Niederrhein

Schulterschluss gegen Kiesabbau

Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen prüfen Einwendungen und eine mögliche Klage

Neukirchen-Vluyn. Der Regionalverband Ruhr hat seine aktuellen, angepassten Planungen für den Kiesabbau am Niederrhein vorgestellt. Die erneute, 3. Offenlage des Regionalplans beginnt heute (6. Februar). Auch, wenn die Flächenkulisse im Vergleich zur 2. Offenlage verkleinert wurde: Der Widerstand bleibt. Die Bürgermeister der betroffenen Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sowie Landrat Ingo Brohl stehen weiter in engem Schulterschluss gegen die Planungen. Sie erklärten heute, wie sie mit dem Regionalplan, der 932 Hektar neue Auskiesungsflächen vorsieht, umgehen werden.

Zunächst sollen im laufenden Verfahren von den Verwaltungen inhaltliche Einwendungen gegen die neu ausgewiesenen Flächen geprüft und geltend gemacht werden. Immerhin geht es bei den neu ausgewiesenen Bereichen um unberührte Kulturlandschaften und wertvolle landwirtschaftliche Flächen, die für immer ihrer bisherigen Nutzung entzogen werden sollen. Schon die Aussage des RVR selbst, dass es bei der Auswahl der Flächen vor allen Dingen um deren Ergiebigkeit gegangen sei, begründe die Sorge, dass Umweltbelange keine ausreichende Rolle gespielt haben. 

Sollte die Verbandsversammlung des RVR trotz der Einwendungen nicht nur der Städte und des Kreises, sondern auch der der tausenden Bürgerinnen und Bürger vom Niederrhein, den Regionalplan beschließen, wovon nach den bisherigen Erfahrungen auszugehen ist, sollen die Erfolgsaussichten einer möglichen erneuten Klage vor dem Oberverwaltungsgericht geprüft werden. Diese muss binnen eines Jahres nach Beschlussfassung des Regionalplans durch das Ruhrparlament eingereicht werden.

Im Einzelnen äußerten sich die Verwaltungschefs wie folgt:

Landrat Ingo Brohl

„Der Regionalverband Ruhr hat offensichtlich weiterhin die Zeichen der Zeit im Umgang mit hochwertigen ökologischen und landwirtschaftlichen Flächen nicht erkannt und lediglich stumpf die Auswirkungen unserer erfolgreichen Klage gegen den Landesentwicklungsplan zum Versorgungszeitraum umgesetzt. So demaskiert der RVR den eigenen Anspruch, das Ruhrgebiet zur „Grünsten Industrieregion Europas“ zu machen, schon beim ersten Lackmustest als Marketing-Heißluftballon. Das Ergebnis der RVR-Planung ist das absolute Gegenteil von grün. Hier wird grün dauerhaft weggebaggert, vernichtet. Ende März ist eine Sondersitzung des Kreisausschusses geplant, in der die Stellungnahme des Kreises der Politik vorgestellt und beschlossen werden soll.“

Bürgermeister Thomas Ahls, Gemeinde Alpen

„Es ist schon sehr ärgerlich, dass sich trotz besonderer Betroffenheit in Alpen keine Veränderung in der Flächenausweisung zu unseren Gunsten ergeben hat. Auch in Alpen gibt es weiterhin eine große politische Geschlossenheit, jede Möglichkeit eine Klage sorgfältig auszuloten und gegebenenfalls zu nutzen. Die zweifelsohne positiven Absichtserklärungen der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Verfahrensweise hätten bei Rechtskraft des derzeitig in Planung befindlichen Regionalplanes keinerlei mittelfristige Entlastungen für Alpen mehr. Das werden wir nicht akzeptieren.“

Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Stadt Kamp-Lintfort

„Absolut unseriös ist das Märchen vom Kiesnotstand in Deutschland, das die Kieslobby immer wieder bemüht. Auch ohne die neuen Flächen stehen aktuell noch über 900 Hektar Abgrabungen zur Verfügung. Vorhandene Ressourcen werden seit Jahren gar nicht ausgeschöpft. Es wäre Sache der Landesregierung, so schnell wie möglich, einen rechtmäßigen Landesentwicklungsplan auf die Beine zu stellen, der die Bedarfsfrage unter Berücksichtigung der Umwelt- und Klimabelange neu formuliert, Recycling- und Exportquoten berücksichtigt und mit dem angekündigten Ausstiegsszenarium ernst macht. Stattdessen werden für die nächsten 20 Jahre Fakten geschaffen, und man zwingt uns zu einer weiteren Klage.“

Bürgermeister Ralf Köpke, Stadt Neukirchen-Vluyn

„So lange die Rechtmäßigkeit des Landesentwicklungsplans aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils vom 03.05.2022 aus unserer Sicht an entscheidenden Stellen in Frage gestellt ist, macht auch die mit Eiltempo auf den Weg gebrachte dritte Offenlage keinen Sinn. Wir fragen uns auch, ob im Rahmen der Abwägungsprozesse das Kriterium ‚Abgrabungsinteresse von Kiesunternehmen‘ Teil der Abwägung sein kann. Die grundsätzliche, ablehnende Haltung gegenüber den Abgrabungsplänen am Niederrhein hat sich durch diese kleinen Korrekturen in der dritten Offenlage nicht geändert.“

Bürgermeister Dietmar Heyde, Stadt Rheinberg „Der Aussage der RVR-Spitze, dass man die vorgestellten Änderungen im Regionalplan auf Grund des OVG-Urteils vom Mai 2022 und den Hinweisen aus der zweiten Beteiligung vorgenommen hat, kann ich keinen Glauben schenken. Es bleibt doch bei der ausschließlichen Berücksichtigung der – am Bedarf der Kiesindustrie orientierten – Kriterien der Volumina und der Ergiebigkeit der Vorkommen. Die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteiles zur Generationengerechtigkeit sowie der in der heutigen Zeit unerlässlichen Berücksichtigung anderer Schutzgüter werden weiter ignoriert. Das können wir so nicht hinnehmen.“

Videoproduktion aus Moers
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