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Köln/Nideggen/Hürtgenwald. Nach dem Waldbrand in den Waldgebieten zwischen Nideggen-Gey und Hürtgenwald im Kreis Düren hat die Avrupa Türk İslam Birliği (ATİB) den betroffenen Menschen ihre Anteilnahme ausgesprochen und den zuständigen Behörden Unterstützung angeboten. Zugleich appelliert der Kölner Dachverband an die Bevölkerung, angesichts der erhöhten Waldbrandgefahr besondere Vorsicht in Waldgebieten walten zu lassen.
ATİB verfolgt nach eigenen Angaben die Entwicklung aufmerksam und ist bereit, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten humanitäre Hilfe zu leisten. Eine Unterstützung solle dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Institutionen erfolgen.
ATİB-Vorsitzender Alipaşa Akbaş erklärte: „Wir verfolgen die Entwicklungen mit großer Sorge und möchten betonen, dass wir an der Seite der Bevölkerung stehen. Wir sind bereit, in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen humanitäre Hilfe zu leisten, sofern diese benötigt wird.“
Zugleich dankte der Verband den Einsatzkräften von Feuerwehr, Such- und Rettungsdiensten sowie den Sicherheitsbehörden für ihren Einsatz. Gerade in einer solchen Lage sei ihre Arbeit von besonderer Bedeutung.
Mit Blick auf die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit wies ATİB auf die erhöhte Waldbrandgefahr hin. Bürgerinnen und Bürger sollten in Waldgebieten besonders umsichtig handeln. Offenes Feuer, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Grillen und andere brandgefährliche Aktivitäten sollten vermieden werden.
Akbaş betonte zudem, der Schutz natürlicher Lebensräume und die Vermeidung weiterer Waldbrände seien eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. Umsichtiges Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme könnten dazu beitragen, das Risiko weiterer Brände zu verringern.
Der Verband äußerte die Hoffnung, dass der Brand schnellstmöglich vollständig unter Kontrolle gebracht werden kann und die betroffenen Menschen sowie die Region bald zur Normalität zurückkehren können.
Über ATIB:
Die Avrupa Türk İslam Birliği (ATİB) wurde 1987 gegründet und hat ihren Sitz in Köln. Der Dachverband türkisch-islamischer Kulturvereine setzt sich nach eigenen Angaben für den Erhalt und die Weiterentwicklung des kulturellen und religiösen Lebens seiner Mitgliedsvereine ein.
Foto:Symbolbild mit KI generiert
]]>Ab dem 2. August 2026 treten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für künstlich erzeugte Medieninhalte in Kraft. Die Vorgaben basieren auf Artikel 50 der EU‑KI‑Verordnung (AI Act) und verpflichten Medien, Unternehmen und Plattformen dazu, KI‑Bilder, KI‑Videos, KI‑Audio sowie Deepfakes (KI‑manipulierte Inhalte) klar zu kennzeichnen.
Künftig müssen alle künstlich erzeugten oder veränderten visuellen Inhalte eindeutig als KI‑Produktion erkennbar sein. Besonders streng geregelt sind Deepfakes (KI‑manipulierte Bilder und Videos): Der Hinweis muss gut sichtbar, dauerhaft und für Nutzer eindeutig verständlich sein. Ziel ist es, die Verbreitung täuschend echter Fälschungen einzudämmen und die digitale Informationssicherheit zu stärken.
Auch KI‑Texte unterliegen ab August neuen Anforderungen. Inhalte, die vollständig von KI erstellt wurden und Themen von öffentlichem Interesse betreffen, müssen gekennzeichnet werden – es sei denn, eine Redaktion hat den Text geprüft, bearbeitet und verantwortet. Damit soll die journalistische Qualität und Transparenz gegenüber Leserinnen und Lesern gewährleistet bleiben.
Für journalistische Angebote gelten zusätzlich bestehende nationale Vorgaben wie der Pressekodex und der Medienstaatsvertrag. Diese verpflichten bereits heute zur klaren Kennzeichnung von Symbolbildern und KI‑Grafiken. Die neuen EU‑Regeln erweitern diese Pflicht nun auf alle KI‑generierten und KI‑manipulierten Inhalte.
Unternehmen und Plattformen, die die Kennzeichnungspflichten nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die EU sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Symbolbild mit KI generiert
]]>„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration. Ich habe die klare Erwartung an alle EU-Mitgliedstaaten, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Wir stehen dazu in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Spanien will und muss die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen. Ich begrüße daher die spanische Absicht, die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen. Von Marokko erwarten wir, dass sie die illegalen Migranten unverzüglich wieder zurücknehmen. Es ist gut, dass die Europäische Kommission und Kommissar Magnus Brunner ihre Unterstützung hierfür zugesagt haben. Die im Juni verabschiedete Rückkehrverordnung muss nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden.“
Foto/Original: Tobias Koch · Bearbeitung/Symbolbild: KI-generiert
]]>Themen des Gipfels werden die Umsetzung der Beschlüsse des NATO-Gipfels von 2025 in Den Haag sein, wo es um die Erhöhung der Verteidigungsausgaben und eine stärkere Verantwortung der europäischen Alliierten für eine gemeinsame euro-atlantische Sicherheit geht.
Auch wird man sich über den Ausbau der Kapazitäten der Verteidigungsindustrie, eine engere Kooperation bei Rüstungsprojekten und die weitere militärische Unterstützung der Ukraine austauschen.
Foto:Symbolbild – Quelle:LokaleBlicke
]]>Solingen. Bei der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des rassistischen Brandanschlags von Solingen im Jahr 1993 hat der stellvertretende Vorsitzende der türkischen Regierungspartei AK Parti, Zafer Sırakaya, eindringlich vor den gegenwärtigen Gefahren durch Islamfeindlichkeit und Extremismus gewarnt. Vor Vertretern aus Politik, Diplomatie und der Stadtgesellschaft betonte Sırakaya, dass der Kampf gegen Rassismus eine dauerhafte Aufgabe bleibe.

Persönliche Worte statt politischem Amt In seiner Ansprache am Mildred-Scheel-Berufskolleg verzichtete Sırakaya bewusst auf seine formelle Rolle als Abgeordneter und Außenbeauftragter. Stattdessen schlug er sehr persönliche Töne an: Er sprach als gebürtiger Nordrhein-Westfale, der im Ruhrgebiet aufgewachsen ist. Zum Zeitpunkt des Anschlags 1993, bei dem fünf Frauen und Mädchen der Familie Genç starben, war Sırakaya selbst 19 Jahre alt. Diese Gewalttat habe sich tief in sein Gedächtnis eingebrannt und der türkischen Gemeinschaft damals schmerzhaft vor Augen geführt, dass ihnen von Teilen der Gesellschaft das Recht auf Heimat mit Gewalt abgesprochen werden sollte.

Mevlüde Genç als „moralische Instanz“ Besonders würdigte der Politiker die Haltung der verstorbenen Mevlüde Genç, die er als „Bilge Ana“ (weise Mutter) und moralische Instanz bezeichnete. Trotz des unermesslichen Verlusts ihrer Kinder und Enkelkinder habe sie nie nach Rache gerufen, sondern stets zu Versöhnung und friedlichem Zusammenleben aufgerufen. „Liebe Familie Genç, Sie haben gezeigt, dass man aus den Trümmern des Hasses eine Brücke des Friedens bauen kann“, so Sırakaya sichtlich bewegt.

Besorgniserregende Zahlen der Gegenwart Gleichzeitig schlug der AK-Parti-Politiker eine Brücke in die Gegenwart und zog eine alarmierende Bilanz: Allein im vergangenen Jahr 2025 seien in Deutschland über 1.000 islamfeindliche Übergriffe, Bedrohungen und Diskriminierungen gegen Muslime und Moscheen erfasst worden. Auch der Anstieg antisemitischer Straftaten erfülle ihn mit tiefer Sorge.
Wer Moscheen oder Synagogen angreife, attackiere nicht nur Minderheiten, sondern die Religionsfreiheit und die Menschlichkeit an sich. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Rassismus und Menschenfeindlichkeit Normalität werden und in der Mitte der Gesellschaft ankommen“, forderte Sırakaya.

Die Stadt Solingen, so schloss Sırakaya seine Rede, sei heute glücklicherweise nicht mehr nur ein reiner Ort des Schmerzes, sondern durch die Kraft von Mevlüde Genç zu einem Symbol für Menschlichkeit und Zusammenhalt geworden.
Fotos:Privat
]]>Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Montag, 18. Mai 2026, den Außenminister der Republik Türkei, Hakan Fidan, in Berlin getroffen. Themen des Gesprächs waren unter anderem die Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und der Türkei sowie aktuelle geopolitische Herausforderungen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen ist wirtschaftlich und gesellschaftlich so eng mit der Türkei verbunden wie kaum eine andere Region in Europa und in der Welt. Nordrhein-Westfalen ist Heimat für rund eine Million Menschen mit Wurzeln in der Türkei, davon eine halbe Million Türkinnen und Türken. Sie arbeiten als Lehrer, Unternehmerinnen oder Polizisten jeden Tag für unsere Gesellschaft und prägen unsere Identität maßgeblich mit. Gerade im Jahr des 80-jährigen Geburtstags Nordrhein-Westfalens und 65 Jahre nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen wird deutlich: Ohne die Menschen, die damals zu uns gekommen sind, wäre Nordrhein-Westfalen nicht das starke und vielfältige Land, das es heute ist. Wir unterstützen den strategischen Dialog zwischen der Bundesregierung und der Türkei auf allen Ebenen. Aus Sicht Nordrhein-Westfalens haben unsere Wirtschaftsbeziehungen noch viel Potenzial. Wir sollten verstärkt gemeinsame Interessen nach vorne stellen und nach gemeinsamen Lösungen suchen. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bleiben dabei der Schlüssel.“
Nordrhein-Westfalen und die Türkei pflegen enge politische, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Beziehungen. In Nordrhein-Westfalen leben rund eine Million Menschen mit Wurzeln in der Türkei – das entspricht etwa einem Drittel aller türkeistämmigen Menschen in Deutschland. Mit einem Handelsvolumen von 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 zählt die Türkei zu den wichtigsten Handelspartnern des Landes außerhalb der Europäischen Union. Über 1.200 türkische Unternehmen sind in Nordrhein-Westfalen aktiv, zahlreiche nordrhein-westfälische Unternehmen sind in der Türkei tätig. 34 Städtepartnerschaften und -freundschaften sowie ein dichtes Netz an Vereinen, Verbänden und religiösen Organisationen wirken als Brücke zwischen beiden Gesellschaften.
Die enge Verbundenheit wird auch in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit deutlich. Mehr als die Hälfte aller Studierenden aus der Türkei in Deutschland studiert in Nordrhein-Westfalen. Mit der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integration in Duisburg-Essen wurde bereits 1985 ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum zu Entwicklungen in der Türkei sowie zu Fragen der Migration und Einwandererintegration gegründet, um der Relevanz der türkeistämmigen Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen Rechnung zu tragen.
Foto: Landesvertretung NRW / Henning Schacht
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Verbändeallianz im Gespräch mit Albert Stegemann MdB (CDU) und Jens Behrens MdB (SPD)
Berlin, 21. Mai 2026 – Die geplante Ausweitung der Pflicht zur Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung stößt in der Branche weiterhin auf massive Kritik. Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelhandwerk, Industrie und Großhandel warnten gestern bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin eindringlich vor erheblichen praktischen Umsetzungsproblemen, massiver zusätzlicher Bürokratie und hohen Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette – ohne erkennbaren Mehrwert für mehr Transparenz und Tierwohl. Verbraucher würden stärker belastet
Eingeladen hatte eine breite Verbändeallianz aus dem Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS), dem Dehoga Bundesverband mit „Die Caterer im Dehoga“, dem Deutschen Tiefkühlinstitut (dti), dem Grosshandelsverband Foodservice e.V. sowie dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. Gemeinsam diskutierten sie mit Albert Stegemann, MdB (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Jens Behrens, MdB (SPD), Tierschutzbeauftragter und Berichterstatter zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion, über die Folgen des aktuellen Referentenentwurfs. Der Einladung gefolgt waren außerdem zahlreiche Gäste aus Bundestag, Bundesministerien, Landesvertretungen und Wirtschaft.
Unternehmen warnen vor weitreichenden Konsequenzen für die Außer-Haus-Verpflegung
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Praxisberichte aus den Mitgliedsbetrieben der Verbändeallianz. Michael Mergen, Head of Quality Management bei Salomon FoodWorld, Julia Thielicke, Head of Public Policy Germany bei Metro, Diana Wicht, Supply Chain Lead bei McDonald’s Deutschland LLC, Jörg Rutschke, Geschäftsführer SV Deutschland, und Bäckermeister Tobias Exner schilderten die weitreichenden Konsequenzen der Gesetzesreform für die verschiedenen Bereiche der Außer-Haus-Verpflegung.
Die geplanten Vorgaben würden tief in bestehende gastronomische Abläufe, Lieferketten und Logistikprozesse eingreifen – mit gravierenden Folgen für die gesamte Branche, darunter Restaurants, Bäckereien, Schul- und Kitaverpflegung, Krankenhäuser oder Senioreneinrichtungen. So müssten etwa Speisekarten, digitale Bestellsysteme, Displays oder Aushänge ständig angepasst werden, weil sich Warenströme und Haltungsformen im Betriebsalltag fortlaufend ändern. Die Liefer- und Verarbeitungsprozesse inklusive IT-Systemen zur Rückverfolgbarkeit müssten von den überwiegend klein- und mittelständischen Betrieben von Grund auf neu aufgesetzt werden. Die dadurch entstehenden Mehraufwände wären schließlich in Form höherer Preise von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu tragen.
„Im Koalitionsvertrag hat uns die Bundesregierung versprochen, die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelwirtschaft zu stärken. Betont wurden Freiwilligkeit und Eigenverantwortung und das Ziel praxistauglicher Regelungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht: Er schafft massive neue Bürokratie und setzt keine geeigneten Anreize für mehr Tierwohl. Stattdessen schwächt er die Wettbewerbsfähigkeit unserer Branchen weiter – und das in einer Phase der Kaufzurückhaltung“, mahnt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner. „Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und bestimmter verarbeiteter Lebensmittel in die Kennzeichnungspflicht erzeugt hohe Kosten und hält die Betriebe von ihrer eigentlichen Aufgabe ab: 82 Millionen Menschen jeden Tag mit guten Lebensmitteln zu versorgen.“
Überforderung kleiner und mittelständischer Unternehmen
Auch der Großhandel fürchtet erhebliche zusätzliche Belastungen durch die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht. „Die Behauptung, das sei ohne nennenswerten Aufwand in der Lieferkette für den Außer-Haus-Markt umsetzbar, ist schlicht falsch. Wir stehen klar zu Tierwohl und Transparenz. Unser Appell an die Koalition lautet daher: Machen Sie Tierwohlpolitik mit der Wertschöpfungskette, nicht gegen sie. Kennzeichnen Sie dort, wo es sinnvoll ist — aber übertragen Sie kein Einzelhandelssystem auf einen Markt, der völlig anders funktioniert“, erklärt Marcus Schwenke, Geschäftsführer des Grosshandelsverbandes Foodservice.
Die Verbände sehen die Gefahr, dass die Reform sogar kontraproduktive Effekte beim Tierwohl sowie der Verbrauchertransparenz auslösen könnte. Grund dafür sind vor allem die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf Mischprodukte: „Die Systemgastronomie integriert schon heute freiwillig höhere Haltungsformen in Speisen wie Burger-Patties oder Bolognese-Sauce“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert. „Aufgrund der komplexen Lieferkettenstruktur kann ein Betrieb jedoch nicht tagesaktuell ausweisen, welche Haltungsformen im gerade verwendeten Patty enthalten sind. Um die betriebliche Praxis rechtssicher zu gestalten, müsste immer mit der niedrigsten im Produkt enthaltenen Haltungsform gekennzeichnet werden.“ Dadurch entfalle der Anreiz, freiwillig in höhere Haltungsformen zu investieren, wie es viele Unternehmen aktuell bereits tun. Gleichzeitig würde so das Ziel, mehr Verbrauchertransparenz schaffen zu wollen, ins Gegenteil verkehrt.
Praxisferne Vorgaben setzen auch sensible Bereiche der Versorgung unter Druck
Wie weit die geplanten Regelungen an der betrieblichen Realität vorbeigehen, verdeutlichte ein Beispiel aus dem Bäckerhandwerk: Würde in einer Filiale beim Belegen von Brötchen eine Salamipackung durch Ware einer anderen Haltungsform ersetzt, müssten diese Brötchen neu gekennzeichnet werden. Für viele Betriebe wäre eine solche Detailsteuerung im laufenden Geschäft nicht umsetzbar. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks: „Wenn bereits der Wechsel einer Salamipackung neue Kennzeichnungen erforderlich macht, zeigt das deutlich, wie praxisfern die geplanten Vorgaben sind.“
Auch Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Schulen, Kitas oder Kliniken wären von der geplanten Gesetzesänderung massiv betroffen. „Damit geraten ausgerechnet die besonders sensiblen Bereiche der Versorgung zusätzlich unter Druck“, mahnte Jörg Rutschke, Vorsitzender von „Die Caterer im Dehoga“.
Zusätzliche Dokumentationspflichten konterkarieren das Ziel Bürokratieabbau
Jana Schimke, Moderatorin des Parlamentarischen Frühstücks und Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, verwies zudem auf die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe: „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen kämpfen bereits heute mit Kostensteigerungen, Personalmangel und wachsender Bürokratie.“ Zusätzliche Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten würden viele Betriebe massiv belasten. „Wir begrüßen den Dialog mit der Politik ausdrücklich. Klar ist aber auch: Auf den Austausch müssen nun konkrete Konsequenzen folgen. Wer Bürokratieabbau verspricht, darf keine neuen Kennzeichnungspflichten schaffen, die in der betrieblichen Praxis kaum umsetzbar sind. Eine Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Lebensmittel lehnen wir deshalb ab.“
]]>Ruhrgebiet. In genau einem Jahr wird die Internationale Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet eröffnet. Dieser Meilenstein ist heute mit dem Tag der IGA gefeiert worden. Ab sofort sind rabattierte Dauerkarten in verschiedenen Kategorien erhältlich.
Mit einem großen Baustellenfest samt Führungen im Duisburger Zukunftsgarten RheinPark sowie weiteren Baustellenführungen in Gelsenkirchen, Dortmund, Lünen und im Emscherland ist heute offiziell der Countdown zur Eröffnung am 23. April 2027 gestartet. Gleichzeitig fiel heute auch der Startschuss für den Verkauf der rabattierten Dauerkarten für die IGA 2027. Die vergünstigten Tickets sind ab sofort online (iga2027.ruhr) und an mehreren stationären Verkaufsstellen erhältlich. Die Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet findet vom 23. April bis 17. Oktober 2027 erstmals nicht in einer einzelnen Stadt, sondern in einer ganzen Region statt. Im Mittelpunkt stehen die fünf Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund, Lünen und im Emscherland.
Darüber hinaus gliedert sich die IGA 2027 in die weiteren Ebenen Unsere Gärten und Mein Garten: Während Unsere Gärten die grünen Schätze, Parks und Projekte der Kommunen im Ruhrgebiet sichtbar macht, schafft Mein Garten Raum für Beteiligung und macht Initiativen, Kooperationen und bürgerschaftliches Engagement in der ganzen Region zum Teil der Ausstellung.
Im Duisburger Zukunftsgarten RheinPark wurde der Auftakt zum Tag der IGA mit einem öffentlichen Baustellenfest gefeiert. Im Mittelpunkt des Bühnenprogramms standen die Bedeutung der IGA 2027 für die Stadtentwicklung in den beteiligten Kommunen und die langfristigen Impulse, die das Großereignis für die Menschen im Ruhrgebietsetzen wird. Bei anschließenden Rundgängen über das Gelände konnten sich zahlreiche Gäste ein Bild vom Stand der Vorbereitungen machen. Musik, Familienprogramm und Mitmach-Angebote rundeten den Tag ab.
Im Rahmen des Programms erhielt NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen symbolisch die erste Dauerkarte für die IGA 2027. Damit wurde der Start in das letzte Jahr vor der Eröffnung auch offiziell markiert.
„Die Internationale Gartenausstellung 2027 wird wichtige Impulse für die Zukunft des Ruhrgebiets setzen. Hier werden viele Menschen erleben können, welche Gestaltungskraft im Gartenbau steckt. Mit der IGA 2027 holen wir mehr Grün, Pflanzen und Blumen in die Stadt – all das verbessert auch die Lebensqualität. Es ist beeindruckend zu sehen, wie eine ehemalige Industrieregion hier ein völlig neues Kapitel aufschlägt. Wir als Landesregierung unterstützen dieses Projekt daher aus voller Überzeugung“, sagte Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Garrelt Duin, Regionaldirektor des Regionalverbands Ruhr und Aufsichtsratsvorsitzender der IGA 2027 Ruhrgebiet, betonte die besondere Aufbruchsstimmung in der Region: „Wo heute gebaut wird, wächst schon morgen Zukunft. Und das große Interesse im Ruhrgebiet zeigt: Hier entsteht etwas, das begeistert, verbindet und bleibt.“
Hanspeter Faas, Sprecher der IGA-Geschäftsführung, ergänzte mit Blick auf die wachsende Vorfreude auf das Ausstellungsjahr: „Heute ist aus Vorfreude Aufbruch geworden. Der Countdown zur IGA 2027 macht sichtbar, was in einem Jahr für alle erlebbar sein wird: Eine Region, die aufblüht, sich neu erfindet und aus starken Orten neue Lieblingsorte macht. Die IGA wird zeigen, wie aus Wandel Schönheit, aus Ideen Bewegung und aus Grün ein neues Wir-Gefühl entsteht. Schon jetzt wächst an vielen Orten eine Ausstellung heran, die zeigt, wie grün, kreativ und lebenswert diese Region von morgen sein kann“.
Thomas Banzhaf, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG), hob die Bedeutung der IGA als Forum für die grünen Berufe hervor: „Die IGA ist eine großartige Bühne für die grünen Berufe. Gärtnerinnen und Gärtner, GaLaBau-Unternehmerinnen und -Unternehmer, Planerinnen und Planer können sich dort einem Millionenpublikum präsentieren. Mit den Beeten, Pflanzungen, Themengärten und Hallenschauen inspirieren sie die Besucherinnen und Besucher. Grüne Berufe sind Zukunftsberufe. Wir möchten bei der IGA die Menschen auch mit unserer Begeisterung für diese Branche anstecken.“
Große Freude bei den Kommunen
Auch die beteiligten Kommunen verbinden mit der IGA 2027 große Erwartungen und nachhaltige Perspektiven.
Für Duisburg unterstrich Oberbürgermeister Sören Link die städtebauliche und gesellschaftliche Bedeutung des Projekts: „Die Internationale Gartenausstellung 2027 ist für Duisburg eine großartige Chance, unsere Stadt noch lebenswerter und zukunftsfähiger zu gestalten. Denn die IGA ist nicht nur ein temporäres Event – sie setzt Impulse für nachhaltige Stadtentwicklung und hinterlässt mit dem neugestalteten RheinPark eine grüne Oase, die unseren Bürgerinnen und Bürgern weit über 2027 hinaus zugutekommt.“
Für Dortmund blickte Oberbürgermeister Alexander Kalouti auf die besondere Qualität des dortigen Zukunftsgartens: „Ich freue mich schon jetzt auf die IGA 2027 in Dortmund: Mit ihr feiern wir 178 Tage lang ein buntes Fest rund um die Kokerei Hansa und den Deusenberg – einem einzigartigen Areal, an dem Industriekultur, Natur und moderne Freizeitangebote auf beeindruckende Weise zusammenkommen.“
Die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin Andrea Henze stellte die Strahlkraft der IGA für die gesamte Region und die Entwicklung vor Ort heraus: „In einem Jahr geht es los. Dann werden Hunderttausende Gäste aus dem In- und Ausland das Ruhrgebiet mit ganz neuen Augen sehen und spannende Projekte als Vorgeschmack auf eine grüne und nachhaltige Zukunft erleben. In Gelsenkirchen wird der alte Kohlebunker der Zeche Nordstern zum Green Tower. Die Roof Top-Bar ganz oben mit einem grandiosen Ausblick auf den Nordsternpark und das Ruhrgebiet wird eine der spektakulärsten Theken des Reviers. Gelsenkirchen freut sich auf die IGA!“
Landrat Bodo Klimpel verwies für das Emscherland auf die besondere Symbolkraft des regionalen Wandels: „Das Emscherland steht wie kaum ein anderer Ort für das, was die IGA 2027 ausmacht: echte Verbindungen zwischen Landschaft und Stadt, Vergangenheit und Zukunft, vor allem aber zwischen den Menschen. Gerade hier erleben wir den beeindruckenden Wandel einer ganzen Region. Von der Industrielandschaft hin zu einem grünen, lebenswerten Raum. Unser Zukunftsgarten ist kein Einzelprojekt, sondern ein starkes Zusammenspiel von Städten und Kreis. Genau das macht ihn so besonders. Hier entsteht ein Raum, der verbindet, der Bewegung schafft und der den Menschen ganz konkret neue Lebensqualität bietet. Die Emscher ist dabei das sichtbarste Symbol dieses Wandels: vom Abwasserkanal zu einem lebendigen Fluss. Und damit zu einer Lebensader für die Region.“
Für Lünen betonte Bürgermeisterin Martina Förster-Teutenberg die langfristigen Verbesserungen in der Stadt: „Lünen steht für Lebensqualität – und genau das spiegelt sich im gesamten Zukunftsgarten wider. Die IGA 2027 wird so für die Menschen in Lünen weit mehr sein als eine temporäre Ausstellung – sie schafft bleibende Mehrwerte für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Es entstehen neue Freiräume, bessere Wegeverbindungen und attraktive Aufenthaltsorte für alle Generationen. Vom Seepark über den künftigen Landschaftspark Viktoria bis hin zur neuen Lippebrücke entsteht ein zusammenhängender Erlebnisraum, der Natur, Bewegung, Begegnung und Erholung miteinander verbindet.“
Die offenen Baustellenführungen in den Zukunftsgärten der IGA ermöglichten heute Einblicke in die Planungen und die laufenden Bauarbeiten. Sie stießen an allen Standorten auf großes Interesse. Damit wurde der Tag der IGA zugleich zu einem regionalen Schaufenster für das, was das Ruhrgebiet im kommenden Jahr erwartet.
Über die IGA
Die Internationale Gartenausstellung 2027 Ruhrgebiet (IGA 2027) findet von April bis Oktober 2027 in der Metropole Ruhr statt. Unter dem Motto „Wie wollen wir morgen leben?“ entstehen in fünf Zukunftsgärten – in Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund, im Emscherland und in Lünen – neue Erlebnisräume für nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaanpassung und kulturelle Vielfalt. Die IGA 2027 macht den Wandel des Ruhrgebiets von der Industrie- zur grünen Metropolregion sichtbar und setzt langfristige Impulse für Lebensqualität, Umwelt, Stadtentwicklung und Tourismus. Erwartet werden rund 3,1 Millionen Besucherinnen und Besucher.
Erste Vorverkaufsstellen für Dauerkarten in der Region:
Duisburg
Tourist Information Duisburg | Königstraße 86 | 47051 Duisburg
Dortmund
Kokerei Hansa | Emscherallee 11 | 44369 Dortmund
Gelsenkirchen
Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus | Ebertstraße 11 | 45875 Gelsenkirchen
Recklinghausen
Tourist Information Recklinghausen | Martinistraße 5 | 45657 Recklinghausen
Lünen
ZAKT – Zentrale Anlaufstelle für Kultur & Tourismus im Treffpunkt Persiluhr
Münsterstr. 21 | 44532 Lünen
Bildunterschrift: Freuen sich über die rabattierte IGA-Dauerkarte, die ab heute erhältlich ist (v.l.n.r.): Sören Link (Oberbürgermeister Duisburg), Andrea Henze (Oberbürgermeisterin Gelsenkirchen), Garrelt Duin (RVR-Regionaldirektor & Aufsichtsratsvorsitzender der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH), Martina Förster-Teutenberg (Bürgermeisterin Lünen), Silke Gorißen (Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen), Bodo Klimpel (Landrat Kreis Recklinghausen), Alexander Kalouti (Oberbürgermeister Dortmund), Hanspeter Faas (Sprecher der Geschäftsführung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH).
Copyrights („Foto: IGA 2027 | Kreklau“)
]]>ANTALYA – Unter dem Leitthema „Gemeinsam produzieren“ hat der Welt-Türkische Wirtschaftsrat (DTİK) am 16. Februar 2026 führende Wirtschaftsvertreter aus der Bundesrepublik in Antalya zusammengeführt. Der exklusive Workshop diente als strategische Plattform, um die Rolle der türkischen Diaspora in der deutschen Wirtschaft neu zu definieren und die institutionelle Roadmap des DTİK Deutschland zu festigen.
Starke Präsenz aus dem gesamten Bundesgebiet Der Einladung des DTİK-Repräsentanten für Deutschland, Kemal Şahin, folgten über 100 namhafte Unternehmer sowie die Regionalvertreter aus den Wirtschaftsstandorten Bremen, Hamburg, Kiel, Köln, Stuttgart, Hannover und Düsseldorf. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Generalsekretär des Rates für Außenwirtschaftsbeziehungen (DEİK), Adem Yavuz, berieten sie über zukunftsorientierte Kooperationsmodelle und die Stärkung der wirtschaftlichen Schlagkraft in Europa.
Wirtschaftsfaktor mit 90 Milliarden Euro Umsatz Kemal Şahin hob in seiner Grundsatzrede die immense Bedeutung der in Deutschland ansässigen Unternehmer hervor. Mit rund 100.000 Betrieben, einem jährlichen Umsatz von 90 Milliarden Euro und circa 500.000 Arbeitsplätzen sei die türkischstämmige Unternehmerschaft ein unverzichtbarer Pfeiler der deutschen Wirtschaft.
„DTİK ist eine Win-Win-Plattform. Unser Ziel ist es, nicht nur punktuelle Treffen zu organisieren, sondern nachhaltige, strategische Bande zu knüpfen, von denen Deutschland, die Türkei und die Unternehmer gleichermaßen profitieren“, so Şahin.

