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Ab dem 2. August 2026 treten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für künstlich erzeugte Medieninhalte in Kraft. Die Vorgaben basieren auf Artikel 50 der EU‑KI‑Verordnung (AI Act) und verpflichten Medien, Unternehmen und Plattformen dazu, KI‑Bilder, KI‑Videos, KI‑Audio sowie Deepfakes (KI‑manipulierte Inhalte) klar zu kennzeichnen. Künftig müssen alle künstlich erzeugten oder veränderten visuellen Inhalte eindeutig als KI‑Produktion erkennbar sein. Besonders streng geregelt sind Deepfakes (KI‑manipulierte Bilder und Videos): Der Hinweis muss gut sichtbar, dauerhaft und für Nutzer eindeutig verständlich sein. Ziel ist es, die Verbreitung täuschend echter Fälschungen einzudämmen und die digitale Informationssicherheit zu stärken. Auch KI‑Texte unterliegen ab August neuen Anforderungen. Inhalte, die vollständig von KI erstellt wurden und Themen von öffentlichem Interesse betreffen, müssen gekennzeichnet werden – es sei denn, eine Redaktion hat den Text geprüft, bearbeitet und verantwortet. Damit soll die journalistische Qualität und Transparenz gegenüber Leserinnen und Lesern gewährleistet bleiben. Für journalistische Angebote gelten zusätzlich bestehende nationale Vorgaben wie der Pressekodex und der Medienstaatsvertrag. Diese verpflichten bereits heute zur klaren Kennzeichnung von Symbolbildern und KI‑Grafiken. Die neuen EU‑Regeln erweitern diese Pflicht nun auf alle KI‑generierten und KI‑manipulierten Inhalte. Unternehmen und Plattformen, die die Kennzeichnungspflichten nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die EU sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Symbolbild mit KI generiertKennzeichnungspflicht für KI‑Bilder und Deepfakes
Neue Regeln für KI‑Texte
Relevanz für Medienhäuser und Plattformen
Hohe Bußgelder bei Verstößen