Arbeitslose müssen Urlaub anmelden
Sommerzeit, Ferienzeit. Mit dem Beginn der Sommerferien planen auch viele Arbeitslose eine Auszeit vom Alltag. Was manche allerdings nicht wissen: Wer bei der Arbeitsagentur für die Suche nach einer neuen Stelle registriert ist, muss grundsätzlich für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Ein Urlaub mit Freunden oder der Familie ist dennoch möglich, muss aber mit der zuständigen Arbeitsagentur abgestimmt werden.
Zwar sieht das Sozialgesetzbuch keinen Anspruch auf Urlaub wie in einem Arbeitsverhältnis vor, es enthält jedoch Bestimmungen für den Fall, dass sich der Arbeitslose nicht an seinem Wohnort aufhält: Für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres darf die Arbeitsagentur der Abwesenheit zustimmen. Das Arbeitslosengeld wird allerdings nur für maximal drei Wochen gewährt. Ab der vierten Woche gibt es kein Geld mehr von der Agentur. Ist der Arbeitslose für mehr als sechs Wochen am Stück nicht zuhause, erhält er bereits ab dem ersten Tag keine Leistungen mehr. Bereits gezahltes Geld kann die Arbeitsagentur dann zurückfordern.
Wichtig ist in jedem Fall die vorherige Genehmigung der Abwesenheit durch den Arbeitsvermittler. Damit dieser überblicken kann, ob eine Arbeitsaufnahme oder Lehrgangsteilnahme gefährdet ist, kann ein Antrag auf Urlaub erst kurz vor Reiseantritt gestellt werden. In der Regel ist dies eine Woche vor Beginn des geplanten Urlaubs möglich. Die Anmeldung kann entweder persönlich in den Agenturen für Arbeit oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 45555 00 erfolgen.