Diaspora als strategische Brücke Adem Yavuz (DEİK) betonte, dass die türkische Diaspora in Deutschland weit mehr als eine demografische Gruppe sei – sie verkörpere „Wissen, Erfahrung und ein globales Netzwerk“. Da 51 % der weltweiten DTİK-Mitglieder in Europa ansässig sind, bilde das Netzwerk aus Deutschland das Rückgrat dieser globalen Struktur. Ziel des Workshops war es, diese „weiche Macht“ (Soft Power) durch eine stärkere Institutionalisierung in eine strategische Wirtschaftskraft zu transformieren.
Zukunftskurs und Kooperation Im Rahmen der von der Şahinler Holding unterstützten Veranstaltung wurden konkrete Arbeitsmodelle für die kommenden Jahre verabschiedet. Schwerpunkte bildeten dabei:
Der Workshop endete mit einem klaren Signal: Die deutsch-türkische Wirtschaftswelt rückt enger zusammen, um globale Herausforderungen durch gemeinsames Handeln zu meistern.

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.
„Mit dem KVDG bekommen die Kommunen endlich die Daten und Instrumente an die Hand, die sie für einen wirksamen Wohnraumschutz und für die Gewährung fairen Wettbewerbs benötigen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Chancen vor Ort auch konsequent genutzt werden. Unsere Empfehlungen sollen Kommunalpolitik und Verwaltung dabei unterstützen. Unsere Mitglieder wollen wir zugleich befähigen, auch diesbezüglich als kompetente Partner ihrer Städte aufzutreten“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Das KVDG schafft die Voraussetzung für eine einheitliche digitale Registrierungs- und Dateninfrastruktur für Kurzzeitvermietungen. Damit können Städte und Gemeinden künftig besser erkennen, wo Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird, und ihre Zweckentfremdungs- und Wohnraumschutzsatzungen zielgenauer ausrichten. Ferner stärkt das Gesetz die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen und schafft mehr Transparenz im Beherbergungsmarkt.
Die Handlungsempfehlungen des Hotelverbands erläutern kompakt den europäischen und nationalen Rechtsrahmen, zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf – von Registrierungs- und Genehmigungssystemen über Kontrolle und Vollzug bis hin zu Fragen der Steuergerechtigkeit – und geben Argumentationshilfen für Gespräche mit Bürgermeister*innen, Ratsmitgliedern und Verwaltungsverantwortlichen. Sie richten sich an kommunale Entscheidungsträger ebenso wie an Hoteliers, die den Dialog vor Ort aktiv mitgestalten wollen. Die Handlungsempfehlungen können auf der Webseite des Hotelverbands Deutschland (IHA) kostenfrei heruntergeladen werden.
„Regulierung ist kein Selbstzweck“, so Lindner weiter. „Ziel muss sein, Wohnquartiere zu stabilisieren, die Akzeptanz für Tourismus zu sichern und allen Marktteilnehmern gleiche Regeln zu geben. Wo Kommunen die neuen Instrumente klug einsetzen, werden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die seriösen Anbieter von Beherbergungsleistungen profitieren.“
]]>Unternehmerverband weist auf wichtige Neuerungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hin
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beeinflussen. Der Unternehmerverband, spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht, berät und vertritt mit seinem Juristenteam über 700 Mitgliedsfirmen vor allem in der Rhein-Ruhr-Region. Wichtige Gesetzesänderungen im Überblick:
Ausgleichsabgabe
Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Sätze, die erstmals im März 2026 erhoben werden. Unternehmen, die die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, zahlen je unbesetztem Pflichtplatz 155 bis 815 Euro monatlich. Von der Abgabe befreit sind Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Ab Juni 2026 verschärft die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie das bestehende Gesetz, das die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit fördern soll. Arbeitgeber werden weitreichende Pflichten auferlegt, darunter Offenlegung von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen und Berichterstattung zu Entgeltungleichheiten, um den Gender Pay Gap zu verringern. Es gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500).
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und Gewerbetreibenden ab 2026 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Aktuell sind Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese Pflichten sollen in ihrem Umfang deutlich reduziert werden und werden nach jetzigem Stand nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.
Mindestlohn und Minijobs
Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich, wodurch sich auch die Midijob-Grenzen verschieben; die Untergrenze auf 603,01 Euro, die Obergrenze auf 2.000 Euro.
Neues EU-Verpackungsrecht (PPWR)
Ab 12. August 2026 gelten neue Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten. Ziel sind sicherere, recyclingfreundliche Verpackungen und weniger Müll. Bis August 2026 müssen Unternehmen Pflichten wie Prüfregeln, Verbraucherinfos, Kennzeichnungen, Grenzwerte für Stoffe und Teilnahme an Wiederverwendungssystemen umsetzen.
Pendlerpauschale
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, nicht wie zuvor 30 Cent bis Kilometer 20.
Alle Infos zum Unternehmerverband auf www.unternehmerverband.org
Über den Unternehmerverband
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen.
Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.
Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk.
Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.
Bildunterschrift:
Das Juristen-Team des Unternehmerverbandes ist auf das Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert und berät die Mitgliedsunternehmen rund um die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen. (Foto: Unternehmerverband)
]]>Politik, die Wort hält: 7 Prozent stärken die Gastronomie und sichern Arbeitsplätze, Existenzen und soziale Treffpunkte
(Berlin, 19. Dezember 2025) „Die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer“, begrüßt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), die Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz am heutigen Freitag. „Die Maßnahme stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit her. Damit werden Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Lebendige Innenstädte und attraktive ländliche Regionen gibt es nur mit einer vielfältigen Gastronomie“, hebt der DEHOGA-Präsident hervor und betont: „Mit dieser Entscheidung erkennt die Politik die hohe gesellschaftliche Relevanz der Betriebe an und stärkt die so wichtigen Begegnungsorte. Gastronomie macht unser Land lebendig und liebenswert, ermöglicht Tourismus und ist unverzichtbar für Austausch, sozialen Zusammenhalt und die Daseinsvorsorge.“ An den Betrieben hängt enorm viel. „Fest verwurzelt in den Städten und Gemeinden sichern die Betriebe Wirtschaftskreisläufe und regionale Wertschöpfungsketten mit der Landwirtschaft, dem Lebensmittelhandwerk, den Winzern und Brauereien, den Lebensmittel- und Getränkeherstellern sowie mit Einrichtern, Ausstattern, Groß- und Fachhändlern. Schließt ein Restaurant, betrifft das nicht nur Gastronomen und ihre Mitarbeiter, sondern auch zahlreiche Produzenten und Dienstleister vor Ort“, verdeutlicht Zöllick.
7 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen beseitigen bestehende Wettbewerbsnachteile und sorgen endlich für Steuerfairness. „Durch die Entscheidung wird die Benachteiligung gegenüber anderen Essensanbietern wie Lieferdiensten oder dem Einzelhandel beendet, für die seit jeher nur 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, erklärt Zöllick weiter. „Es ist nur konsequent und richtig, dass diese Ungleichbehandlung jetzt endlich verlässlich beseitigt wird.“
Die Maßnahme verschafft der Branche angesichts dramatisch gestiegener Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung zudem den dringend benötigten Rückenwind, um zu überleben. „Wo Spielräume vorhanden sind, werden Gastronominnen und Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, Sicherung von Arbeitsplätzen, faire Löhne und attraktive Preisangebote“, so Zöllick.
Die 7 Prozent stärken zudem die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer, die täglich 17 Millionen Menschen in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Betriebsrestaurants versorgen, und beseitigen Abgrenzungsschwierigkeiten.
„Der jahrzehntelange unermüdliche Einsatz des DEHOGA auf Bundes- und Landesebene hat sich gelohnt – nicht nur für die Gastronomie als Branche der Chance und Integration mit ihren zwei Millionen Beschäftigten und für ihre Partner, sondern mit Blick auf die großen struktur- und sozialpolitischen Effekte auch für die Gesellschaft insgesamt“, sagt Zöllick.
„Wir sind dankbar und freuen uns, dass die Politik Wort hält und sich die Regierungsfraktionen konsequent für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent eingesetzt haben. Die große Zustimmung im Bundesrat zeigt, dass der Erhalt der gastronomischen Vielfalt auch den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Herzen liegt – sie wissen um die große gesellschaftliche Bedeutung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés.“
Das DEHOGA-Papier „Wirtschaftliche Lage in der Gastronomie“ mit detaillierten Daten, Fakten und Grafiken zu den Entwicklungen in der Branche finden Sie HIER verlinkt.
Foto:Symbolbild
]]>Vor Beginn der Beratungen des Europäischen Rates in Brüssel zeigte sich Bundeskanzler Friedrich Merz zuversichtlich, dass der Rat in großer Geschlossenheit Fortschritte erzielen werde. Drei Themen stünden dabei oben auf der Tagesordnung: Die „Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, russische Vermögenswerte und ihre Nutzung für die Verteidigung der Ukraine und schließlich Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union”.
Bundeskanzler Friedrich Merz:
Herzlich willkommen in Brüssel! Wir treffen uns heute zum Europäischen Rat und diskutieren sehr wichtige Themen. Das Thema der Wettbewerbsfähigkeit steht ganz oben auf der Tagesordnung, aber auch der Krieg in der Ukraine und die europäische Verteidigung.
Wir werden mit der Kommissionspräsidentin und der Präsidentin des Europäischen Parlamentes ausführlich zum Thema der Wettbewerbsfähigkeit diskutieren. Ich freue mich sehr darüber, dass mittlerweile über 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union meinen Brief an die Kommission und an den Ratspräsidenten unterschrieben haben, dass wir uns mit dem Thema der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie noch intensiver beschäftigen müssen. Dass es an dieser Stelle wirklich Handlungsbedarf gibt, zeigen die Meldungen bis zum heutigen Morgen. Gerade hat ein großes deutsches Unternehmen, das in Belgien ein großes Unternehmen unterhält, angekündigt, 600 Arbeitsplätze zu streichen. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen schlechten Nachrichten, die wir im Augenblick aus den Industrieunternehmen in ganz Europa sehen. Wir müssen in den nächsten Wochen im Hinblick auf Entscheidungen, die Bürokratie in Europa zurückzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen, sehr viel schneller arbeiten, als wir es in der Vergangenheit getan haben.
Ich möchte auch das Europäische Parlament herzlich bitten, die Entscheidung des gestrigen Tages noch einmal zu überdenken. Die gestrige Entscheidung des Europäischen Parlaments ist inakzeptabel. Den Omnibus I der Kommission, dem wir im Rat zugestimmt haben, im Europäischen Parlament abzulehnen, ist eine fatale Fehlentscheidung, und sie muss korrigiert werden. Wir müssen jetzt mit den Fraktionen im Europäischen Parlament noch einmal darüber sprechen, wie das geht. Aber das kann nicht so bleiben. Jetzt braucht es wirklich schnelle Entscheidungen in der Europäischen Union, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie wiederherzustellen, die wir im Augenblick dramatisch verlieren. Ich mache mir allergrößte Sorgen um die Arbeitsplätze in der Industrie in ganz Europa. Das betrifft ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland in ganz besonderem Maße.
Wir werden über die russischen Vermögenswerte sprechen. Ich bin dankbar dafür, dass mein Vorschlag auf große Zustimmung stößt. Es gibt allerdings ein paar ernst zu nehmende Einwendungen, über die wir sprechen müssen. Das betrifft insbesondere den belgischen Staat und seine Haftung. Dieses Thema wird uns heute beschäftigen. Wir werden aber auch einen Schritt weiterkommen.
Die Frage der Rüstung und der Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union steht auf der Tagesordnung. Es wird allerdings dabei bleiben, dass die NATO hierbei die Führung behält. Die Europäische Union wird es unterstützen. Wir werden auch über die Beschaffung reden, über Standardisierung, Vereinfachung der Systeme und höhere Stückzahlen.
Alles in allem sind das drei Themen, die so aktuell sind, wie zu keinem Zeitpunkt zuvor. Ich bin dankbar, dass wir dabei ein gemeinsames Verständnis haben. Alle Vorbesprechungen, die ich gestern Abend und heute Morgen gehabt habe, deuten darauf hin, dass wir in einer großen Geschlossenheit im Europäischen Rat auf diese Themen zugehen und dass wir im Hinblick auf diese drei Themen, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, russische Vermögenswerte und ihre Nutzung für die Verteidigung der Ukraine und schließlich Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union, heute auch weitere Schritte gehen. Ich bin im Augenblick sehr zuversichtlich, dass uns heute einiges gelingen wird.
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Kanzler Merz nannte als wichtigste Themen für den Europäischen Rat die Wettbewerbsfähigkeit, den Ukraine-Krieg und die europäische Verteidigung.
Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör
]]>„Während Militärausgaben neue Rekorde erreichen, stagniert der Kampf gegen den Hunger. Die Islamische Gemeinschaft warnt: Menschlichkeit und Verantwortung drohen im Schatten der Aufrüstung verloren zu gehen“, erklärt Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).

