsanstalt.
Ein paar Stunden später stellte die Bundespolizei, im Rahmen der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei, einen
40-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft
Verden (Niedersachsen) im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2018 Verurteilten ausgestellt
hatte. Der in Dortmund wohnhafte Mann konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe
von 34 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.020 Euro bei der
Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.
Am folgenden Ostersonntag dann wurde morgens ein 27-jähriger deutscher
Staatsangehöriger bei der Bundespolizei vorstellig, welcher beabsichtigte, nach
Antalya/Türkei auszureisen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem
Mann gleich mit zwei Haftbefehlen gefahndet wurde. Beide Haftbefehle wurden im
März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen des unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln erlassen. Der in Wuppertal lebende Verurteilte
konnte seinen Flug nach Antalya jedoch antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe
von 1.420 Euro bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe
von 95 Tagen abwenden konnte.
Zuletzt wurde am Nachmittag des gleichen Tages eine 49-jährige deutsche
Staatsangehörige während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges
aus Zürich/Schweiz bei den Beamten vorstellig. Diese stellten hierbei fest, dass
gegen die Reisende gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste wurde Anfang
dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Steuerhinterziehung
ausgestellt. Der zweite bereits im August 2017 durch die Staatsanwaltschaft
Meinigen (Thüringen) wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Laut dem
ersten Haftbefehl hat die in der Schweiz lebende Frau eine Geldstrafe in
Gesamthöhe von 3.000 Euro zu entrichten und laut des zweiten eine
Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten zu verbüßen. Die Verurteilte wurden die
Haftbefehle durch die Bundespolizei eröffnet und in die Justizvollzugsanstalt
verbracht.
Foto: Symbolbild