Chancen genutzt – Rechtsanspruch kommt Gewalthilfegesetz wurde heute geeint
Chancen genutzt – Rechtsanspruch kommt Gewalthilfegesetz wurde heute geeint
In der gestrigen Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein historischer Durchbruch gelungen. Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und der Union haben sich in einem historischen Schulterschluss auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung, für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.
Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
„Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und natürlich auch für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Wir haben uns heute auf einen Rechtsanspruch geeinigt. Zudem steigt der der Bund in die Finanzierung ein und übernimmt damit gemeinsam mit den Ländern Verantwortung in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Wir machen damit deutlich: Alle Frauen haben ein Recht auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit verdient. Als Land stehen wir unterstützend an ihrer Seite. In Zukunft muss keine Frau mehr selbst für einen Frauenhausplatz bezahlen, egal wo sie in unserem Land unterkommt.“
Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem Ziel, einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den Zugang zu Unterstützung für Frauen mit ihren Kindern zu schaffen.
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.
© Foto: Elias Keilhauer