„Eine nachhaltige Lösung ist jedoch nur möglich, wenn Solidarität und Gerechtigkeit als weltweit selbstverständlich gelten. Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles Leben“, fügt Bekir Altaş, Vorsitzender von Hasene International, in einer gemeinsamen Pressemitteilung hinzu. Anlass ist der Welternährungstag am 16. Oktober.
Ali Mete weiter:
„Der weltweite Kampf gegen den Hunger stagniert – und das nicht aus Mangel an Mitteln, sondern aus Mangel an Moral. Während Militärausgaben Rekordhöhen erreichen, werden Budgets für humanitäre Hilfe gekürzt. Diese Umkehrung der Prioritäten widerspricht zutiefst den Grundwerten unseres Glaubens, der den Schutz des Lebens und die Verantwortung für Bedürftige als göttliche Pflicht versteht. Wer Milliarden in Waffen investiert, während Kinder kein Brot haben, hat das Gleichgewicht zwischen Macht und Menschlichkeit verloren.“

Bekir Altaş ergänzt:
„Seit fast einem Jahrzehnt treten die globalen Anstrengungen gegen den Hunger auf der Stelle, die Zahl der Menschen in akuter Hungersnot ist rasant angestiegen. Kriege und Konflikte zerstören Ernten, Lieferketten und Hoffnung – besonders dramatisch im Sudan oder im Gaza-Streifen. Die jüngsten Fortschritte auf dem Weg zu einer Waffenruhe in Gaza sind daher ein wichtiges Signal, das Hoffnung gibt. Aber Hoffnung allein stillt keinen Hunger.

Jetzt ist die Weltgemeinschaft aufgerufen, schnell und entschlossen zu handeln – um der Zivilbevölkerung beizustehen, den Wiederaufbau zu ermöglichen und Wege zu nachhaltiger Ernährungssicherung zu schaffen.
Die wachsende Kluft zwischen Militäretats und Hilfsetats zeigt, wie weit sich die Menschheit von ihren moralischen Verpflichtungen entfernt hat. Der Islam lehrt, dass Wohlstand ohne Verantwortung wertlos ist und Frieden ohne Gerechtigkeit nicht bestehen kann. Der Hunger ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Deshalb gilt: Wer den Frieden will, muss zuerst den Hunger besiegen.“
]]>Wir bedanken uns bei all den vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich am Wochenende die Zeit nahmen, bei der Bundesregierung vorbeizuschauen.
Publikumsmagnet Bundeskanzleramt
Unter dem Motto „Die neue Regierung lädt ein“ konnten die Besucherinnen und Besucher einen Blick hinter die politischen Kulissen werfen und sich aus erster Hand über die Arbeit der Bundesregierung informieren. Es gab Einblicke in die Orte, an denen Politik gemacht wird und die sonst nicht öffentlich zugänglich sind.
Auf großes Interesse bei den Gästen stieß das Bundeskanzleramt. Bundeskanzler Friedrich Merz und Kanzleramtschef Frei stellten sich dort den Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Regierungsmitglieder einmal live erleben
Ein Highlight im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung war die Kinderpressekonferenz mit Regierungssprecher Stefan Kornelius.
Viele Ministerinnen, Minister und weitere spannende Bühnengäste diskutierten live mit den Besucherinnen und Besuchern in ihren Ministerien oder auch im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Mit dabei waren u.a. die Bundesminister Dobrindt, Klingbeil, Wadephul und Wildberger, die Bundesministerinnen Alabali Radovan, Bär, Hubertz, Prien und Hubig sowie Kanzleramtschef Frei.
Der große Andrang bei vielen Bürgerdialogen der Regierungsmitglieder zeigte: In bewegten Zeiten ist der Austausch zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern wichtiger denn je.
Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de .
]]>Staatsminister Wolfram Weimer sicherte seiner Amtskollegin weitere Unterstützung Deutschlands zu: „Als Staatsminister für Kultur und Medien stehe ich fest an der Seite der Menschen in der Ukraine. Unsere Solidarität gilt den Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und Medienschaffenden – in ihrer Heimat wie auch im Exil. Ihre Stimmen, Werke und Perspektiven sind von unschätzbarem Wert: für die Ukraine, für Europa, für die Freiheit.“
Deshalb unterstützt mein Haus weiterhin die ukrainische Kultur auf verschiedenste Weise unter anderem im Filmbereich mit dem Europäischen Solidaritätsfonds für den Ukrainischen Film oder den Kunstbereich mit der neuen Förderlinie „Fokus östliches Europa“ der Kulturstiftung des Bundes mit der die in Berlin stattfindende Kyiv Biennial 2026 im Exil ermöglicht werden soll oder mit der Ausstellung ‚Von Odesa nach Berlin -Europäische Malerei des 16. bis 19. Jahrhunderts‘. Es ist mir eine Freude in nächster Zeit noch weitere Projekte für die Ukraine aus meinem Haus ankündigen zu können. “
Der Bund unterstützt seit Beginn des Krieges die ukrainische Kulturszene mit gezielten Maßnahmen. Dazu gehören:
Die Sichtbarkeit zeitgenössischer Bildenden Kunst – auch aus der Ukraine – soll ab 2026 durch eine neue Förderlinie „Fokus östliches Europa“ der Kulturstiftung des Bundes gestärkt werden. Davon sollen insbesondere ukrainische Künstler und Kulturschaffende profitieren, darunter die in Berlin stattfindende Kyiv Biennial 2026 im Exil, die den bedeutendsten und aufstrebenden Künstlerinnen und Künstler der Ukraine eine Bühne in der deutschen Hauptstadt bietet.
Unterstützung für die ukrainische Filmszene, unter anderem durch den Europäischen Solidaritätsfonds für den Ukrainischen Film (ESFUF), der Koproduktionen zwischen ukrainischen und europäischen Filmschaffenden fördert. BKM hat außerdem sehr begrüßt, dass die Ukraine Ende 2024 der MEDIA-Säule des EU-Förderprogramms „Creative Europe“ beigetreten ist, so dass die ukrainischen Filmschaffenden nun vollständig vom MEDIA-Programm profitieren können.
Die Deutschen Welle leistet durch die intensivierte Berichterstattung zum russischen Angriffskrieg in 32 Sprachen – auch auf Russisch – weltweit einen Beitrag gegen Desinformation und Propaganda in Bezug auf Russlands Krieg gegen die Ukraine.
Um 76 der bedeutendsten Gemälde des Museums für westliche und östliche Kunst in Odessa zu schützen, haben die Gemäldegalerie und die Alte Nationalgalerie in Kooperation mit dem Museum in Odessa eine Ausstellung der Werke in Berlin organisiert. Die Ausstellung wurde bis zum 22. Juni 2025 gezeigt. Eine Auswahl der Werke wandert nun an das Kurpfälzische Museum der Stadt Heidelberg weiter, wo sie vom 19. Oktober 2025 bis zum 22. März 2026 zu sehen sein werden.
Staatsminister Wolfram Weimer: „Die Ukraine ist ein Bollwerk gegen autoritäre Ideologie. Sie verteidigt ihre territoriale Integrität ebenso wie Meinungsfreiheit, künstlerische Freiheit und kulturelle Identität. Putins Angriff ist ein Krieg gegen Wahrheit und Vielfalt – und die Ukraine hält stand.“
Der Austausch mit seiner ukrainischen Amtskollegin Tetyana Berezhna fand digital statt. Zuvor hatte der Staatsminister im Bundeskanzleramt den ukrainischen Botschafter Oleksij Makejew empfangen. Im Zentrum der Gespräche stand die Lage von Kultur- und Medienschaffenden in der Ukraine sowie die Folgen des russischen Angriffskrieges, der bereits mehr als 500 Kultureinrichtungen und rund 1,5 Millionen Kulturobjekte zerstört hat.
Foto:Symbolbild
]]>Am 13. August: 100 Tage neue Bundesregierung Der Anfang ist gemacht
Seit dem Beginn ihrer Amtszeit hat die neue Bundesregierung zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt – unter anderem für sichere Arbeitsplätze, eine moderne Infrastruktur, weniger Bürokratie und eine starke Außenpolitik. Das Wichtigste im Überblick.
Eine erste Bilanz: Die neue Bundesregierung ist am 13. August seit 100 Tagen im Amt.
Am 13. August ist die neue Bundesregierung seit 100 Tagen im Amt – und übernimmt Verantwortung für Deutschland: In Zeiten großer Herausforderungen hat sie bereits zentrale Weichen für Wohlstand, Sicherheit und Zusammenhalt gestellt. Das Ziel ist die umfassende Erneuerung des Landes, durch die Stärken aus- und Schwächen abgebaut werden.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen? Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger konkret davon? Und wie wird Deutschland auch international wieder zu einem starken Partner? Ein Überblick über die ersten 100 Tage.
Die neue Bundesregierung hat die Wirtschaftswende eingeleitet. Mit ihrer Investitionsoffensive sorgt sie für mehr Wachstum und sichere Arbeitsplätze.
Bessere Infrastruktur für eine gute Zukunft: Mit dem 500 Milliarden Euro–Sondervermögen investieren Bund und Länder in eine gute Zukunft.
Die Investitionsoffensive begleitet die Bundesregierung mit strukturellen Reformen und Entlastungen:
Die Bundesregierung hat die versprochene Migrationswende eingeleitet und wechselt auf bessere Ordnung und Steuerung, um die Sicherheit in Deutschland zu stärken.
Für eine gute Zukunft braucht es starken Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Bundesregierung will die Lebensbedingungen für alle verbessern:
In Europa und international wird Deutschland wieder stärker wahr- und ernst genommen. Es ist ein verlässlicher Partner in der Außenpolitik und Impulsgeber für die europäische Integration. Deutschlands aktive Rolle in multilateralen Organisationen und sein Engagement in globalen Krisen tragen dazu bei, das internationale Vertrauen weiter zu stärken.
Grafik: Bundesregierung
]]>Am 9. April 2025 fand in Ankara das Türkisch-Deutsche Medienforum statt – organisiert von der Präsidentschaft für Kommunikation der Republik Türkei. Ziel der hochkarätig besetzten Veranstaltung war es, die Beziehungen zwischen der deutschen und der türkischen Medienlandschaft zu vertiefen, gemeinsame Herausforderungen wie Desinformation zu thematisieren und der Rolle der Diasporamedien in den bilateralen Beziehungen mehr Sichtbarkeit zu geben.

Eröffnet wurde das Forum mit Reden von Prof. Dr. Fahrettin Altun, Leiter des Präsidialamts für Kommunikation, und Botschafter Akif Çağatay Kılıç, außenpolitischer Chefberater des türkischen Präsidenten. In drei thematischen Panels diskutierten namhafte Persönlichkeiten aus Medien, Wissenschaft und Politik aktuelle Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Kommunikation, politischer Realität und gesellschaftlicher Verantwortung.
Panel 1: Gemeinsame Geschichten, geteilte Verantwortung
Den Auftakt machte die Diskussionsrunde „Zwei Länder, gemeinsame Geschichten: Türkisch-deutsche Zusammenarbeit in den Medien“, moderiert von Prof. Dr. Cemal Yıldız, dem Rektor der Türkisch-Deutschen Universität. Auf dem Podium sprachen unter anderem Eckart Cuntz, ehemaliger deutscher Botschafter in Ankara, Ahmet Külahçı, Europa-Koordinator der Hürriyet, Steffen Gassel, Diplomatie-Reporter des Magazins Stern, sowie Dursun Yiğit, Chefredakteur von TV Berlin.
Das Panel thematisierte die mediale Darstellung beider Länder im jeweils anderen sowie Chancen und Herausforderungen journalistischer Kooperationen. Dabei wurden sowohl Stereotypen als auch Missverständnisse in der Berichterstattung angesprochen.
Panel 2: Diaspora und Medien – Zwischen Repräsentation und Verantwortung
Im zweiten Panel „Die türkische Diaspora in Deutschland: Die Rolle der Medien in Repräsentation und kulturellen Beziehungen“ stand die Community von über 3,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln in Deutschland im Fokus. Moderiert von Prof. Dr. Enes Bayraklı von der Stiftung für Türkei-Studien, diskutierten Dr. Latif Çelik (Leiter des IKG Instituts), Ali Paşa Akbaş (Kanal Europa) und Dr. Büşra Fadim Sarıkaya Tünalp (Türkisch-Deutsche Universität) über die Bedeutung einer differenzierten Medienberichterstattung, die zwischen Integration, Identität und gesellschaftlicher Teilhabe vermittelt.
Panel 3: Medienverantwortung im Zeitalter der Desinformation
Die letzte Diskussionsrunde – „Verantwortung der Medien im Zeitalter der Desinformation“ – wurde von İdris Kardaş, Koordinator des Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation beim Kommunikationspräsidium, geleitet. Die Panelteilnehmenden – darunter der Politikanalyst Klaus Jürgens, Hakkı Alkan (Gründer von shiftdelete.net), Ömer Faruk Görçin (Anadolu Ajansı) und Hayrettin Özcan, Chefredakteur von NRW Haber – warnten eindringlich vor den Gefahren von Fake News und digitaler Manipulation. Der Tenor: Medien tragen im digitalen Zeitalter mehr denn je Verantwortung für Fakten, Ethik und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Altun: „Pressefreiheit ja – aber nicht für Desinformation und Terrorpropaganda“

In seiner Grundsatzrede unterstrich Prof. Dr. Fahrettin Altun das Anliegen des Forums: Medienkooperationen zu stärken, strategische Dialogräume zu schaffen und gemeinsam globale Herausforderungen zu reflektieren.
Altun warnte eindringlich vor der Instrumentalisierung von Medien durch extremistische Gruppierungen. Es sei inakzeptabel, dass Personen, die Propaganda für Terrororganisationen betreiben, in westlichen Medien als „Experten“ auftreten dürften. Medien dürften kein Sprachrohr für Extremismus, sondern müssten ein Bollwerk gegen Hass und Spaltung sein.
Auch die europäische Sicherheit wurde thematisiert: „Ein Sicherheitssystem ohne die Türkei kann für Europa keine tragfähige Lösung sein“, so Altun. Die Türkei sei mit ihrer geostrategischen Lage, ihrem militärischen Potenzial und ihrer diplomatischen Reichweite ein unverzichtbarer Akteur.
Er sprach sich zudem für eine stärkere Vertretung der türkischen Diaspora in deutschen Medien aus – und forderte einen klaren Kampf gegen Rassismus und Islamfeindlichkeit: „Rassismus ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir dürfen nicht zulassen, dass er normalisiert wird.“
Abschließend betonte Altun, dass türkische Medien wie Anadolu Ajansı, TRT Deutsch oder TRT World zur Medienvielfalt beitragen – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die Türkei sei bereit, mit Deutschland gemeinsam Projekte zu realisieren, Inhalte wie Dokumentationen oder Serien zu produzieren, Journalistenaustauschprogramme zu fördern und gemeinsam gegen Desinformation vorzugehen.
Kılıç: „Kritik ja, aber bitte keine Doppelmoral“

Auch Botschafter Akif Çağatay Kılıç äußerte sich in seiner Rede kritisch gegenüber der Berichterstattung einiger deutscher Medien über die Türkei. Es sei auffällig, wie oft die Türkei wegen vermeintlicher Demokratiedefizite kritisiert werde, während massive Menschenrechtsverletzungen in anderen Regionen – wie in Gaza – kaum thematisiert würden.
„Wenn Medien nicht in der Lage sind, einen Völkermord als solchen zu benennen, verlieren sie an Glaubwürdigkeit“, so Kılıç. Er kritisierte zudem, dass in Deutschland gesuchte Personen ungehindert auftreten und die öffentliche Meinung über die Türkei beeinflussen könnten – oftmals ohne fundierte Sachkenntnis, dafür aber mit politischer Agenda.
Dennoch plädierte Kılıç für Dialog: „Türkei und Deutschland werden auch künftig enge Partner bleiben – trotz Meinungsverschiedenheiten. Medien auf beiden Seiten können hier eine konstruktive Rolle spielen.“
Fazit: Ein Forum mit Signalwirkung
Das Türkisch-Deutsche Medienforum 2025 markierte einen wichtigen Schritt zur Vertiefung des bilateralen Dialogs im Medienbereich. In einer Zeit globaler Unsicherheiten, politischer Polarisierung und digitaler Desinformation setzt die Veranstaltung ein starkes Zeichen: für Kooperation statt Konfrontation, für Vielfalt statt Einseitigkeit – und für die gemeinsame Verantwortung, Medien zu einem Werkzeug für Wahrheit, Frieden und Verständigung zu machen.

Ob es gelingt, diese Impulse langfristig zu institutionalisieren, wird auch davon abhängen, wie ernst Medien beider Länder ihre gesellschaftliche Verantwortung nehmen.
]]>Bundeskanzler Scholz begrüßt den heutigen Aufruf des PKK-Führers Abduallah Öcalan, die Waffen niederzulegen und die PKK aufzulösen. Die PKK ist eine in Deutschland verbotene terroristische Vereinigung, ihr Kampf hat bereits viel zu viele Opfer gefordert. Der Aufruf von Öcalan bietet jetzt endlich eine Chance, diesen gewaltsamen Kampf zu überwinden und zu einer dauerhaft friedlichen Entwicklung in der Kurdenfrage zu gelangen.
Foto: Olaf Scholz-Bundesregierung/photothek.net/Thomas Köhler & Thomas Imo
]]>Bundestagswahl 2025-Deadline 20. Januar für Vorschläge zur Bun-destagswahl
Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die Parteien jetzt zur Einrei-chung von Wahlvorschlägen auf. „Für die Wahl zum 21. Deutschen Bun-destag am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin einzureichen“, heißt es in ihrer heute veröffentlichten Wahlbekanntmachung.
„Jetzt sind die Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“, erklärte Wiß-mann. Der Bundespräsident löste am vergangenen Freitag den Bundestag auf und setzte den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie erwar-tet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müs-sen demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.
„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen Un-terschriften und Unterlagen im Original vorlegen. Eine elektronische Zusen-dung genügt nicht“, erinnert die Landeswahlleiterin. Parteien, die Unterstüt-zungsunterschriften benötigen, müssen diese mit den erforderlichen Origi-nalunterschriften und Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die jeweilige Gemeinde mit einreichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Ver-spätete Unterlagen können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag zugelas-sen werden kann, nicht berücksichtigt werden.
Auf unserer Sonderseite zur Bundestagswahl 2025 – www.wahlen.nrw – fin-den Sie regelmäßig aktuelle und umfassende Informationen zur Wahl.
Foto:Symbolbild
]]>Berlin/Köln (ots). Der Jahreswechsel ist für die meisten Menschen ein Anlass zur Freude – ein Fest voller guter Vorsätze, Feuerwerk und gemeinsamer Feiern. Doch für die Einsatzkräfte im ASB-Rettungsdienst gehört Silvester zu den stressigsten Tagen des Jahres. Vermehrte Notfalleinsätze, darunter Verletzungen durch Feuerwerkskörper, Alkoholvergiftungen oder Unfälle, bringen Rettungsdienste oft an ihre Belastungsgrenze.
„Unsere Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sind an Silvester enorm gefordert. Während andere feiern, sind sie unermüdlich im Einsatz, um Leben zu retten. Wir appellieren daher eindringlich an alle: Halten Sie Rettungswege frei, achten Sie auf die Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk und begegnen Sie unseren Einsatzkräften mit Respekt. Jede Behinderung oder Verzögerung kann Leben kosten“, betont Edith Wallmeier, ASB-Geschäftsführerin Einsatzdienste und Bildung.

