
Eskalation im Duisburger Hauptbahnhof
20-Jährige nach Widerstand und Drogenfund in Psychiatrie eingewiesen
DUISBURG. Ein Einsatz wegen einer Schwarzfahrerin im Duisburger Hauptbahnhof ist am späten Mittwochabend völlig eskaliert. Eine 20-jährige Frau aus Mülheim an der Ruhr leistete massiven Widerstand gegen Bundespolizisten, verletzte sich selbst und musste letztlich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.
Der Vorfall begann gegen 22:15 Uhr am Bahnsteig zu Gleis 5. Die Weiterfahrt des Regionalexpress 11 verzögerte sich erheblich, da die junge Frau sich weigerte, den Zug zu verlassen. Zuvor hatte der Zugbegleiter sie von der Fahrt ausgeschlossen, weil sie keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte und sich bereits gegenüber dem Bahnpersonal äußerst aggressiv verhalten hatte.
Auch nach dem Eintreffen der Bundespolizei beruhigte sich die Lage nicht. Die Frau ignorierte sämtliche Aufforderungen und reagierte verbal hochaggressiv. Als die Beamten begannen, sie unter Anwendung von Zwang aus dem Zug zu begleiten, wurden sie von der 20-Jährigen mehrfach massiv beleidigt. Da die Frau zudem mehrfach versuchte zu flüchten und keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, wurde sie zur Dienststelle gebracht.
Bei der dortigen Durchsuchung fanden die Beamten zwar keine Papiere, dafür jedoch ein Tütchen mit Amphetaminen. Erst ein Fingerabdruckabgleich brachte schließlich Klarheit über die Identität der Mülheimerin. Kurz nach der Feststellung ihrer Personalien eskalierte die Situation erneut: Die Beschuldigte schlug ihren Kopf unvermittelt gegen einen Fensterrahmen und zog sich dabei eine etwa drei Zentimeter lange Platzwunde zu.
Die Verletzte wurde unter Polizeibegleitung durch einen Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Da sie auch dort ihr aggressives Verhalten fortsetzte und weiterhin versuchte, sich selbst zu verletzen, wurde ein Amtsarzt hinzugezogen. Aufgrund der akuten Eigen- und Fremdgefährdung erfolgte um 00:50 Uhr die offizielle Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG).
Die Nacht hat für die junge Frau nun weitreichende strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei hat Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Foto:Symbolbild, KI-generiert




