Moers

Neue Regeln für Krankenhausbesuche

Bethanien erweitert Ausnahmeregelung für Besuche im Krankenhaus

Im Zuge der Allgemeinverfügung des Landes NRW zum Schutz von Patient*innen unter anderem in Krankenhäusern vom 5. März, hat die Stiftung Krankenhaus Bethanien die Ausnahmeregelungen für Krankenhausbesuche angepasst. So sind ab sofort Besuche von Patient*innen möglich, die länger als fünf Tage stationär behandelt werden. Auch für dementiell erkrankte Patient*innen gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung, die Besuche zulässt.
 
Weitere Ausnahmen stellen weiterhin Besuche von Kindern, Schwangeren und Palliativpatient*innen dar. Darüber hinaus dürfen zur Besprechung von therapeutischen Konzepten nach Ermessen der behandelnden Ärzt*innen Angehörige vor Ort hinzugezogen werden.
 
Besucher*innen, auf die diese Ausnahmeregelung zutrifft, müssen ihren Besuch spätestens am Vortag über die Station der zu besuchenden Person anmelden und bei Ankunft eine Selbstauskunft am Krankenhausempfang geben. Die Besuchszeiten für diejenigen, die entsprechend der Ausnahmeregelung Patient*innen besuchen dürfen, sind montags bis freitags von 7.30 – 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 12.00 – 18.00 Uhr. Dabei ist die erlaubte Besuchszeit pro Patient*in auf eine Stunde am Tag begrenzt. Zudem müssen alle Besucher*innen einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
 
„Um jegliches Infektionsrisiko auszuschließen, werden diejenigen Besucher*innen, die selbst an akuten Atemwegsinfekten oder anderen Infektionen und Beschwerden leiden, gebeten, von einem Besuch unbedingt abzusehen“, erklärt Dr. Kato Kambartel, Hygienebeauftragter Arzt der Stiftung Bethanien. „Diese und weitere Maßnahmen sind Teil des Hygienekonzeptes, mit dem wir unseren Patient*innen bestmöglichen Schutz gewährleisten möchten.“
Foto: LB

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