In einer Nacht, in der jede Minute zählt, sind unsere ASB-Rettungssanitäter:innen auf schnelle und ungehinderte Zugänge zu Notfallorten angewiesen. Doch leider erschweren oft blockierte Rettungswege, zugeparkte Ein- und Ausfahrten sowie respektloses Verhalten von Feiernden die Arbeit.
Damit unsere Rettungskräfte auch in dieser herausfordernden Nacht schnell und effizient Hilfe leisten können, ruft der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) dazu auf, ein paar wichtige Regeln zu beachten:
Hintergrund:
Im vergangenen Jahr verzeichneten Rettungsdienste bundesweit eine besonders hohe Zahl an Einsätzen während der Silvesternacht. Laut Statistik gehören Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern, Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss und Schlägereien zu den häufigsten Einsatzgründen. Oft sind Rettungskräfte zusätzlich mit herausfordernden Situationen wie blockierten Zugängen oder Übergriffen konfrontiert.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle sicher ins neue Jahr starten können – auch die, die in der Silvesternacht alles geben, um uns zu helfen.
Bildunterschrift:
Der Rettungsdienst des ASB ist auch in der Silvesternacht im Einsatz.
Bildrechte: ASB-Bundesverband Fotograf: Hannibal Hanschke
Foto: Symbolbild
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Brüssel, 16. Dezember 2024 – Die Hotelstars Union (HSU) feiert ihr 15-jähriges Jubiläum und blickt auf eine erfolgreiche Geschichte der Vereinheitlichung der Hotelklassifizierung in Europa zurück. Mit einem Relaunch der Website und neuen Klassifizierungskriterien setzt die HSU neue Maßstäbe für Qualität und Transparenz in Europas Hotellerie.
Was 2009 als Initiative von sieben nationalen Hotelverbänden aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Ungarn begann, hat sich zu einem europaweiten Netzwerk von 21 Mitgliedsländern entwickelt. Die Sterneklassifizierung hat sich als wirksames Instrument zur Verbesserung der Servicequalität und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Hotels etabliert und erleichtert Reisenden die Auswahl ihrer Unterkunft.
„In den vergangenen 15 Jahren hat die Hotelstars Union gezeigt, wie erfolgreich branchenweite Zusammenarbeit sein kann. Wir sind stolz darauf, unseren Gästen und Mitgliedern seit jeher einen verlässlichen Orientierungsrahmen für die Hotelqualität zu bieten“, betont Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union. „Wir blicken optimistisch in die Zukunft und werden unser Klassifizierungssystem kontinuierlich weiterentwickeln, um den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Gäste und der Branche gerecht zu werden.“
So spiegeln die neuen Klassifizierungskriterien 2025-2030 die neuesten Trends und Gästeerwartungen in der Hotellerie wider, einschließlich weiter verbesserter digitaler Dienstleistungen und umfassender Nachhaltigkeit. Diese Aktualisierungen werden sicherstellen, dass das HSU-Klassifizierungssystem weiterhin die Erwartungen von Gästen und Hoteliers erfüllt und seine Position als Qualitätsstandard für ganz Europa behält.
Im Rahmen des Jubiläums präsentiert die Hotelstars Union heute auch ihre komplett überarbeitete Website hotelstars.eu, die sich durch ein modernes Design und verbesserte Funktionen auszeichnet. Markus Luthe erläutert hierzu: „Mit dem Relaunch unserer Website setzen wir neue Maßstäbe für Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Detaillierte Informationen und interaktive Elemente machen die Sterneklassifizierung transparent und leicht verständlich.“
Die neue Website bietet Gästen zudem eine intuitive Suche, um schnell und einfach klassifizierte Hotels in ganz Europa zu finden und zu buchen. Hoteliers erhalten umfassende Informationen über den Klassifizierungsprozess und können ihren Betrieb mithilfe einer digitalen Testklassifizierung unverbindlich selbst einschätzen. Dadurch gewinnen sie einen transparenten Einblick in die Kriterien und Anforderungen. Zudem bietet die HSU umfassende Marketingmöglichkeiten, um die Sichtbarkeit klassifizierter Hotels zu erhöhen.
Meilensteine der letzten 15 Jahre der Hotelstars Union:
2009: Gründung der HSU durch sieben nationale Hotelverbände, um ein einheitliches und transparentes Hotelklassifizierungssystem in Europa zu etablieren.
2014: Einführung gemeinsamer Klassifizierungsschilder, die die Sichtbarkeit der einheitlichen Marke in allen Mitgliedsländern sicherstellen.
2015: Erweiterung der HSU auf 15 Mitgliedsländer, wodurch der Einfluss auf europäischer Ebene ausgebaut wurde.
2020: Integration von Nachhaltigkeitskriterien in das Hotelklassifizierungssystem, um dem wachsenden Umweltbewusstsein in der Branche gerecht zu werden.
2021: Gründung einer Non-Profit-Organisation (AISBL) mit Sitz in Brüssel, wodurch die Bedeutung der HSU als anerkannte europäische Vereinigung unterstrichen wird.
2024: Hotelstars Union umfasst nun 21 Mitgliedsländer und feiert ihr 15-jähriges Jubiläum mit einem aktualisierten Kriterienkatalog und einer neu gestalteten Website.
„Die Hotelstars Union blickt auf eine erfolgreiche Vergangenheit und in eine vielversprechende Zukunft. Unser Ziel ist es, Gästen und Hoteliers weiterhin einen verlässlichen Orientierungs-rahmen zu bieten“, unterstreicht Markus Luthe. „Mit dem 15-jährigen Jubiläum feiern wir nicht nur vergangene Erfolge, sondern unterstreichen auch unser Engagement für die Zukunft der europäischen Hotellerie.“
Die HSU-Sternfamilie bei der letzten Generalversammlung in Warschau 15 Jahre nach ihrer Gründung
Über die Hotelstars Union
Unter der Schirmherrschaft von HOTREC Hospitality Europe bilden die Hotelverbände von Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn die Hotelstars Union. Sie wurde 2009 gegründet und firmiert seit 2021 als Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Die Hotelstars Union stuft Hotels nach einem einheitlichen Kriterienkatalog verlässlich in Kategorien von 1 bis 5 Hotelsternen ein. Sie bietet in ihren Mitgliedsländern mit über 22.000 klassifizierten Hotels bzw. 1,2 Millionen klassifizierten Hotelzimmern Transparenz, Qualität und Sicherheit für Gäste und Hoteliers. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.hotelstars.eu.
TÜRKEI / KUŞADASI – Die Stadtverwaltung von Kuşadası war Gastgeber des Türkisch-Deutschen Freundschaftsabends, der von RTK Reiseland, der größten Reisekette Europas, organisiert wurde. Bei der Veranstaltung, bei der die natürlichen und historischen Schönheiten sowie die Unterkunftsmöglichkeiten von Kuşadası vorgestellt wurden, erklärte Bürgermeister Ömer Günel: „Wir arbeiten daran, das touristische Potenzial unserer Stadt bestmöglich zu nutzen. In der kommenden Tourismussaison werden wir mehr ausländische Touristen empfangen.“
Die Firma RTK Reiseland, die etwa 4.000 Reisebüros in Europa vertritt, lud 500 ihrer Vertreter aus Deutschland nach Kuşadası ein. Die Veranstaltung fand mit einer großen Teilnehmerzahl statt, darunter Kuşadasıs Bürgermeister Ömer Günel, stellvertretende Bürgermeister, lokale Tourismuspartner, der CEO von RTK Reiseland, Hanke Moll, und der Generalsekretär des Weltverbands der Partnerstädte für Tourismus, Hüseyin Baraner.
Die Vertreter von RTK Reiseland nahmen in rot-weißer Kleidung an der Veranstaltung teil. Nach der Begrüßung durch die Musik der Kuşadası-Stadtkapelle konnten die Gäste türkische Köstlichkeiten wie Keşkek, Gözleme, gefüllte Weinblätter, Çiğ Köfte, Tantuni-Kebab und Baklava probieren. Die Veranstaltung, die durch Volkstanzaufführungen bereichert wurde, endete mit einer gemeinsamen Darbietung des Tanzes Erik Dalı, bei dem türkische und deutsche Tourismusvertreter Freundschaftsbotschaften übermittelten.

Während der Veranstaltung wurden den Vertretern der deutschen Reisebüros die natürlichen und historischen Schönheiten sowie die Unterkunftsmöglichkeiten von Kuşadası vorgestellt. Tourismusfachleute tauschten sich mit den Mitgliedern von RTK Reiseland aus, um Ideen zur Gewinnung ausländischer Touristen für die Region zu entwickeln.

In seiner Rede erklärte RTK-Reiseland-CEO Hanke Moll: „Kuşadası zählt zu den führenden Reisezielen. Ich möchte betonen, dass die Türkei eine wichtige Destination für Europa und Deutschland ist. Für das Jahr 2025 erwarten wir eine Zunahme der Urlaubsbuchungen aus Deutschland nach Kuşadası. Kuşadası bietet eine warme und freundliche Urlaubsatmosphäre. Wir bedanken uns bei Bürgermeister Ömer Günel für den herzlichen Empfang.“
Bürgermeister Ömer Günel sagte in seiner Rede: „Seit unserem Amtsantritt führen wir intensive Promotionsarbeiten für Kuşadası im In- und Ausland durch. Zum ersten Mal empfangen wir die größten europäischen Tourismusagenturen in unserer Stadt. Es ist eine Freude, deutsche Touristen wieder in Kuşadası zu sehen. Die Tourismussaison 2025 wird für unsere Gewerbetreibenden und unsere Stadt äußerst positiv verlaufen. Wir erwarten einen bedeutenden Anstieg der Touristenzahlen.“
Quelle: NRW STAR.
]]>Galatasaray hat den „Galatalk“ GSM-Mobilfunk mit speziellen Vorteilen und einem starken Netz für seine Fans in Deutschland vorgestellt.
Der Galatasaray Spor Kulübü hat ein bemerkenswertes Projekt ins Leben gerufen, indem er die neue GSM-Telefonmarke „Galatalk“ speziell für seine Fans in Deutschland präsentiert hat. Galatalk wurde in Zusammenarbeit mit Telefónica und der Orange Marketing Group entwickelt und bietet verschiedene Kommunikationsdienste, die darauf abzielen, die Verbindung der Galatasaray-Fans in Deutschland zur Türkei zu stärken und den Verein zu unterstützen.
Exklusive Kommunikationsvorteile für Fans mit Galatalk
Galatalk bietet den Galatasaray-Fans in Deutschland ein starkes Netzwerk, günstige Tarife und besondere Vorteile. Besonders für in Deutschland lebende Galatasaray-Fans ermöglicht Galatalk eine engere Bindung zur Türkei und zum Verein. Die Nutzer können exklusive Inhalte, Interviews, spezielle Rabatte bei globalen Marken, signierte Trikots und viele weitere Privilegien genießen.

„Wir möchten, dass Sie dieses Projekt unterstützen“
Die Einführung von Galatalk fand im RAMS Park in Istanbul statt. Galatasaray-Präsident Dursun Aydın Özbek betonte in seiner Rede die Bedeutung der Unterstützung dieses Projekts für den Verein. „Heute ist ein besonderer Tag für Galatasaray. Wir präsentieren das Galatalk-Projekt, an dem wir lange gearbeitet haben, um die Galatasaray-Fans in Deutschland zusammenzubringen“, so Özbek, der die Fans in Deutschland zur Unterstützung von Galatalk aufrief.
Ein privilegiertes Erlebnis für die Fans
Galatasaray-Vizepräsident Niyazi Yelkencioğlu erklärte, dass Galatalk den Galatasaray-Fans in Deutschland ein besonderes Privileg biete. „Die Fans, die Galatalk nutzen, werden von exklusiven Vorteilen profitieren und gleichzeitig unseren Verein unterstützen“, sagte Yelkencioğlu.

„Galatalk ist eine Premiere in Deutschland“
Der CEO von Orange Marketing, Seyhan Sarıçiçek, hob hervor, dass diese von türkischen Ingenieuren entwickelte Anwendung als 100 % türkische Marke eine Premiere in Deutschland darstellt. „Galatalk ist ein besonderes Geschenk, das wir den Galatasaray-Fans in Deutschland anbieten. Dank dieses Projekts werden sich unsere Fans Galatasaray noch näher fühlen“, so Sarıçiçek.
Galatalk bietet den Galatasaray-Fans in Deutschland die Möglichkeit, ihre Verbindung zum Verein zu stärken und von Kommunikationsvorteilen zu profitieren. Gleichzeitig erleben sie erneut den Stolz, Galatasaray-Fan zu sein.
]]>Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, teilt mit:
Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bundespräsidenten ersucht, den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, zu entlassen. Herr Lindner erhielt heute von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassungsurkunde.
In diesem Zusammenhang haben zwei weitere Mitglieder der Bundesregierung um ihre Entlassung gebeten. Entsprechend wurden der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, ebenfalls heute vom Bundespräsidenten aus ihren Ämtern entlassen.
Neuer Bundesminister der Finanzen wird Dr. Jörg Kukies, bisher Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing wurde im Anschluss zum neuen Bundesminister der Justiz ernannt. Er wird beide Ämter zugleich ausüben.
Bundeskanzler Scholz hat zudem den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebeten, die Geschäfte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weiterzuführen.
Foto: Der neue Bundesminister der Finanzen, Jörg Kukies, bei seiner Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler
]]>
Bad Honnef. Bünyamin Yılmaz hat angesichts seiner Entscheidung, die im September 2025 stattfindenden Wahlkampfvorbereitungen für Bad Honnef zu intensivieren, bekannt gegeben, dass er seine Tätigkeit im Vorstand des „Haydi-Komm“-Vereins niederlegt.

Seine Vereinskollegen bereiteten ihm daraufhin eine Abschiedsüberraschung, die sowohl seinen Geburtstag als auch seinen ehrenamtlichen Einsatz für den Erdbebenhilfsverein würdigte.

Yılmaz betonte in seinen Worten, dass er einerseits die Stimme der Bürger mit Migrationshintergrund sein möchte, andererseits jedoch auch das Bewusstsein habe, als in Deutschland geborener und aufgewachsener Bürger Verantwortung für das Land zu übernehmen, in dem er lebt und das ihm am Herzen liegt. Die Errungenschaften von 64 Jahren, die unsere Gesellschaft geprägt haben, verpflichten uns, einen Beitrag zu leisten.


Unter dem Slogan „Jung. Dynamisch. Nah Dran.“ setzt Yılmaz sich das Ziel, der jüngste Bürgermeister Deutschlands zu werden. Er plant, durch innovative Projekte in den Bereichen Bildung, Umwelt und soziale Solidarität positive Impulse für die Stadt zu schaffen.

Bünyamin Yılmaz wurde 2001 in Bad Honnef geboren, wuchs dort auf und erhielt seine Ausbildung. Sein Vater stammt aus Çorum, seine Mutter aus Iğdır. Yılmaz ist Handelsfachwirt im Bereich Handel und Unternehmensmanagement.

Bereits in jungen Jahren übernahm er die Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden des „Haydi-Komm“-Vereins. Mit diesem Verein leitete er Projekte zur Unterstützung bei den Erdbeben in der Türkei und Marokko, den Flutkatastrophen in Ahrweiler und bei Hilfsprojekten für Obdachlose in Köln.
Bericht: Serkan Çağatay / Fotos: Bünyamin Yılmaz
]]>ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Erfolg bei den Präsidentschaftswahlen.
Unsere beiden Länder sind sich in enger Freundschaft und Partnerschaft verbunden.
Seite an Seite arbeiten Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika seit vielen Jahrzehnten für Wohlstand und Freiheit auf beiden Seiten des Atlantiks. Diese erfolgreiche Arbeit zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger möchte ich gern mit Ihnen zusammen fortsetzen.
Die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit erfordern gemeinsame Antworten. Deutschland wird seinen Teil dazu beitragen. Dazu zählt für mich, unser gemeinsames Bündnis, die NATO, und die deutsch-amerikanische Freundschaft weiter zu stärken. Beides sind zentrale Säulen für die Freiheit, die Sicherheit und den Wohlstand unserer Länder und des gesamten transatlantischen Raums.
Für die anstehenden Aufgaben wünsche ich Ihnen Kraft und Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Foto: Symbolbild
]]>Die Bundesregierung wird im Wege eines Beschlusses im Umlaufverfahren
Veränderungen des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans bis 2028
vornehmen. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes werden
weiterhin eingehalten, eine Umgehung findet nicht statt. Glaubhafte
Fiskalregeln gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und
die Handlungsfähigkeit des Staates. Folgende Veränderungen werden
vorgenommen:
1.Der Infrastruktursparte der Deutschen Bahn AG, der DB InfraGO AG (im
Folgenden: „Bahn“) wird zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dieses
Eigenkapital ersetzt im Umfang von 4,5 Milliarden Euro die im bisherigen
Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vorgesehenen Zuschüsse. Darüber
hinaus erhält die Bahn ein Darlehen des Bundes in Höhe von drei Milliarden
Euro. Mit diesem Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen für
die Infrastruktur ablösen.
Die Eigenkapitalerhöhung bleibt ebenso wie das Darlehen als finanzielle
Transaktion bei der Regelgrenze der Schuldenbremse unberücksichtigt. Die
Ausgestaltung des Darlehens an die Bahn stellt sicher, dass es sich nicht um
einen verdeckten Zuschuss handelt. Die Eigenkapitalerhöhung und das
Darlehen erhöhen die zulässige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundes um
diesen Betrag.
Die Gewährung von Eigenkapital ist ebenso wie die Gabe von Darlehen seit
Jahrzehnten eine mögliche Form der Finanzierung durch den Bundeshaus
halt. Seit Einführung der Schuldenbremse werden Darlehen als finanzielle
Transaktionen gewertet, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Auch das Instrument der Beteiligung als finanzielle Transaktion wird
genutzt.
Es ist sichergestellt, dass dem Eigenkapital ein angemessener Ertrag und
dem Darlehen ein werthaltiger Rückzahlungsanspruch gegenübersteht. Die
Infrastruktursparte der Bahn verfügt neben den Zuschüssen des Bundes
heute über eigene Einnahmen (Trassenpreise, Vermietungserlöse für
Personenbahnhöfe, Anlagenvermietung).

