Moers

Stadt Moers setzt Maskenpflicht in der Fußgängerzone aus

Moers. (pst) Die Stadt Moers setzt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in der Innenstadt aus. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten sowie für geschlossene Räume wie Supermärkte, Busse und Bahnen, Arztpraxen, Kirchen, Moscheen sowie das Rathaus gilt nach wie vor.
Dort müssen medizinische Masken (OP-Masken oder Standards FFP2 und KN95) getragen werden. Den Hintergrund für die Entscheidung bilden zwei aktuelle Gerichtsurteile. Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte ein Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht in einer Innenstadt Erfolg.
Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverfügung mit dieser Regelung ist das wahrscheinliche Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Aufgrund der aktuellen Situation auch in der Moerser Innenstadt wird daher die bisher geltende Maskenpflicht dort aufgehoben. Nach Beendigung des Lockdowns und dem damit verbundenen Anstieg der Besucherzahlen in den Innenstädten wird die Situation neu beurteilt. In einem zweiten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Maskenpflicht im unmittelbaren Umfeld des Einzelhandels sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatz vorläufig außer Vollzug gesetzt, da die bisherige Bestimmung der Coronaschutzverordnung zu unbestimmt war.
Ob diese Regelung in der neuen Verordnung konkretisiert wird, ist noch nicht klar. Beide Urteile haben Auswirkungen auf alle anderen Städte und Gemeinden in NRW.
Foto: Archiv LB

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