Neues Wohngeld-Plus-Gesetz gilt ab 1. Januar – Stadt Duisburg ist vorbereitet
Mit dem zum 1. Januar eingeführten „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch die Höhe des Wohngeldes durchschnittlich um rund 190 Euro pro Monat angehoben. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes.
Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt. Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt.
Sozialdezernentin Astrid Neese hat heute (6. Januar) gemeinsam mit Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, zum aktuellen Stand der Umsetzung in Duisburg informiert.
„Der Zielsetzung, deutlich mehr Menschen so zügig wie möglich mit Wohngeld zu unterstützen, wollen wir auch hier in Duisburg nachkommen. Die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten drücken Haushalte mit geringem Einkommen. Dennoch müssen wir angesichts der hohen Antragszahl und der unzureichenden Vorbereitungszeit bereits jetzt um Geduld bitten. Wir werden uns dieser Aufgabe mit aller Kraft widmen, um Duisburgerinnen und Duisburger zu unterstützen,“ so Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.
Das Gesetz wurde erst am 25. November 2022 durch den Bundesrat verabschiedet, Weisungen zur Umsetzung erreichten die Stadt erst am 22. Dezember und die IT- Umstellung des Landes wird erst im April abgeschlossen sein. Unter diesen Rahmenbedingungen hat sich die Stadt Duisburg bestmöglich auf die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 vorbereitet.
Die Personalakquise hat bereits zu einer Ausweitung der Personalausstattung in der Wohngeldstelle geführt, die jedoch noch fortgesetzt werden muss. Die Einarbeitung des Personals läuft auf Hochtouren. Die Verstärkung ist dringend notwendig – Hochrechnungen im Dezember und Januar eingegangenen Erstanträge ergeben mit einem Sprung von 195 zu 585 Anträgen eine dreifache Erhöhung.
Beigeordnete Astrid Neese: „Wir gehen derzeit von über 13.000 Haushalten in Duisburg aus, die zukünftig Wohngeld erhalten werden.“
Anträge sollten nach Möglichkeit über das Onlineformular, erreichbar über den Wohngeldrechner unter www.wohngeldrechner.nrw.de sowie unter www.duisburg.de gestellt werden.
Eine postalische Zusendung ist selbstverständlich ebenfalls möglich; der Vordruck ist unter www.duisburg.de/wohngeld unter „Links und Downloads“ online abrufbar und lautet „Antragsformular Wohngeld“. Zudem ist er auch in allen Bürgerservicestationen erhältlich.“ Wer den Antrag auf Wohngeld persönlich abgeben oder ein entsprechendes Formular abholen möchte, für den ist eigens im Amt für Soziales und Wohnen, genauer im Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“ auf der Schwanenstraße 7 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr eine Anlaufstelle eingerichtet worden.
Da die Wohngeldanträge nur in deutscher Sprache vom Land zur Verfügung gestellt werden, hat die Stadt Duisburg zusätzlich Sprachmittler eingesetzt.
Wichtig: Eltern mit Anspruch auf Wohngeld haben für ihre Kinder einen Anspruch auf zusätzliches Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). So gibt es zum Beispiel Geld für den Schulbedarf in Höhe von 174 Euro (58 Euro am 1. Februar 2023 und 116 Euro am 1. August 2023), Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen oder die Übernahme des Vereinsbeitrages bis 15 Euro pro Monat.
Außerdem wichtig zu wissen für die Beantragung von Wohngeld Plus:
Anträge, die im letzten Jahr gestellt wurden und nach dem alten Wohngeldrecht abgelehnt wurden, werden automatisch in diesem Jahr erneut mit dem Wohngeldneuerungen geprüft, so dass ein erneuter Antrag nicht notwendig ist.
Bestehende Wohngeldzahlungen werden über den Jahreswechsel weitergezahlt und ebenfalls automatisch nach dem neuen Wohngeldrecht geprüft. Das gegebenenfalls daraus resultierende höhere Wohngeld wird nachgezahlt.
Wohngeld wird immer ab dem Monat der Antragstellung gewährt, so dass es wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Formlose Anträge sind zur Fristwahrung möglich. (Ein erst im Februar gestellter Antrag gilt somit NICHT rückwirkend für Januar.)
Wie bereits berichtet werden die Nachzahlungen durch eine zentrale Stelle des Landes vorgenommen. Die Umstellungsarbeiten auf das neue Recht haben dafür gesorgt, dass diese Nachzahlungen und endgültige Bescheide erst zum April dieses Jahres möglich sind bzw. erstellt werden können. In Notfällen wird eine vorläufige Zahlung veranlasst.
Weitere Informationen zum Wohngeld mit einem Erklärfilm und die Links zum Wohngeldrechner und Onlineformular finden sich hier: www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/wohngeld-neuerungen/wohngeld-plus.php
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es hier: www.duisburg.de/but
Hinweis an die Redaktionen:
Im Anhang finden Sie ein Foto; es zeigt (stehend, v. l.) Roger Rixfehren und Michael Fechner, Amt für Soziales und Wohnen, Sozialdezernentin Astrid Neese, Thomas Weißköppel, Amt für Soziales und Wohnen, sowie sitzend Bianca Mikolas und Tim Schulz, Amt für Soziales und Wohnen in der Anlaufstelle im Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“.