Um den hohen Investitionsbedarf der Bahn zu decken, sind im Haushalt
2025 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 15,1 Milliarden Euro für die
Schieneninfrastruktur vorgesehen. Neben der bisher schon enthaltenen
Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 5,9 Milliarden Euro werden der Bahn
weitere 4,5 Milliarden Euro für eine Erhöhung des Eigenkapitals zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden 4,7 Milliarden Euro an
Zuschüssen gewährt. Außerdem wird der Bahn ein Darlehen des Bundes in
Höhe von drei Milliarden Euro gewährt, um am Markt begebene Anleihen
abzulösen.
Die Globale Minderausgabe (sog. Bodensatz-GMA) wird durch diese
Maßnahme um 4,5 Milliarden Euro reduziert.
2.Im Anschreiben in der Kabinettvorlage des BMF zum Entwurf des
Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans ist festgehalten, dass die
Bodensatz-GMA zunächst auf 17 Milliarden Euro erhöht wurde. Es ist weiter
festgehalten, dass die Bundesregierung beabsichtigt, bis zur formalen
Zuleitung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 und des
Finanzplans an den Deutschen Bundestag die Bodensatz-GMA des Jahres
2025 wieder deutlich zu reduzieren. Durch die Eigenkapital-Erhöhung bei
der Bahn können bisher als Zuschüsse vorgesehene Mittel ersetzt werden.
Dadurch reduziert sich die Bodensatz-GMA auf 12,5 Milliarden Euro. Eine
weitere Reduzierung erfolgt durch folgende zwei Maßnahmen:
a. Rund 300 Millionen Euro werden durch eine höhere Zahlung des
Unternehmens Uniper an den Bundeshaushalt erbracht. Ursprünglich war
für den Bundeshaushalt 2025 eine Zahlung von 2,6 Milliarden Euro
prognostiziert. Uniper hat zuletzt mehr Mittel für die Zahlungsverpflichtung
an den Bund zurückgestellt, die im Zusammenhang mit der
Beihilfegewährung im Jahr 2022 erwartet wird. Daher kann nunmehr eine
Zahlung von 2,9 Milliarden Euro veranschlagt werden. Im Zuge der Energie
preis-Krise 2022 wurde das Energieversorgungsunternehmen Uniper
verstaatlicht, um die Energieversorgung für Privathaushalte und die
Wirtschaft zu gewährleisten.
b. Die Vorsorge für den Ausfall von Steuereinnahmen beim EU-Energie
krisenbeitrag wird um 200 Millionen Euro abgesenkt. Die positive Einnahme
entwicklung des Jahres 2024 für die in den Anwendungsbereich des EU-
Energiekrisenbeitragsgesetz fallenden Unternehmen legt eine entsprechend
verbesserte Einnahmeentwicklung 2025 nahe.
Damit verbleibt eine insgesamt deutlich reduzierte Bodensatz-GMA in Höhe
von 12 Milliarden Euro. Die langjährigen Erfahrungen aus der
Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines Haushaltsjahres nicht alle
Projekte realisieren lassen. Dies führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln
übrig bleibt. Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft.
Die GMA ist ein übliches Instrument in der Haushaltsplanung, um eine
gewisse Flexibilität zu wahren und auf unvorhergesehene Änderungen im
Haushaltsvollzug reagieren zu können. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass sich die Bodensatz-GMA unter anderem durch ökonomische
Entwicklungen und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der
Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird.
3.Für den Bereich Straße stehen Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro an
Zuschüssen für Investitionen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.
Davon stammen ca. 4,6 Milliarden Euro aus dem Aufkommen der LKW-Maut
(Aufkommen insgesamt 2025 rd. 15,2 Milliarden Euro), die für Bau,
Erhaltung und Betrieb der Autobahnen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen
werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den Mautmitteln erhalten die
Länder für die Bundesstraßen).
Nach dem Gutachten von Prof. Hellermann kann ein Darlehen an die
Autobahn GmbH aus Bundesmitteln verfassungskonform als finanzielle
Transaktion im Sinne von Art. 115 Abs. 2 S. 5 Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1
und § 3 Art 115-Gesetz ausgestaltet werden, wenn es kein verdeckter
Zuschuss ist. Der Autobahn GmbH stehen derzeit keine eigenen Einnahmen
aus der Maut zur Verfügung. Um ihr entsprechende eigene Einnahmen zur
Verfügung stellen zu können, wären einfachgesetzliche Änderungen am
Haushaltsgesetz, dem Bundesfernstraßenmautgesetz und am Infrastruktur
gesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese wären mit Auswirkungen auf den
bisherigen Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es allerdings
eine vertiefte Debatte.
Zur Ausgestaltung von Eigenkapitalzuführung und Darlehen an die Bahn:
Eigenkapitalzuführung
Die Bahn erhält 2025 zusätzlich zu der bereits vorgesehenen
Eigenkapitalzuführung von rund 5,9 Milliarden Euro weitere 4,5 Milliarden
Euro Eigenkapital, um geplante Infrastrukturvorhaben umsetzen zu können.
Damit nutzt die Bundesregierung ein bereits für den Haushalt 2025
eingeplantes und auch in vergangenen Legislaturperioden eingesetztes
Instrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Dieses erhöht
die Verschuldung der Bahn nicht und verbessert das Eigenkapital-zu-
Fremdkapital-Verhältnis. Wenn Eigenkapital für Investitionen in die
Schieneninfrastruktur umgesetzt wird, ist die Zuführung beihilfekonform.
Zwischen der Bundesregierung und der Bahn sind Gespräche zur
angemessenen Renditeerwartung im Zusammenhang mit den bereits
geplanten Eigenkapitalzuführungen bereits weit fortgeschritten.
Die Zuführung von Eigenkapital des Bundes an die Bahn ist eine finanzielle
Transaktion im Sinne der Schuldenregel nach Art. 115 Abs. 2 S. 5
Grundgesetz, § 2 Abs. 1, S. 1 und § 3 Artikel 115-Gesetz und erhöht daher
die maximal zulässige Nettokreditaufnahme des Bundes. Im Umfang der
Eigenkapitalzuführung (4,5 Milliarden Euro) werden im Haushalt 2025 bisher
eingeplante Investitionszuschüsse an die Bahn reduziert und die sog.
Bodensatz-GMA abgesenkt.
Darlehen
Die Bahn erhält ein Darlehen in Höhe von drei Milliarden Euro. Mit diesem
Darlehen kann sie bisher am Markt begebene Anleihen ablösen. Das führt zu
erheblichen Einsparungen bei den Finanzierungskosten, da die Bahn sich
derzeit mit rund 100 Basispunkten über dem Zins für Bundesanleihen
finanziert.
Der Bund finanziert sich deutlich günstiger als die Bahn. Die von der Bahn
begebenen Anleihen haben grob vereinfacht derzeit durchschnittlich eine
Laufzeit von 12 Jahren und eine Verzinsung von ca. drei Prozent p.a. Der
Bund muss für sein Darlehen nicht die marktübliche Verzinsung zu Grunde
legen. Nach Auffassung des Gutachters Prof. Hellermann wären
möglicherweise sogar zinslose Darlehen – wie bei anderen Darlehen in der
Vergangenheit –als finanzielle Transaktionen zu werten. Die durchschnitt
liche Rendite der ausstehenden Bundeswertpapiere und Kreditmarktmittel,
also die durchschnittliche Rendite der ausstehenden Anleihen des Bundes,
liegt bei knapp 1,5 Prozent. Es ist daher jetzt möglich und wirtschaftlich
sinnvoll, die hoch verzinsten Anleihen am Markt durch günstigere Kredite
aus dem Bundeshaushalt abzulösen. Damit wird die Bahn und auch die
Gesellschafterin Bund entlastet.
Das Darlehen wird wie folgt ausgestaltet:
Foto: Symbolbild
]]>Jan Dieren, Bundestagsabgeordneter für die Menschen in Moers,
Krefeld und Neukirchen-Vluyn, lädt Jugendliche zwischen 16 und 20
Jahren ein, sich für das Planspiel Zukunftsdialog 2024 des Deutschen
Bundestages zu bewerben.
Das Planspiel soll die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion realitätsnah
abbilden. Während der dreitägigen Veranstaltungen diskutieren die
Jugendlichen aktuelle politische Fragen und entwickeln eigene
Lösungsansätze. Am Ende des Planspiels werden die Ergebnisse der
Diskussionen von den Jugendlichen präsentiert und den
Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion zur Verfügung gestellt.
„Viele Jugendliche blicken zunehmend pessimistisch in die Zukunft.
Gerade deshalb ist es also wichtig, dass sie lernen, wie politische
Prozesse funktionieren, um ihre Zukunft selbst zu gestalten“, so Dieren.
Das Planspiel findet vom 10.11. bis 12.11.2024 in Berlin statt. Die Kosten für Unterkunft, Anreise und Verpflegung übernimmt die SPD
Bundestagsfraktion. Wer mitmachen möchte, kann sich bis zum 15.08.
per E-Mail an jan.dieren@bundestag.de bewerben und kurz begründen,
warum er oder sie am Planspiel im Bundestag teilnehmen möchte.
Fotograf: Stefan Finger
]]>Notfallversorgung effizienter steuern
Schnelle und passgenaue Hilfe in medizinischen Notfällen ist entscheidend für eine gute Gesundheitsversorgung. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland noch effizienter machen soll. Worum geht es?
Deutschland verfügt grundsätzlich über ein sehr umfassendes System der Akut- und Notfallversorgung und über ein gut aufgestelltes Rettungswesen. Dennoch können die verschiedenen Akteure der Notfallversorgung noch stärker vernetzt und effizienter koordiniert werden.
Darauf zielt das „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“, das das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Es geht darum, die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Rettungsdienste und den vertragsärztlichen Notdienst besser aufeinander abzustimmen.
Nun wird der Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet. Dort kann er nach der Sommerpause dann beraten werden.
Bildzeile:
Mehr als Notarzteinsätze: Das „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ soll bessere Vernetzung, integrierte Notfallzentren und telemedizinische Unterstützung bringen.
Foto: IMAGO/Maximilian Koch
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Bis um 14 Uhr gingen rund 45 Prozent zur Wahl
Landeswahlleiterin Monika Wißmann teilte am Nachmittag mit, dass bis 14 Uhr die Wahlbeteiligung bei der Europawahl in acht ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens im Durchschnitt bei knapp 45 Prozent lag. Die stichprobenartige Umfrage wurde im Kreis Düren, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Gütersloh sowie in den kreisfreien Städten Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln und Mülheim an der Ruhr durchgeführt (siehe Anlage).
Im Vergleich zur letzten Europawahl am 26. Mai 2019 ist die Wahlbeteiligung damit in diesen ausgewählten Bereichen tendenziell höher. Die landesweite Wahlbeteiligung inklusive der Briefwahlteilnahme lag bei der Europawahl 2019 am Ende des Wahltages bei 61,4 Prozent.
Landeswahlleiterin Monika Wißmann ruft nochmals alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Europawahl teilzunehmen: „Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Teilhaberecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so mitbestimmen, wie sich das nächste Europaparlament zusammensetzt.“
Die Wahlräume sind noch bis 18 Uhr geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch noch Briefwähler den hellroten Wahlbrief beim Wahlamt ihrer Heimatgemeinde abgeben.
Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl 2024 können unterwww.wahlergebnisse.nrw.de abgerufen werden. Dort kann auch ab dem 10. Juni 2024 das Heft 2 „Vorläufige Ergebnisse“ für die Europawahl kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 finden Sie unter www.wahlen.nrw.
Foto: Symbolbild
]]>Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Gerade in schwierigen Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien. Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an Bundesfinanzminister Lindner mit dem wir uns auf die Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den Kunsthandel verständigen konnten.“
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, insgesamt gestärkt.
Foto: Symbolbild
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Solingen/Plovdiv. Die Leichen von vier bulgarischen Türken, die in Solingen, Deutschland, ermordet wurden, wurden im Dorf Köstek bei Plovdiv, Bulgarien, beigesetzt.


Nach den Trauergebeten für die vier bulgarisch-türkischen Landsleute Ismail, Kıymet, Gizem und Elis Zhilov, die in Solingen ermordet wurden, wurden sie in ihren Dörfern beigesetzt. Die Familien wurden mit dem Flug Düsseldorf – Istanbul der Turkish Airlines in die Türkei gebracht und mit dem Bestattungsfahrzeug des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten nach Plovdiv, Bulgarien, überführt.

Die Leichen von İsmail, Kıymet, Gizem und Elis wurden in einer Zeremonie, die vom Muftiamt von Plovdiv organisiert wurde, aus dem Bestattungsfahrzeug geholt und auf Händen zum Friedhof des Dorfes Köstek getragen. Es gab dramatische Momente, als die Leichen der Brandstiftungsopfer, die der türkischen Gemeinschaft in Deutschland und Bulgarien großes Leid zugefügt haben, das Dorf betraten.


Nach den Trauergebeten und Andachten wurden die Leichen auf dem Dorffriedhof beigesetzt. Die Tatsache, dass die deutschen und bulgarischen Behörden keine Vertreter zu der Trauerfeier in Deutschland schickten, löste hingegen große Reaktionen aus.




Adnan Menderes Erdal, einer der Anwälte im Solinger Brandanschlagsprozess, wies 1993 darauf hin, dass der lokale Charakter des Vorfalls verloren gegangen sei, und sagte: „Alle Bewohner des verbrannten Hauses waren Ausländer. Deutsche, bulgarische und türkische Behörden und Parlamentarier ergriffen Initiativen im Zusammenhang mit dem Brandprozess. Der Vorfall hat einen internationalen Charakter bekommen. Deshalb hat der Brand seinen lokalen Charakter verloren und ist nun für ganz Deutschland und den deutschen Staat von Bedeutung.

Die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe soll nun die Ermittlungen zu der Brandstiftung in Solingen übernehmen, bei der vier bulgarische Landsleute ihr Leben verloren haben.“

Quelle: Ahmet Özay
]]>Solingen. Rechtsanwalt Adnan Menderes Erdal, der im Prozess um die Brandstiftungen in Deutschland türkische Familien vertrat, ist der Ansicht, dass die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Untersuchungen zum Brand in Solingen, bei dem vier Menschen ums Leben kamen, übernehmen sollte.

Der hannoversche Rechtsanwalt Adnan Menderes Erdal ist ein erfahrener Jurist, der türkische Familien in einer Reihe bedeutender Fälle vertreten hat, angefangen von der Familie Genç aus Amasya, die 1993 in Solingen durch einen tragischen Brand fünf Mitglieder verlor, bis hin zu den Morden in Duisburg, Stuttgart und im NSU-Fall. Erdal verfügt über 30 Jahre Erfahrung als Anwalt.

Er forderte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf, die Ermittlungen zum Brand in Solingen zügig aufzunehmen und betonte: „Zunächst müssen die Videoaufzeichnungen der Tankstellen in und um Solingen ausgewertet werden.“ Erdal empfiehlt den Familien, Anwälte mit der Beteiligung am Ermittlungsprozess zu beauftragen und drängt darauf, dass diese sofort mit den Zeugen sprechen. Er rät den Familien auch, der Polizei ihre Beobachtungen in der Nachbarschaft in der Nacht des Vorfalls mitzuteilen.

Erdal wies darauf hin, dass der Artikel 220 A des deutschen Strafgesetzbuches, der sich mit Völkermord befasst, 1997 aufgrund der zunehmenden Zahl von Brandstiftungen in Deutschland abgeschafft wurde. Dennoch wurden einige aus Bosnien geflohene Serben, die in Deutschland leben und in Morde in ihrem Heimatland verwickelt waren, vor deutschen Gerichten gemäß den Bestimmungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu hohen Strafen wegen Völkermordes verurteilt.
Kommentierend zu den Aussagen des zuständigen Wuppertaler Staatsanwalts sagte Erdal: „Am ersten Tag behauptete er, es gäbe kein rassistisches Motiv für die Brandstiftung. Einen Tag später korrigierte er sich: ‚Wir setzen die Ermittlungen in allen Punkten fort‘. Eine solche Einschätzung sollte der Staatsanwalt nicht vor Abschluss der Ermittlungen abgeben. Das ist ein Verfahrensfehler.“

Zusammenfassend sagte Erdal, einer der früheren Anwälte im Solinger Brandstiftungsfall von 1993: „Alle Bewohner des abgebrannten Hauses waren Ausländer. Es gab Initiativen von deutschen, bulgarischen und türkischen Behörden sowie Parlamentariern bezüglich des Brandprozesses. Dieses Interesse erstreckt sich international und aus allen Teilen der Gesellschaft. Daher hat der Brand seinen lokalen Charakter verloren und ist nun von Bedeutung für ganz Deutschland und den deutschen Staat. Aufgrund meiner Erfahrung in anderen Fällen sollte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen zu dem Brand in Solingen, bei dem vier unserer bulgarischen Landsleute ums Leben kamen, übernehmen.“
Quelle: Ahmet Özay
]]>Bundeskanzler Scholz begrüßt im Namen der gesamten Bundesregierung Schweden als neuen Verbündeten im Kreis der Nordatlantischen Allianz.

Sowohl der schwedische als auch der finnische Wunsch, der Allianz beizutreten, sind eine direkte Konsequenz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gewesen und unterstreichen, wie sehr sich die Sicherheitslage in Europa in dessen Folge verändert hat.
Mit dem Abschluss des Beitritts von Schweden und Finnland gewinnt die Allianz zwei neue und starke Mitglieder hinzu, die zur kollektiven Abschreckung und Verteidigung und damit zur Sicherheit des gesamten euro-atlantischen Raums einen wichtigen Beitrag leisten.
Bundeskanzler Scholz freut sich auf die Zusammenarbeit im Nordatlantischen Bündnis mit zwei Partnern, die bereits eng mit Deutschland verbunden sind.
Foto: Symbolbild
]]>(Berlin, 11. Januar 2024) DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Essen muss bezahlbar bleiben und einheitlich mit 7% besteuert werden. Eine Verteuerung der Lebensmittelerzeugung bei den Landwirten wird zwangsläufig zu weiteren Preiserhöhungen bei regionalen Lebensmitteln führen. Das trifft auch unsere Gastwirte hart, zusätzlich zu der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% auf Essen in Restaurants und Cafés seit dem 1.1.2024. Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband setzen wir uns dafür ein, dass regional erzeugte Lebensmittel wie auch das Essen in der Gastronomie bezahlbar bleiben müssen. Gemeinsam stehen wir für die Stärkung der Familienbe-triebe, die im ländlichen Raum eine hohe Relevanz haben“, betont Zöllick.
Restaurants, Cafés und Kneipen sind wichtige soziale Treffpunkte. Sterben diese nach und nach aus, verschwindet auch ein Stück Heimat und Lebensqualität. So hat uns der Deutsche Bauernverband bei unserer Forderung nach der Beibehal-tung der 7% einheitlich auf Essen unterstützt.
„Mehr denn je ist die Politik gefordert, die regionalen Wirtschaftskreisläufe der Gastronomie mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk zu stärken, statt sie mit der Erhöhung von Abgaben und Lasten zu schwächen“, untermauert Zöllick.
Die Empörung in der Gastronomie ist immens, seitdem sich die Ampelspitzen am 16.11.2023 darauf einigten, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% Ende 2023 auslaufen zu lassen. „Es ist absurd, dass für verpacktes Essen To-Go, den Fertigsalat aus dem Supermarkt oder die Essenslieferung weiterhin 7% gelten, während das Essen in Restaurants und Cafés seit Beginn dieses Jahres durch 19% Mehrwertsteuer verteuert wird. Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit 7% zu besteuern, sind mit der Steuererhöhung tausende Existenzen gefährdet“, moniert Zöllick.
Was uns wichtig ist: Als Branche der Gastfreundschaft und Vielfalt ist es für uns obligatorisch, dass die Demonstrationen friedlich und respektvoll verlaufen. Wir verurteilen Gewalt, Hass, Hetze und Diskriminierung in jeglicher Form.
Wir unterstützen den Deutschen Bauernverband bei unserer gemeinsamen Forderung an die Bundesregierung, die Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverarbeitung nicht mit weiteren finanziellen Lasten zu verteuern. Dazu gehört auch, die Steuererhöhung auf Essen in Restaurants und Cafés zurückzunehmen und Essen einheitlich mit 7% zu besteuern.
Foto: © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann
]]>Unternehmerverband weist auf wichtige Neuerungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hin
Zum Jahreswechsel treten Gesetze oder Änderungen in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Der Unternehmerverband ist mit seinen neun Juristinnen und Juristen auf das Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert; sie beraten und vertreten über 700 Mitgliedsfirmen, schwerpunktmäßig an Rhein und Ruhr. Hier eine Auswahl der Änderungen zum Jahreswechsel:
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Es bleibt weiterhin möglich, diese postalisch zu übermitteln, erst 2028 ist die digitale Meldung verpflichtend.
Ausgleichsabgabe
Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden monatlich zwischen 140 und 360 Euro fällig. Neu ist eine vierte Stufe von 720 Euro für die Firmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Fachkräfte
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nun schrittweise in Kraft tritt, soll dafür sorgen, dass qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten künftig leichter in Deutschland arbeiten können. Den einstellungswilligen Unternehmen stehen die örtlichen Arbeitsagenturen mit ihren Arbeitgeberservices beratend und unterstützend zur Seite: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service.
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie läuft noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen und als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Krankenkasse
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Der neue Zusatzbeitrag ist so hoch wie noch nie.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, das u. a. Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit verhindern soll, nicht mehr nur für Unternehmen mit mindestens 3.000, sondern bereits für solche mit 1.000 Beschäftigten. Und selbst kleine und mittlere Unternehmen sind mittelbar betroffen, weil sie z. B. als Transportunternehmen Zulieferer der Großunternehmen sind. Wertvolle Informationsquelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Trotz der Erhöhung des Mindestlohns beträgt die maximale Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) weiterhin etwa 43 Stunden monatlich; Hintergrund ist, dass der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit gut einem Jahr miteinander verbunden sind, sodass bei Anhebung des Mindestlohns die Minijob-Grenze (2024: 538 Euro) ebenfalls steigt. Zum Stichtag werden außerdem aufgrund der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung die Schwellenwerte angepasst – hierzu beraten die Juristinnen und Juristen die Mitglieder des Unternehmerverbandes individuell. Nicht zuletzt gibt es auch Änderungen bei der Mindestausbildungsvergütung, dem so genannten „Azubi-Mindestlohn“: Die Beträge werden nun auch ab dem zweiten Lehrjahr gerundet, die Stufen nach Lehrjahren betragen nun 649, 766, 876 Euro und 909 Euro.
Alle Infos zum Unternehmerverband auf www.unternehmerverband.org
Kasten
Online-Seminar
Um sich auf die Änderungen im Personalbereich vorzubereiten, bietet die HAUS DER UNTERNEHMER GmbH, das Tochterunternehmen des Unternehmerverbandes, am 5. Januar 2024 das ganztägige Online-Seminar „Aktuelles zum Jahreswechsel im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht“ an. Dieses ist kostenpflichtig und offen für alle interessierten HR-Fachleute. Sie lernen dabei, wie sie die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung rechtssicher umsetzen. Dazu zählen etwa das Wachstumschancengesetz, die neuen Gesetze zu Arbeitszeiterfassung, Bürokratieentlastung und Zukunftsfinanzierung oder die praktische Umsetzung der eAU, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Alle Infos zum Online-Seminar (Seminarnummer S052024) auf www.haus-der-unternehmer.de/seminare
Über den Unternehmerverband
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.
Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk.
Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.
Foto: Symbolbild
]]>Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem weitreichenden Urteil vom 15. November 2023 die Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich präzisiert. Das Urteil hat den Kurs der Bundesregierung nicht verändert. Bereits mit den vorherigen Haushalten hat sie die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hergestellt.
Im nächsten Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger steuerlich erheblich entlastet: Das Inflationsausgleichsgesetz reduziert die Steuern um 15 Milliarden Euro. Die öffentlichen Investitionen des Bundes werden 2024 bei 54 Milliarden Euro liegen – z. B. für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Gleichzeitig sinkt die deutsche Schuldenquote von 69 Prozent im Jahr 2021 auf voraussichtlich 64 Prozent im nächsten Jahr. Damit liegt die Schuldenquote in Deutschland auf dem niedrigsten Wert der G7-Länder.
Das geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 soll umgesetzt werden. Es enthält die Senkung der Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes (3,25 Milliarden Euro über den Bundeshaushalt) sowie die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation (2,65 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – KTF) und des sogenannten Super-Caps für besonders energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden Euro aus dem KTF). Der darüber hinaus geplante einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte kann nicht mehr finanziert werden.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren Anpassungen für den Haushalt 2024 wie auch den Haushalt 2023 nötig. Die Bundesregierung hat daher zunächst mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 Rechtssicherheit für das laufende Jahr geschaffen. Der Deutsche Bundestag hat den Nachtragshaushalt am 15. Dezember 2023 beschlossen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die nötigen Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds für das Jahr 2023 vorgenommen und Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gestrichen. Das Sondervermögen WSF wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 15. Dezember darüber hinaus für das Jahr 2023 wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland und wegen der Flutkatastrophe des Sommers 2021 einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes beschlossen. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
Zu Beginn der Beratungen über die Folgen des Urteils auf den Bundeshaushalt 2024 bestand eine Lücke von rund 17 Milliarden Euro. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2024 zunächst ein Anpassungsbedarf für den Bundeshaushalt und für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds von fast 30 Milliarden Euro.
Die nach den Anhörungen der Sachverständigen im Deutschen Bundestag und den aktualisierten Wirtschaftsdaten notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 werden insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht.
Für den Bundeshaushalt 2024 sorgt das vorliegende Maßnahmenpaket dafür, dass die Maßgaben des Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt werden. Die grundlegenden Herausforderungen für das Land bleiben auch nach dem Urteil unverändert: Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine fordert Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und damit für Freiheit und Frieden in Europa ein. Auch die Folgen des russischen Angriffskriegs für Deutschland müssen abgefedert werden. Dazu gehören die Energieversorgung und die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge.
Die Notwendigkeit der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat an Dringlichkeit zugenommen, auch um Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Die aktuell gebremste Konjunktur muss durch gezielte Impulse für Wirtschaftswachstum und insbesondere private Investitionen belebt werden.
Mit dem Maßnahmenpaket werden Ausgaben priorisiert und angepasst, klimaschädliche Subventionen abgeschafft und Sozialkürzungen vermieden. Die Kernprojekte des Klima- und Transformationsfonds bleiben erhalten. Entlastungen können weiter finanziert werden. Die Schuldenregeln des Grundgesetzes werden eingehalten. Die gegenwärtigen und zukünftigen Hilfen für die Ukraine sind gesichert. Die Zusagen für die Fluthilfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden eingehalten und rechtssicher geregelt.
Die Maßnahmen werden nun schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt. Ziel ist der Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag in der zweiten Sitzungswoche Anfang Februar 2024. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Beiträge der Bundesministerien
• Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.
• Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.
• Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen Euro.
• Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.
• Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP aufweist.
• Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
• Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen.
• Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen
• Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro.
• Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro.
• Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.
• Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.
Arbeitsmarktanreize
• Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.
• Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.
Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds
• Die Programmausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Andere Subventions-programme entfallen, zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.
• Der CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der damals stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Nach dem deutlichen Rückgang der Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst 2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden. Die ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen.
Weitere Maßnahmen
• Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige Investitionen ausreichend finanzielle Mittel erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle Transaktionen erhöht, ähnlich wie dies von der Vorgängerregierung praktiziert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 soll eine Mittelzuführung von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen – dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen). Insgesamt sollen der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden.
• Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.
• Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.
• Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).
• Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).
• Die Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit hergestellt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu wird auch anhand unabhängiger juristischer Expertise sorgfältig geprüft, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann, so wie es von der Vorgängerregierung vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes notwendig. Hierzu soll auch das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, erfolgt die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.
• Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre. Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setzt, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt.
Foto: Symbolbild
]]>Weihnachten wird’s! Advent wird’s! Aber sind Sie bereits in Weihnachtsstimmung oder zumindest schon mal in Adventsstimmung? Das muß ja nicht selbstverständlich sein. Und, was ist eigentlich Weihnachtsstimmung? Wann stimmt die Stimmung im Advent? Bei den richtigen musikalischen Klängen? Bei Kerzenschein? Beim Päckchenpacken und beim Punsch? Bei Kinderträumen und den Erinnerungen an frühere Zeiten? Bei fröhlichem Gelächter?

Schön wäre es wohl, wenn man einfach Eintauchen könnte in diese besondere Zeit – für manche die schönste Zeit des Jahres – und die Geräusche des Alltags ausblenden. Aber in der Realität höre ich dieselben Klänge wie sonst auch im Jahr. In der Woche startet mein Nachbar auch im Advent seinen Kleintransporter mit Handwerkerutensilien um 7 Uhr, um zu einer seiner Baustellen zu fahren. Das Klirren eines Schlüsselbundes und das folgende Einrasten der Haustür verrät mir, daß mein Sohn das Haus für seinen 450,- – Euro Studenten-Mini-Job verläßt. Unsere Tochter, die mittlerweile in einer anderen Stadt lebt, ruft an, um mal Hallo zu sagen oder sich einen Rat zu holen. Meine Frau spielt Klavier oder auf der Gitarre, um entweder den Unterricht vorzubereiten, neue Stücke für ihren Stadtteilfrauenchor oder unsere gemeinsame „Ach!-Advents-Tour“ einer „Adventlichen Kunstpause – mit Lesungen und musikalischen Atempausen zur Weihnachtswundernacht“ vorzubereiten. Und gerne macht sie auch einfach nur für sich selbst Musik und singt. Die Summe solcher Klänge macht mein Leben unverwechselbar.
Bei anderen wird die Summe ihres unverwechselbaren Lebens mit anderen Klängen gebildet. Wehren kann ich mich gegen Geräusche kaum. Die Ohren nicht wie die Augen schließen.
Aber ich kann versuchen auf Klänge zu hören, die mein Leben im Advent anders machen. Und auch meine anderen Sinne schärfen. Mich darauf einlassen, das Weihnachten wird.
Es gibt Dinge, die mache ich nur im Advent und zu Weihnachten. Traditionen haben sich entwickelt. Nüsse knacken, unseren großen roten Herrnhuter Stern in den Baum am Haus hängen und die ganze Advents- und Weihnachtszeit durchleuchten lassen, damit er die Nachbarn und Vorbeikommende erfreut. Oder wirklich gutes Marzipan besorgen und essen (o.k., bei Marzipan gibt es die eine oder andere Ausnahme über das Jahr verteilt – aber nur ganz wenige …). Kerzen werden in der Regel nur mit einem Streichholz entzündet. Um nur einige Beispiele zu nennen.
Und natürlich Weihnachtsgeschichten lesen, um mich in und von dieser besonderen Zeit inspirieren zu lassen. Die Originalen, im Neuen Testament, die eine Zäsur im Weltgeschehen dargestellt haben – der Schöpfer kam in seine Schöpfung als Geschöpf –, aber auch die Nachfolgegeschichten. Die Klassiker, die im Laufe der vergangenen Jahre, Jahrzehnte, eigentlich Jahrhunderte entstanden sind und das Ur-Weihnachtsgeschehen reflektieren und zeigen, welchen Einfluß es im Alltag haben kann und die Neuen, die jedes Jahr entstehen, von denen manche das Zeug zum Klassiker haben.

Viele eint vielleicht die Hoffnung und Sehnsucht, einen besonderen, einen speziellen Advent zu erleben und eine Weihnachtszeit, die voller Wunder steckt, die eszu entdecken gilt.
Und trotzdem kommt manchmal alles anders. Im Frühjahr vermag ich noch gar nicht zu sagen, wie jeweils am Ende des Jahres Weihnachten gefeiert werden kann. Die Corona-Krise, die im Jahre 2020 und 2021 und teilweise auch noch im Jahre 2022 so massiv für Einschränkungen im öffentlichen und persönlichen Leben gesorgt hat und somit auch die Feier des Weihnachtsfestes beeinflusst hat, ist vorüber. Die meisten denken vielleicht, so wie es die letzten drei Jahre war, wird es sicherlich nicht wieder werden. Das Virus hat sich verzogen. Na ja, nicht ganz. Aber es ist hoffentlich schwächer und harmloser geworden. Und auf Dauer wird die Menschheit sicherlich auch lernen müssen, mit diesem Virus zu leben.
Der schreckliche Angriffskrieg, den der russische Präsident Putin gegen die Ukraine Ende Februar 2022 losgetreten hat, spielt auch im Jahre 2023 im Advent und zu Weihnachten immer noch eine Rolle in der europäischen Gesellschaft, aber auch weltweit. Die Auswirkungen und Folgen werden viele Menschen noch eine ganze Weile begleiten, auch wenn dieser Krieg eines Tages beendet sein wird. Aber schon ist ein neuer Konflikt hinzugekommen, im Nahen Osten, zwischen Israel und der Hamas-Terrorbewegung aus dem Gaza-Streifen. Ausgelöst durch den brutalen Überfall der Hamas auf Israel im Oktober dieses Jahres. Umweltkatastrophen häufen sich. Das trübt die Stimmung. Nicht nur im Advent. Aber hier für einige besonders.
Fakt ist allerdings: Weihnachten fällt nicht aus! Wie das Fest auch 2020 und 2021 in der Corona-Krise nicht ausgefallen ist. Auch wenn Weihnachtsmärkte ausfallen können, Weihnachtsfeiern ausfallen können, Weihnachtsbesuche ausfallen können, sogar Weihnachtsgottesdienste ausfallen können, so fällt doch Weihnachten nicht aus. Weil Liebe nicht ausfällt, Hoffnung nicht ausfällt, Licht im Dunkel nicht ausfällt und vor allem „Immanuel – Gott mit uns“ nicht ausfällt. Jesus der Retter ist da. Weihnachten fällt nicht aus, es wird nur manchmal anders gefeiert.
Auch in herausfordernden Zeiten kann ich versuchen auf Klänge zu hören, die mein Leben im Advent anders machen. Und auch meine anderen Sinne schärfen. Mich darauf einlassen, das Weihnachten wird. Dafür sorgen, daß die Stimmung stimmt im Advent und zu Weihnachten.
Manchmal helfen dabei anrührende, komische, humorvolle, traurig-schöne, aber auch ernsthaft mitfühlende Geschichten. Manchmal auch einfach die richtige Musik.
Immer aber die Besinnung auf denjenigen, auf den wir im Advent warten und wegen dem wir Weihnachten feiern, der Weihnachten quasi erfunden hat: Jesus Christus.
Thomas Klappstein
© 2023 Thomas Klappstein
]]>Ziel der Initiative „Compact with Africa“ ist eine klassische „Win-Win-Situation“: die afrikanischen Compact-Staaten reformieren ihre Wirtschaft, stärken gute Regierungsführung und werden so zu attraktiven Zielen für Investitionen aus dem Ausland. Auf der anderen Seite stärken Unternehmen aus Deutschland und anderen G20-Staaten mit ihren Investitionen die Wirtschaft in diesen Ländern. Sie profitieren dabei von enormen Wachstumsmärkten, dem riesigen Potenzial an erneuerbaren Energien und vom Zugang zu wichtigen Rohstoffen.
Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete Afrika als „Wunschpartner“, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Beziehungen zu intensivieren und den gemeinsamen Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu gehen. „Das enorme wirtschaftliche Potenzial wird sich nur durch große private Investitionen heben lassen“, sagte Scholz zu Beginn der Konferenz „Compact with Africa“ am Montag im Bundeskanzleramt.

Die Zukunft Europas sei mit der Zukunft unseres Nachbarkontinents untrennbar verbunden. Laut Scholz gilt es nun, diese Partnerschaft auch wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Und der „Compact with Africa“ der G20-Staaten schaffe den Rahmen für eine solche wirtschaftliche Partnerschaft – und für das Treffen im Bundeskanzleramt.
Was steckt hinter „Compact with Africa“?
Die Initiative entstand 2017 unter deutscher G20-Präsidentschaft. In diesem partnerschaftlichen Format arbeitet die G20 gemeinsam mit reformorientierten afrikanischen Staaten daran, Investitionen in die aktuell 13 CwA-Länder zu stärken. Bei der Konferenz stehen die Themen „Stärkung der Privatinvestitionen“ und „Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Energieversorgung“ oben auf der Agenda. Der Bundeskanzler hat neben den CwA-Ländern und Beitrittsinteressenten auch alle weiteren afrikanischen G20-Teilnehmer 2023 eingeladen. Außerdem dabei sind die beteiligten internationalen Organisationen sowie weitere enge G20-Partner.

Foto: Bundesregierung/Denzel
Scholz hob das immense Interesse deutscher Unternehmen an Afrika hervor. Die Bundesregierung unterstützt dies ausdrücklich, wie drei Beispiele zeigen:

Foto: Bundesregierung/Denzel
Ein besonderes Beispiel der klassischen Win-Win-Situation ist die Kooperation im Energiebereich, vor allem bei Wasserstoff. Scholz betonte das exzellente Potenzial vieler afrikanischer Länder für erneuerbare Energien und damit für die wettbewerbsfähige Produktion von Wasserstoff. „Die heutige Konferenz gibt den Startschuss für eine gestärkte verlässliche Zusammenarbeit zwischen Afrika und Europa für eine klimafreundliche Energieversorgung mit grünem Wasserstoff“, so der Kanzler. So wird die Bundesregierung bis 2030 mit vier Milliarden Euro die gemeinsame EU-Afrika-Initiative für Grüne Energie unterstützen.
Die Botschaft an die Compact-Staaten: „Produziert grünen Wasserstoff und ihr werdet in uns verlässliche Abnehmer haben.“ Damit solle jedoch nicht nur der Export ermöglicht werden. Es geht dem Kanzler auch darum, dass alle Afrikanerinnen und Afrikaner Zugang zu nachhaltiger und bezahlbarer Energie haben.
Bereits am Vormittag hatte Bundeskanzler Scholz in Berlin am 4. „G20 Investment Summit“ teilgenommen. Ausrichter war die Subsahara-Afrika-Initiative der Deutschen Wirtschaft. Bei dem Treffen stand im Vordergrund, die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen. Bei seiner Rede warb der Kanzler dafür, die Partnerschaft der G20-Länder mit Afrika in beiderseitigem Interesse und um globale Ziele zu erreichen – beispielsweise bei Klimaneutralität, Nachhaltigkeit und Resilienz der Volkswirtschaften.
Das Wachstumspotenzial Afrikas sei riesig und bei der Lösung globaler Fragen sei der Nachbarkontinent schlicht unumgänglich, so Scholz. „Wir wollen, wir müssen ihn als Partner für die nachhaltige Wirtschaft der Zukunft gewinnen und weiter stärken.“
Titelbild:
Kanzler Scholz mit Partnern beim „Compact with Africa“: Afrika und Europa profitieren.
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]]>Bundeskanzler Olaf Scholz wird am Abend des 17. November 2023 den Präsidenten der Republik Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, im Bundeskanzleramt empfangen.
Bei einem gemeinsamen Gespräch im Rahmen eines Abendessens werden eine ganze Reihe politischer Themen im Mittelpunkt stehen.
Foto Quellen:
Bundesregierung/Denzel
T.C. Cumhurbaşkanlığı
]]>wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir einen großen Schritt in die digitale Zukunft gemacht haben! Ab sofort gibt es die LokaleBlicke nicht nur als online Magazin, sondern auch monatlich als innovative e-Zeitung. Mit dieser Erweiterung möchten wir Ihnen einen noch besseren Service bieten und Ihnen das Lesen unserer Inhalte so bequem und flexibel wie möglich gestalten.
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Vielen Dank für Ihre langjährige Treue und Unterstützung!
Mit herzlichen Grüßen, Das Team der LokaleBlicke
]]>„Zuallererst geht es um die Sicherheit unseres Landes. Der russische Angriffskrieg ist eine Zeitenwende, weil die Sicherheitsarchitektur Europas dadurch unmittelbar bedroht ist“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz in seinem Eingangsstatement zur Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag. Mit Blick auf die Haushaltsplanung betonte der Kanzler, dass Deutschland viele Mittel aufwendent, um die Ukraine zu unterstützen – finanziell, humanitär aber auch mit Waffenlieferungen. Das wirke sich auf den Haushalt aus. „Es ist notwendig, dass wir uns dieser Aufgabe stellen, für die Ausstattung der Bundeswehr, für die Stärke der Allianz, der NATO“, so Scholz
Ein modernes Industrieland
Deutschland – ein modernes Industrieland mit guten Arbeitsplätzen und Zusammenhalt in der Gesellschaft – daran werde die Bundesregierung weiter arbeiten. Der Ausbau Erneuerbaren Energien, Stromnetze und neuer Kraftwerke sowie die Elektromobilität werde weiter vorangetrieben. Wenn die Stromnetze, Windkraft- und Solaranlagen deutschlandweit weiter ausgebaut sind, erwartet Bundeskanzler Scholz „sehr billlige Strompreise“. 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien gewonnen und 2045 die Klimaneutralität erreicht werden. Deutschland werde unabhängiger von teuren Energieimporten, so der Kanzler.
Auch beim Heizen gebe es viele gute Möglichkeiten wie Solar, Geothermie oder Wärmepumpen. Auf der Grundlage kommunaler Wärmeplanung könnten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, was am Besten zu ihnen passt, so Scholz. Viele Kommunen haben mit der Planung angefangen. Der bundesweite rechtliche Rahmen soll schnell beschlossen werden.
Den Wohlstand von morgen sichern
Dass es mit Deutschland als Industrieland voran gehe, zeige auch die jüngste Ansiedlung von Halbleiterproduktion. Wie beim Strom ist das Ziel, weniger abhängig zu werden von Lieferungen aus anderen Regionen. Dass wir billigen Strom haben werden, spielt bei der Entscheidung, hier zu investieren, eine wichtige Rolle, bestätigt der Kanzler auf Nachfrage. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei „sehr fortschrittliche Politik. Eine der ganz großen Innovationen“. Es sichere den Wohlstand von morgen, so Scholz.
„Wer heute die Schule verlässt und eine Ausbildung beginnt, hat 50 Jahre vor sich“, so der Bundeskanzler. Es soll keine weitere Anhebung des Renteintrittsalters geben. „Wir garantieren ein stabiles Rentenniveau“, so Scholz weiter. Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West sei ein „großer Moment. Ein gutes Zeichen für die Einheit unseres Landes.“ Jetzt gelte es, auch Löhne und Gehälter auf das Niveau des Westens zu bringen. Der Zwölf-Euro-Mindestlohn ist bereits umgesetzt worden.
„Wir werden alles Notwendige tun, dass alle zurechtkommen können, dass jeder sich gesehen fühlt, und dass jeder weiß, es geht auch um ihn selbst“, so Bundeskanzler Scholz. Wohngeld, Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschuss, entlasten bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – im sozialen Bereich hat die Bundesregierung schon einiges getan und will weiter machen. „Wir wollen die Kindergrundsicherung vervollständigen“, so der Kanzler.
Die Entwürfe wird es bis Ende August geben. Anfang 2025 soll das Gesetz in Kraft treten. Das Elterngeld soll dynamisch weiterentwickelt werden. Man wolle weiterhin Eltern ermutigen, dass sie Kinder bekommen und dass Frauen und Männer sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern. Um Kinderarmut zu bekämpfen, sei es wichtig, dass die Eltern Arbeit haben.
Bildzeile: Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Regierungsbefragung im Bundestag.
Foto: Bundesregierung/Kugler
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Vorstandsvorsitzender Carsten Rutz: „Von hier aus planen wir nun – mit ausreichend Platz für etwa 30 Kolleginnen und Kollegen – viele weitere Wohnquartiere. Seit 2009 sind wir in der Region Rhein-Ruhr tätig. Bis zum Ende dieses Jahres werden wir dort 1.650 Häuser hergestellt haben. Wir sind gut aufgestellt und haben zahlreiche neue Quartiere in der Planung.“
Das IWG ist das jüngste und größte Technologiezentrum in der Emscher-Lippe-Region. Zukunftsorientierte Büroarchitektur, modernste Infrastruktur und zentrale Serviceeinrichtungen bieten hervorragende Arbeitsbedingungen. In seiner Funktion als „Kompetenzzentrum NRW für Solarthermie und Wärmepumpentechnik“ setzt das IWG Maßstäbe für die Verbreitung erneuerbarer Energien in der Region und darüber hinaus.

Die Deutsche Reihenhaus entwickelt und baut konsequent durchdachte Wohnparks mit einer klimafreundlichen, zu 100 Prozent regenerativen Energieversorgung. Mit ihnen schafft das Kölner Unternehmen auch innerstädtisch lebenswerten Wohnraum zu attraktiven Preisen – und trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Flächenrevitalisierung bei. Mehr als 11.500 Familien fanden bisher bundesweit in rund 400 Wohnparks ein neues Zuhause. Das 350-köpfige Deutsche Reihenhaus-Team erstellt jährlich etwa 750 neue Wohneinheiten. Das Unternehmen ist auf drei variantenreduzierte Reihenhaus-, zwei Doppelhaus-Typen sowie ein Mehrfamilienhaus spezialisiert, die mit industrieller Serienpräzision produziert werden.
Die Deutsche Reihenhaus AG ist nun auch als Generalunternehmer tätig. Für die Evangelische Hilfswerk-Siedlung (HWS) in Berlin haben wir ein Quartier mit 26 Häusern fertiggestellt. Mietpreis: unter zehn Euro pro Quadratmeter kalt. Die B.Z. berichtet darüber hier.
Der Zustand der Brücken im Rheinland zwischen Emmerich und Bonn ist sowohl mit Blick auf die Zustandsnote als auch auf den Traglastindex (TLI)1 kritisch. Die schnelle, flexible und effiziente Mobilität von Gütern und Personen ist Grundvoraussetzung für die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Rheinland. Dabei spielen insbesondere intakte und leistungsfähige Brücken eine besonders systemrelevante Rolle.
Vor dem Hintergrund haben die IHKs im Rheinland gemeinsam mit dem Institut für Straßen- wesen (ISAC) der RWTH Aachen die verfügbaren Daten von Brücken in der Baulastträgerschaft von Bund und Land NRW ausgewertet. Im Ergebnis (Stand 2022) haben 663 Brücken im Rheinland Traglastindex IV und 343 Brücken Traglastindex V. Wo regionale Schwerpunkte im Rheinland liegen, kann auf der interaktiven Karte (https://bruecken.isac.rwth-aachen.de) nach- vollzogen werden.
Es besteht somit ein erheblicher Instandhaltungsbedarf, der auch von der Straßenbauver- waltung erkannt wurde. Aufgrund starrer Verfahren, langer Verfahrensdauern und fehlender Personalkapazitäten ist allerdings zu befürchten, dass trotz einer Priorisierung der Projekte für die Instandhaltung zahlreiche Brücken abgelastet oder für den Verkehr gesperrt werden müs- sen, wie es etwa bei der Leverkusener Rheinbrücke (A1) oder der Rahmedetalbrücke (A45) der Fall ist. Dies hat für Lkw-Verkehre und Pendlerinnen und Pendler erhebliche Auswirkungen und führt zu unternehmerischen sowie volkswirtschaftlichen Kosten und Umweltschäden. Um diese Szenarien zu vermeiden, haben die IHKs im Rheinland gemeinsam mit der RWTH Aachen Hand- lungsempfehlungen u.a. zur Planungsbeschleunigung, Erhöhung der Haltbarkeit von Infrastruk- tur und Verkehrsmanagement entwickelt, die im Folgenden dargestellt werden.
1 Definition des Traglastindex (TLI) laut Bundesanstalt für Straßenwesen: https://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Fachthemen/b4-traglastindex/Traglastindex.html

Ein verbindlich standardisiertes Building Information
Modeling-Verfahren (BIM) zum übergreifenden Einsatz in Planungs-, Genehmigungs-, und Bauphase der Bauwerke gilt es bei allen Projekten baulast- trägerübergreifend anzuwenden.
Die Digitalisierung und die Vernetzung digitaler Systeme und Prozesse können dazu beitragen, Verfahren zu verstetigen, Synergien zu schaffen und Prozesse zu beschleu- nigen. Diese Potentiale sind daher stärker auszuschöpfen. Ein verbindlich standardi- siertes Building Information Modeling-Verfahren (BIM) zum übergreifenden Einsatz in Planungs-, Genehmigungs-, und Bauphase der Bauwerke gilt es bei allen Projekten
baulastträgerübergreifend anzuwenden. Um zu gewährleisten, dass die Potentiale eines BIM-Systems voll zum Tragen kommen, sollten alle Projektbeteiligten in ein solches System integriert und die Nutzung verbindlich geregelt werden. Somit ließen sich Pro- jektabschnitte transparent und vorausschauend planen und standardisiert verwalten.
Straßenbaulastträger müssen auf allen Ebenen in die Lage versetzt werden, mit den digitalen Tools und Programmen (die auch die Wirtschaft nutzt) arbeiten zu können. Es muss vermieden werden, dass beispielsweise eine Firma in 3D plant, die entspre- chende Behörde aber nur 2D verarbeiten kann. Hier muss die Digitalisierung auf allen Ebenen verstärkt angegangen werden.
Relevante Kenndaten zu Brückenbauwerken der verschiedenen Baulastträger müs- sen allen Beteiligten auf einer harmonisierten Datenbasis bereitgestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Zustandsnote auf Basis DIN 10762 und den Traglastindex der verschiedenen Baulastträger. Ziel muss sein, alle relevanten Daten in eine einheit- liche und übergreifende Datenplattform zu überführen. Bedeutet: alle anstehenden Baumaßnahmen, Überprüfungskriterien, Zustandsbeurteilungen, Auslastungsniveaus, Planungs- und Genehmigungsunterlagen, wie zum Beispiel Gutachten etc. müssen digitalisiert zur Verfügung stehen und für alle Baulastträger abrufbar sein. Dadurch wären alle Informationen zu den Brücken in einer einheitlichen und vergleichbaren Form vorhanden und für die entsprechenden Stakeholder zugänglich. Dies bietet die Grundlage für ein baulastträgerübergreifendes, abgestimmtes Planen und Realisierung von Brückensanierung und -neubau.
2 Deutsches Institut für Normung e. V.: DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung. Beuth Verlag, Berlin, November 1999.
Besteht für einen Verkehrsabschnitt bereits ein gesetzlicher Planungsauftrag, sollten einzelne (Brücken-) Bauwerke ohne weitere Betrachtung entsprechend angepasst bzw. ausgebaut werden können, so wie es schon bei reinen Ersatzneubauten ohne erneute Planfeststellung möglich ist. Bei Ersatzneubauten sollte auf eine erneute Umweltver- träglichkeitsprüfung verzichtet werden. Hierzu sind das Planbeschleunigungsgesetz
III (PlBeschlG III, 2020) sowie das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG, 2020) anzuwenden bzw. zu erweitern. Das erleichtert und beschleunigt die Planung erheblich. Zusätzlich sollten alle an der Planung beteiligten Instanzen möglichst viele Prozesse parallel angehen und voranbringen (durch BIM-System), sodass darüber ebenfalls eine beschleunigte Planung erfolgen kann.

Für besonders kritische Bauvorhaben, beispielsweise in jenen Fällen, in welchen eine akute Gefahrensituation vorliegt, der volkswirtschaftliche Schaden nicht tragbar wäre und die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus nicht vorhersehbar war, sowie für neuralgische Bauwerke mit einer sehr hohen verkehrlichen Bedeutung im Netz, sollte ein vereinfachtes Vergabeverfahren („Fast-Track“) gelten. Dieses könnte gegebenen-
falls von einem Sonderbeauftragten überwacht werden, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung von Transparenz und fairem Wettbewerb.
Für alle weiteren Bauvorhaben sollten funktionale Ausschreibungen genutzt werden. Planung und Bauleistung können so gemeinsam an ein Baukonsortium vergeben wer- den, in dem intern der optimale Ablauf von Planungs- und Bauleistungen abgestimmt werden kann.
Planverfahren setzen für externe Beteiligte klare Fristen für die Einreichung von Stellungnahme oder Klagen. Es ist daher erforderlich, für Genehmigungsverfahren eine verwaltungsinterne Termin- und Projektsteuerung zu etablieren, die insbeson- dere klare Fristen für die Bearbeitung durch die Verwaltung festschreibt. Im Falle des Verzugs regen wir den Fortgang der Planung unter der Annahme der Genehmigung der vorangegangenen Planungsstufe an.
Es ist erforderlich, für Geneh- migungsverfahren eine ver- waltungsinterne Termin- und Projektsteuerung zu etablieren, die insbesondere klare Fristen für die Bearbeitung durch die Verwaltung festschreibt.
Mit einem Sondervermögen auch für die nicht-bundeseigenen Brücken, könnte Planung und Bau schneller erfolgen, da die Mittel bereits dem Zweck zugeordnet und sofort
verfügbar wären.
Verkürzte Planungsprozesse, Beschleunigungsvergütungen, modulare Bauweisen …
Als hoch belastete Bestandteile der Infrastruktur im Rheinland sind die Rheinbrücken besonders systemrelevant. Mit einem Sondervermögen auch für die nicht-bundesei- genen Brücken, könnte Planung und Bau schneller erfolgen, da die Mittel bereits dem Zweck zugeordnet und sofort verfügbar wären. Damit verbunden wäre ein starkes politisches Commitment, um die Infrastruktur weiterhin instand zu halten und ggf. zu erneuern. Auch hier besteht sonst die Gefahr der Deindustrialisierung, denn es gibt derzeit in der Wirtschaft bereits Tendenzen aufgrund der teilweise maroden Infra- struktur und zu langwierigen Sanierungen oder Erneuerungen, den Wirtschaftsraum Rheinland bzw. sogar den Wirtschaftsstandort Deutschland zu verlassen.
Jedes Bauprojekt – vor allem in der Größenordnung von Brückenbauwerken – ist ein- zigartig und hat komplexe Anforderungen hinsichtlich Planung und Bauausführung. Standardisierte Regelungen zur Vereinfachung von Planung, Genehmigung und Bau von Ersatzneubauten sollten, soweit dies möglich ist, in verbindlicher Form eingeführt werden. Stärkere Vereinheitlichungen und Standardisierungen der Verfahren haben positive Effekte auf die Einzelmaßnahmen und tragen dazu bei, den Investitionsstau schnell und nachhaltig aufzulösen.
Diese Verschlankungen (verkürzte Planungsprozesse, Beschleunigungsvergütungen, modulare Bauweisen, …) sollen insbesondere für neuralgische Brückenbauwerke realisiert werden. Unter die Kategorie der neuralgischen Bauwerke, fallen Brücken die unter anderem folgende Eigenschaften aufweisen,
oder aber auf einem Netzabschnitt liegen, der für den Schwerlastverkehr eine über- regionale und hohe verkehrliche Bedeutung zur Sicherstellung der Versorgungs- und Handelswege darstellt.
Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob nicht auch eine Standardisierung von Brückenbauwerken sinnvoll wäre. Muss jede Brücke ein Unikat sein? Es gab auch schon Typenentwürfe in den 90er Jahren nach der Wiedervereinigung, die sicherlich überarbeitet werden müssten, aber als Grundlage dienen könnten.
3 RIN = Richtlinie für integrierte Netzgestaltung

Das Thema des Fachkräftemangels trifft auch den Planungsbereich. Vielerorts fehlt es an qualifizierten Fachplanerinnen und Fachplaner, so dass freie Stellen oftmals für längere Zeit unbesetzt bleiben und Vorgänge verlangsamt bearbeitet werden. Unternehmen aus der Privatwirtschaft und Arbeitgeber der öffentlichen Hand stehen hierbei miteinander im Wettbewerb um die besten Kräfte. Eine Kontinuität in der Belegschaft, als eine wichtige Voraussetzung für standardisierte und flüssige Verfahrensabläufe, wird hierdurch oftmals verhindert.
Hier ist es dringend erforderlich, die Zahl der Fachplanerinnen und Fachplaner zu er- höhen. Das Berufsfeld für „Bauingenieure in der Infrastrukturplanung der öffentlichen Hand“ (o. Ä.) muss im Rahmen einer Imagekampagne deutlich beworben werden. Die langfristig positiven Berufsaussichten sind hierbei hervorzuheben.
Insbesondere sollte hierbei die Ausbildungs- und Qualifizierungsförderung durch die öffentliche Hand selbst forciert werden. Durch zusätzliche Stellenangebote im
Bereich des Regierungsbaureferendariats des Straßenbauwesens könnten Kapazitäten geschaffen werden, um deutlich mehr Fachkräfte für die komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren auszubilden. Finanzielle und nichtfinanzielle Anreize zur Fachkräftegewinnung sind zu prüfen.
Der Austausch zwischen Hochschulen und Arbeitgebern soll weiter forciert und institutionalisiert werden. Hierzu ist die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Hochschulen und Arbeitgebern mit dem Ziel die Anzahl der dualen (Master-) Studien- plätze zu erhöhen, sinnvoll. Hierneben ermöglicht das enge Miteinander von Lehre und Praxis eine zielgerichtete, auf die tatsächlichen Anforderungen des Berufsbildes ausgerichtete Ausbildung der Studierenden.
Die Digitalisierung bietet große Potentiale zu Gunsten der Effizienzsteigerung. Neue Software und deren Weiterentwicklungen stellen aber auch die Anwenderinnen und Anwender vor steigende Herausforderungen. Durch kontinuierliche Fort- und Weiter- bildungsmöglichkeiten ist zu gewährleisten, dass die Anwenderinnen und Anwender sicher im Umgang sind und somit die Potentiale der Digitalisierung auch ausgeschöpft werden können.
Das Berufsfeld für „Bauingeni- eure in der Infrastrukturplanung der öffentlichen Hand“ (o. Ä.) muss im Rahmen einer Image- kampagne deutlich beworben werden.
Ein mögliches Modell wären die modularen Brückenbausysteme . Damit könnten Engpässe schnell beseitigt und Sperrzeiten durch einen hohen Vorfertigungsgrad deutlich reduziert werden.
Unter Gewährleistung aller sicherheitsrelevanten Aspekte ist daher das Ziel zu verfolgen, eine möglichst lange Lebensdauer al- ler Brückenbauwerke zu erzielen.
Neben der Standardisierung der Verfahrensabläufe ist auch die stärkere Standardisie- rung der Bauvorhaben selbst zu prüfen. Dies hat nicht nur eine Beschleunigung der Bauphasen zu Folge, sondern hat auch positive Effekte auf die Kostenentwicklung. Ein mögliches Modell wären die modularen Brückenbausysteme (u.a. in etwa für bauglei- che Brücken über Autobahnen, Bahnstrecken, o.ä.). Damit könnten Engpässe schnell beseitigt und Sperrzeiten durch einen hohen Vorfertigungsgrad deutlich reduziert werden. Die vorgefertigten Betonteile weisen durch die Herstellung in einem Fertig- teilwerk und der damit verbundenen Qualitätskontrolle eine höhere Qualität auf und verkürzen die Bauzeit eines Bauvorhabens deutlich. Zudem kann durch die Vorferti- gung Fachpersonal eingespart werden, was nicht nur die Bauvorhaben beschleunigt, sondern auch Kosten reduziert.
Hierbei gilt es, die Modellprojekte in standardisierte Prozesse fließen zu lassen und die Verfahren breit anzuwenden. Um diese Bauweisen in die Praxis zu überführen sind Nebenangebote zuzulassen und neben den Baukosten müssen auch die staubedingten Straßennutzkosten (volkswirtschaftliche Schäden bedingt durch verkehrliche Ein- schränkungen und mögliche Einsparung von CO2-Emissionen) berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können durch die Implementierung von Bonus-Malus-Regelungen in Bauverträgen Anreize für eine schnelle Fertigstellung bei Bauunternehmen in der Region gesetzt werden.
Die wesentliche Herausforderung im Bereich der Brückensanierung in den nächsten Jahren liegt darin, mit der enormen Anzahl an sanierungsbedürftigen Brücken umzu- gehen. Unter Gewährleistung aller sicherheitsrelevanten Aspekte ist daher das Ziel zu verfolgen, eine möglichst lange Lebensdauer aller Brückenbauwerke zu erzielen.
Unter diesem Aspekt sind verschiedene Ansätze zu verstehen, die alle eine längere Nutzungsdauer der Brücken zum Ziel haben. Somit soll erreicht werden, dass alle Brü- cken bis zur Sanierung bzw. Erneuerung unter Verkehr betrieben werden können, ohne dass eine (kurzfristige und unplanmäßige) Vollsperrung notwendig wird. Die jeweili- gen Maßnahmen können hierbei, je nach Zustand und Bedeutung der Brücke, immer repressiver werden; von der wissenschaftlichen Nachrechnung über die lastabhängige Verkehrslenkung bis hin zur intelligenten Durchsetzung von Überfahrtverboten ein- zelner Verkehrsarten und bieten sich insbesondere für Großbrücken mit einer hohen verkehrlichen Bedeutung an.
Die Nachrechnungsrichtlinie4 beinhaltet ein vierstufiges Verfahren, wobei mit auf- steigender Nachrechnungsstufe sowohl die Genauigkeit der Berechnungsverfahren zunimmt als auch ein höherer Berechnungsaufwand entsteht (Hegger, 2022). Sollte die Zustandsbewertung einer Brücke dazu führen, dass eine unzureichende Note erzielt wird und eine kurzfristige Sperrung bevorsteht, muss für verkehrlich besonders bedeutsame Bauwerke eine tiefergehende Bewertung vorgenommen werden.
4 Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), BAST, 2011
Hierzu können Nachrechnungsverfahren der Stufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken im Bestand zur Anwendung kommen. Hierbei handelt es sich um
besondere wissenschaftliche Nachrechnungsverfahren, um genauere Abschätzungen der Restnutzungsdauer vornehmen zu können.
Viele Brückenbauwerke weisen aufgrund der gestiegenen Belastungen durch den Schwerlastverkehr eine verkürzte Lebens- bzw. Nutzungsdauer auf. Hier gilt es für besonders relevante Bauwerke, mit einer hohen verkehrlichen Bedeutung, frühzeitig Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer umzusetzen.
Es sollen Telematik-Systeme zum Einsatz kommen, die den Schwerlastverkehr belastungsabhängig steuern, ohne diesen abzuleiten. Zur Sicherstellung der Tragfä- higkeitsreserven werden proaktive Maßnahmen zur adaptiven Steuerung des Verkehrs genutzt, welche die Lasteinwirkung auf das Brückenbauwerk reduzieren. Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der Tragfähigkeitsreserven und damit die Verfügbarkeit der kritischen Infrastruktur unter Bewahrung des gesamten Verkehrs, ohne diesen umzu- leiten. Mögliche Steuerungen wären beispielsweise:
Dynamische Verwiege-Einrichtungen, die in der Lage sind fahrende Fahrzeuge mit dy- namischen Achslasten exakt zu vermessen, sind nicht am Markt verfügbar. Im Ergebnis führt dies dazu, dass derzeit die „einfachere“ Variante der Anordnung von Durchfahrts- verboten für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t angewen- det wird. Mit Ausblick auf die zu erwartenden Brückensanierungen wird es mit dieser Methode jedoch zu einer signifikanten Einschränkung der Mobilität des Personen- und Güterverkehrs (z.B. für Leerfahrten oder kleinere Fahrzeuge im Güterverkehr) kommen.
Um im fließenden Verkehr Durchfahrtsverbote für den Güterverkehr zu kontrollieren sind daher Messinstrumente zur dynamischen Erfassung von Achslasten zu entwi- ckeln. Somit wäre ein gezielter Einsatz von Durchfahrtsverboten, auch nach dem tatsächlichen Gesamtgewicht möglich, ohne dabei in den Verkehr einzugreifen.
Hier wären sowohl Systemhersteller von dynamischen Verwiegesensoren als auch Zulassungsbehörden (PTB – Physikalisch Technische Bundesanstalt und BMDV – Bundesministerium für Digitales und Verkehr) gefordert, einen kurzfristigen Einsatz in Deutschland zu ermöglichen.
Falls schon verkehrliche Beschränkungen für einzelne Fahrzeugklassen bestehen, sind diese so umzusetzen, dass die Auswirkungen für die verbleibenden Verkehrsteilneh- merinnen und Verkehrsteilnehmer minimiert und somit Stauzeiten vermieden werden.
Bei ersten Beschränkungen der Bauwerke (Ablastungen) müssen Systeme eingesetzt werden, um die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr möglichst gering zu halten. Hier können intelligente Umleitungskonzepte, bestehend aus einem innovativen Be- schilderungskonzept sowie einem personalisierten Hinweis für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer helfen. Diese werden über ihr Kfz-Kennzeichen durch Verkehrs- zeichen in LED-Technik angesprochen und zur Umfahrung aufgefordert. Zu beachten ist hierbei, dass den betroffenen Fahrzeugklassen auch eine konsistente Umleitungs- beschilderung angeboten wird. Aufgrund der hohen Befolgungsrate kann somit auf größere Eingriffe in den Verkehr verzichtet werden.
Es sollen Telematik-Systeme zum Einsatz kommen, die den Schwerlastverkehr belastungs- abhängig steuern, ohne diesen abzuleiten.
Um im fließenden Verkehr Durchfahrtsverbote für den Güterverkehr zu kontrollieren sind daher Messinstrumente zur dynamischen Erfassung von Achslasten zu entwickeln.
Bei ersten Beschränkungen der Bauwerke (Ablastungen) müssen Systeme eingesetzt werden, um die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr möglichst gering zu halten.
Der Brückensanierungs- und neubaubedarf ist groß, aber alle vorgeschädigten Brü- cken können nicht gleichzeitig saniert oder ersetzt werden. Um den Sanierungsstau zu beheben, ist ein abgestimmtes überregionales Verkehrs- und Brückensanierungsma- nagement notwendig.
Zur Vermeidung von massiven negativen Auswirkungen durch Brückensperrungen ist das derzeitige Brückenmanagement- system daher zu überdenken. Ein effektives Monitoring bzw. eine regelmäßige Überprüfung ist hierbei ein wichtiger Schritt, es kann aber nur den ersten Schritt darstellen.
Zur Vermeidung von massiven negativen Auswirkungen durch Brückensperrungen ist das derzeitige Brückenmanagementsystem daher zu überdenken. Ein effektives Mo- nitoring bzw. eine regelmäßige Überprüfung ist hierbei ein wichtiger Schritt, es kann aber nur den ersten Schritt darstellen. Bestandteil muss eine Priorisierungsstrategie der kurz- und mittelfristig sanierungsbedürftigen Brücken sein, sowie die Festlegung der hierzu erforderlichen Kriterien (z.B. Bedeutung im Netz, Einfluss auf Versorgungs- sicherheit, …). Zudem müssen die möglichen Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer von Brücken aufgenommen werden.
(lastabhängige Verkehrssteuerung, intelligente Umleitungskonzepte, dynamische
Verwiegung, …)
Diese sind in einem Leitfaden mit weitergehenden Handlungsempfehlungen zusam- menzufassen und den verantwortlichen öffentlichen Verwaltungen bereit zu stellen. Diese Aufgabe kann von einer öffentlichen Einrichtung übernommen werden, mit überregionaler Zuständigkeit und Kompetenz in Abstimmung mit Landesstraßenbau- verwaltungen sowie der Autobahn GmbH. Diese Priorisierung bietet die Grundlage für ein Brückensanierungsmanagement, das festlegt, auf welcher Zeitachse Brücken sa- niert oder neugebaut werden. Dieses muss begleitet werden von einem überregionalen baulastträgerübergreifenden Verkehrsmanagement, das beispielsweise Umleitungs- und Ausweichkorridore und -achsen räumlich und zeitlich abstimmt und festlegt.
]]>Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.
Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.
Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen sind online unterwww.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de zu finden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der gebührenfreien Hotline: 0800 – 4 5555 30.
Foto: Symbolbild
]]>Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die schlimmen Bilder aus dem Erdbebengebiet bewegen mich zutiefst. Unsere Gedanken gelten den vielen Opfern, den Hinterbliebenen sowie den zahlreichen Verletzten. Zwischen Nordrhein-Westfalen und der Türkei gibt es seit Jahrzehnten eine besondere Verbundenheit. Zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen bangen um Verwandte und Freunde im Erdbebengebiet und warten sehnsüchtig auf Lebenszeichen. Wir stehen in dieser schweren Stunde an der Seite unserer türkischen Freunde.“
Foto: Land NRW / Kevin Fuchs
]]>SunExpress ist für die harte Arbeit und das Engagement aller Mitglieder der SunExpress-Familie, die sich an den Hilfsaktionen beteiligen dankbar.
]]>Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Dienstagnachmittag mit dem Präsidenten der Republik Türkiye, Recep Tayyip Erdoğan, telefoniert. Der Bundeskanzler übermittelte dem Präsidenten sein tief empfundenes Beileid zum Tod zahlreicher Menschen in Folge der Erdbeben in der Region Gaziantep in der Türkei.
Präsident Erdoğan würdigte die internationale Unterstützung, insbesondere auch diejenige aus Deutschland.
Bundeskanzler Scholz sagte Staatspräsident Erdoğan auch weiter umfassende Unterstützung zur Bewältigung dieses Unglücks zu.
Bundeskanzler Olaf Scholz.
Foto: Bundesregierung/Kugler
]]>Aral verfügt mit rund 2.400 Tankstellen über das größte Tankstellennetz in Deutschland. Aral Kund:innen können ihre Tankfüllungen dank der Kooperation zwischen Aral und ryd ab sofort per App oder Bordcomputer direkt aus dem Auto heraus bezahlen. Darüber hinaus sollen künftig Autofahrer:innen mit ryd bei Aral unter anderem auch ihre Elektrofahrzeuge laden oder Autowäschen bezahlen können.
„Mit der ryd App können unsere Kund:innen Kraftstoff an der Zapfsäule einfach und schnell per App bezahlen. Damit erweitern wir unser digitales Angebot und ermöglichen es unseren Kund:innen, mit ryd sogar mit den ersten kompatiblen Bordcomputern aus dem Auto zu bezahlen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so Philipp Traeder, Leiter Aral Marketing.
Mit der Anbindung von Aral erweitert ryd sein angebundenes Tankstellennetz in Deutschland maßgeblich. Dank des stetigen Ausbaus lokaler, regionaler wie auch landesweiter Kooperationen mit Tankstellenbetreibern gelingt es ryd, seine Präsenz auch europaweit weiter auszuweiten.
Oliver Götz, Gründer und Executive Chairman bei der ryd GmbH: „Wir könnten das Jahr nicht besser einläuten als mit einer so großartigen Kooperation wie mit Aral. Der Go-live der Aral Tankstellen in Deutschland ist für ryd ein wichtiger Meilenstein für flächendeckendes In-App- und In-Car-Payment und unterstreicht unseren Anspruch, europäischer Marktführer zu sein.“ Uli Kiendl, CEO bei der ryd GmbH, ergänzt: „Bezahlen mit ryd ist bereits an rund 1.800 Aral Tankstellen möglich. Mit den verbleibenden Tankstellen des Aral Netzwerks stehen wir im Austausch und sind sehr zuversichtlich, dass diese ebenfalls zeitnah live gehen. Aral hebt unser ryd Netzwerk auf ein neues Level. Ein Wachstum, von dem alle Partner unseres offenen ryd Netzwerks profitieren.“
Mobiles Bezahlen mit ryd bei Aral
Autofahrer:innen laden die ryd App bei Google Play oder im App Store herunter und melden sich kostenlos an. Beim Tanken wählen sie die Tankstelle und die Zapfsäule in der App aus. Die Zahlung an allen Aral Tankstellen im ryd Netzwerk funktioniert mittels Vorab-Autorisierung. Hierbei legen Autofahrer:innen in der ryd App beziehungsweise dem Bordcomputer vor dem Tankvorgang fest, für welchen Betrag sie maximal tanken möchten. Als Zahlungsmethoden stehen Apple Pay, Google Pay, Kreditkarte oder PayPal zur Auswahl.
Über Aral
Mit rund 2.400 Tankstellen ist Aral die Nr. 1 in Deutschland, dem wichtigsten europäischen Tankstellenmarkt. Der Qualitätsanbieter von Kraft- und Schmierstoffen hat seit 1898 seinen Sitz in Bochum und erfand 1924 den ersten Super-Kraftstoff der Welt, zusammengesetzt aus Aromaten und Aliphaten – daher auch der Firmenname „Aral“. Seit 2002 ist Aral die Tankstellenmarke der bp in Deutschland. Immer mehr Stationen werden mit REWE To Go-Shops ausgestattet und bieten Kundinnen und Kunden ein großes und hochwertiges Angebot an frischen Snacks und warmen Speisen. Außerdem ist Aral mit der E-Mobilitätsmarke „Aral pulse“ schon heute einer der größten Anbieter von öffentlich zugänglichen, ultraschnellen Ladestationen in Deutschland.
Über ryd
ryd ist ein europaweit agierendes FinTech-Unternehmen im Bereich Mobile Payment mit dem Schwerpunkt ryd pay. Mit ryd bezahlt man an der Tankstelle per App oder im Infotainmentsystem vom Auto aus – schnell, komfortabel und sicher. ryd ist ein digitales Ökosystem. Zusätzlich steht ryd über Partnerintegrationen für Drittanbieter zur Verfügung, darunter etwa Anbieter von Navigationssystemen oder Smartphone-Apps sowie Automobilhersteller. Schon heute ist ryd das größte europäische B2C Netzwerk für Digital Fueling.
Finanziell und strategisch unterstützt wird ryd u. a. von AXA, bp, Mastercard und Mercedes-Benz, internationale Weltkonzerne aus den ryd Geschäftsbereichen: Mobility, Finance, Energy Networks und Insurance.
2014 in München gegründet, wächst ryd kontinuierlich, ist bereits in Deutschland, Österreich, Schweiz, Portugal, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark aktiv und rollt kontinuierlich in weitere europäische Länder aus.
Bildunterschrift:
Christine Kantelhardt (Mitte), Aral Senior Finance Manager, freut sich über die Einführung von ryd an rund 1.800 Aral Tankstellen. Aral ist seit 2002 die Tankstellenmarke von bp in Deutschland. Links im Bild: Uli Kiendl, CEO der ryd GmbH; rechts im Bild: Philipp Traeder, Leiter Marketing bei Aral. Foto: bp/Moritz Brilo / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/163069 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. Bildrechte: ryd GmbH Fotograf: bp/Moritz Brilo
]]>Die Staatskanzlei teilt mit:
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 18. Oktober 2022, die Weiterbestellung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die vorherige Landesregierung hatte die frühere Bundesjustizministerin am 6. November 2018 als erste Antisemitismusbeauftragte des Landes berufen. Die andauernde Phase eines erstarkten Antisemitismus bedingt die Fortführung dieses Amtes: Im Jahr 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen einen Anstieg auf 437 antisemitische Straftaten. In diesem Jahr wurden für das erste Halbjahr bisher 146 antisemitische Straftaten gezählt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Antisemitismus bedroht nicht nur Menschen, sondern auch unsere Demokratie. Wir als Landesregierung stellen uns jeglicher Form von Antisemitismus in der Gesellschaft konsequent entgegen. In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für Antisemitismus. Deshalb werden wir die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten fortführen. Ich bin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehr dankbar dafür, dass sie das Amt der Antisemitismusbeauftragten ehrenamtlich und mit ihrem großen Engagement weiterführt. Sie hat in den vergangenen Jahren herausragende Arbeit geleistet und sich sowohl in der jüdischen Gemeinschaft als auch bei Verbänden und Institutionen sowie parteiübergreifend ein hohes Ansehen erworben. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger benennt die Probleme, sie klärt auf, sie mahnt und zeigt in Fragen jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen und Deutschland stets eine glasklare Haltung. Die Landesregierung steht im wichtigen Kampf gegen Antisemitismus geschlossen an ihrer Seite und ist froh über die weitere Zusammenarbeit.“
Die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Nach den unbeschreiblichen Schrecken der Shoa darf es nie wieder einen Zweifel daran geben, dass Jüdinnen und Juden einen festen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft haben. Jüdisches Leben sichtbar zu machen, es zu schützen und zu verteidigen, muss für alle demokratischen Kräfte in unserem Land von zentraler Bedeutung sein. Deshalb ist der Kampf gegen den Antisemitismus, egal aus welcher Richtung er kommt, ein herausgehobenes Anliegen dieser Landesregierung. Wir treten Judenfeindlichkeit in ihren neuen und alten Formen und Ausprägungen entschlossen, geschlossen und gemeinsam entgegen. In diesem Sinne bin ich der nordrhein-westfälischen Antisemitismusbeauftragen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger überaus dankbar, dass sie diese Haltung in den vergangenen Jahren energisch und unermüdlich vorgelebt hat. Ich freue mich sehr, dass sie das Amt weiterhin ausfüllen und dem Land auch künftig als Antisemitismusbeauftragte zur Verfügung stehen wird.“
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Das entgegengebrachte Vertrauen der Landesregierung in meine Arbeit freut mich sehr. Die erschütternden Zahlen antisemitischer Straftaten, aber auch viele gesellschaftliche Debatten der letzten Wochen und Monate zeigen, dass Antisemitismus weit verbreitet und ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass sich Jüdinnen und Juden auf unseren Straßen unsicher fühlen. Es ist die Aufgabe der Demokratie, klar Stellung zu beziehen und dem Judenhass energisch entgegenzutreten. Zusammen mit der Landesregierung werde ich weiter dafür arbeiten. Ich freue mich auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Umsetzung wichtiger Vorhaben sowie die breite Unterstützung im Kampf gegen Antisemitismus.“
Zu den Aufgaben der Antisemitismusbeauftragten gehört es unter anderem, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und als Ansprechpartnerin für Opfer von antisemitischen Taten zur Verfügung stehen. Zudem legt sie dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor und empfiehlt darin Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus.
Erst in der vergangenen Woche hat die Antisemitismusbeauftragte zusammen mit Innenminister Herbert Reul sowie Professor Dr. Heiko Beyer von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Professor Dr. Lars Rensmann von der Universität Passau eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung einer Studie unterzeichnet: Eine neue empirische Untersuchung zur Verbreitung antisemitischer Vorurteile und Ressentiments in der Gesellschaft soll dazu beitragen, weitere Strategien für das gezielte Vorgehen gegen Antisemitismus zu entwickeln.
Fotos: Archiv LB
]]>Bundeskanzler Scholz hat den mongolischen Premierminister Oyun-Erdene im Kanzleramt empfangen. Schwerpunkte des Gesprächs waren der Ausbau der bilateralen Beziehungen und Kooperationsprogramme im Energiesektor, im Rohstoff- und Technologiebereich sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit.
Beim Treffen mit dem mongolischen Premierminister Oyun-Erdene hat Bundeskanzler Scholz die engen und freundschaftlichen Deutsch-Mongolischen Beziehungen aufgrund gemeinsamer, zentraler Werte wie Rechtstaatlichkeit und Demokratie hervorgehoben.
Mit Blick auf die derzeitigen Krisenzeiten betonte er, der enge bilaterale Austausch sei gerade jetzt besonders wichtig und wertvoll: „Gerade in diesen Zeiten sind dies Werte, die gar nicht überschätzt werden können. Der russische Überfall auf die Ukraine bedroht die internationale Ordnung – nicht nur in Europa, sondern überall auf der Welt. Deshalb stellen wir uns so entschlossen gegen diesen eklatanten Bruch des Völkerrechts.“
Der Kanzler erklärte, beide Seiten hätten vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und bereits die Fortführung der Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen.
Für das kommende Jahr kündigte er Regierungsverhandlungen in der Mongolei an, bei denen gemeinsame Programme und Schwerpunkte für die künftige Zusammenarbeit festgelegt werden sollen. „Der gemeinsame Kampf gegen den Klimawandel und die Transformation des Energiesektors werden da sicherlich zentrale Themen sein“, so der Kanzler.
Für die Mongolei – an der Nahtstelle zwischen Russland und China – ergeben sich aus der aktuellen weltpolitischen Lage ganz besondere Herausforderungen, sagte Scholz. Daher möchte Deutschland die Mongolei als engen Partner unterstützen.
Es sei das erklärte Ziel, die Abhängigkeiten Deutschlands gegenüber einzelnen Staaten zu reduzieren – gerade bei strategisch wichtigen Rohstoffen: „In unserer Diversifizierungs-Strategie wird die Mongolei ein wichtiger Partner werden“, so Scholz.
Das seit 2011 bestehende bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich soll intensiviert und über den Rohstoffbereich hinaus erweitert werden. „Diese Kooperation wollen wir deutlich verstärken und erweitern. Neu sollen dabei auch die Erneuerbaren Energien und die Nahrungsmittel-Produktion einbezogen werden“, erklärte der Kanzler.
Daneben wies er auf laufende Verhandlungen über ein Abkommen zum grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr wie auch auf eine am Rande des Besuchs unterzeichnete Absichtserklärung hin, die jungen Menschen im Rahmen des Programms „weltwärts“ Austausch und Begegnung ermöglicht.
Seit dem demokratischen Neuanfang der Mongolei 1990 hat sich eine enge Partnerschaft mit Deutschland entwickelt, die sich auf alle Bereiche des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens erstreckt. Die Mongolei sieht Deutschland als wichtigsten Partner innerhalb der Europäischen Union an. Grundlage der Beziehungen sind die Gemeinsame Erklärung über umfassende Partnerschaftsbeziehungen vom 5. September 2008 und das Abkommen über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich vom 13. Oktober 2011.
Scholz kündigte für das Jahr 2024 Feiern zum 50. Jubiläum der bilateralen diplomatischen Beziehungen an. „Dieses Jubiläum wollen wir angemessen begehen. Und zwar nicht nur mit einem Rückblick auf das, was wir bereits erreicht haben – sondern, um unsere Partnerschaft auf eine neue Stufe zu heben. Daran wollen wir jetzt gemeinsam arbeiten.“
Luvsannamsrai Oyun-Erdene ist seit Januar 2021 Premierminister der Mongolei. Sein Antrittsbesuch bei Bundeskanzler Scholz in Berlin ist der erste auf dieser Ebene seit 2009.
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